Import aus Indien nach Deutschland: Schritt-für-Schritt-Anleitung.
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Sie wollen Ihr eigenes Unternehmen aufbauen? Und das auch noch schnell, günstig und mit möglichst wenig Bürokratie? Super, wir haben zwei gute Nachrichten für Sie.
💡 Erstens:
Ja, das geht - gründen Sie einfach ein Einzelunternehmen.
💡 Und zweitens:
Sie erfahren alles dazu hier!
Was macht ein Einzelunternehmen aus? Eine Person, ein Business, klare Verantwortung – und vergleichsweise einfache Gründung. In Deutschland ist diese Rechtsform eine der beliebtesten Wege in die Selbstständigkeit, denn sie erfordert kein Mindestkapital, keine komplizierte Gesellschaftsstruktur und lässt Ihnen maximale Entscheidungsfreiheit von Anfang an.
Klingt verlockend? Das ist es auch – aber es gibt dabei einiges zu beachten: Anmeldung, steuerliche Pflichten und wie läuft das mit Haftung? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, worauf es bei der Gründung eines Einzelunternehmens wirklich ankommt.
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Ein Einzelunternehmen ist die wohl einfachste Form der Selbstständigkeit in Deutschland: Sie gründen und führen Ihr Unternehmen allein als natürliche Person, ohne Gesellschaftspartner und ohne Kapitalgesellschaft wie eine GmbH oder eine UG. Diese Rechtsform verlangt kein Mindestkapital und keine komplizierten Verträge – sie entsteht in der Regel mit der Anmeldung beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt im Fall freiberuflicher Tätigkeiten. Rechtlich ist das Unternehmen direkt mit Ihnen als Inhaber verbunden, und Sie tragen die Verantwortung für alle Rechte und Pflichten.
Ein Hauptvorteil besteht darin, dass Sie schnell und kostengünstig starten können – perfekt, um erste Kunden zu gewinnen und den Markt zu testen, bevor Sie über komplexere Rechtsformen nachdenken.
Obwohl alle drei unter den Begriff Einzelunternehmen fallen können, gibt es wichtige Unterschiede je nach Tätigkeit und rechtlicher Einordnung:
💡 1. Kleingewerbetreibender:
Hier handelt es sich in der Regel um ein gewerbliches Einzelunternehmen, das kein Handelsgewerbe in großem Umfang betreibt. Kleingewerbetreibende müssen lediglich beim Gewerbeamt angemeldet werden, ohne handelsregisterpflichtig zu sein.
💡 2. Freiberufler:
Freiberufliche Tätigkeiten (z. B. beratende, kreative oder heilberufliche Leistungen) zählen ebenfalls als Einzelunternehmen, benötigen aber keine Gewerbeanmeldung, sondern nur eine Registrierung beim Finanzamt. Sie sind von Gewerbesteuer befreit und haben vereinfachte Regeln bei Buchführung und Steuer.
💡 3. Eingetragener Kaufmann (e.K.):
Betreiben Sie hingegen ein Handelsgewerbe in größerem Umfang, gelten Sie als Kaufmann bzw. Kauffrau im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB). Dann ist ein Eintrag ins Handelsregister erforderlich, und Ihr Unternehmen tritt mit dem Zusatz e.K. auf. Diese Form ist formal aufwändiger, eignet sich aber bei größeren Geschäftsaktivitäten. Es gibt keine starren Euro-Grenzen im Gesetz – vielmehr sind Umsatz, Gewinn, Mitarbeiterzahl, Komplexität der Abläufe und Größe der Geschäftsräume entscheidende Kriterien dafür, ob Ihr Einzelunternehmen als umfangreich gilt und deshalb als Handelsgewerbe eintragspflichtig wird.1
Bevor Sie sich mit Formularen und Behörden beschäftigen, klären Sie Ihre Geschäftsidee präzise. Welche Leistungen oder Produkte bieten Sie an? Wen wollen Sie damit erreichen? Und wie sieht Ihr Geschäftsmodell aus? Je klarer diese Punkte definiert sind, desto einfacher fällt die Entscheidung, ob Sie als Gewerbe oder als Freiberufler tätig werden. Freiberufler sind bestimmte Tätigkeiten (z. B. beratende, kreative, wissenschaftliche Berufe), die keine Gewerbeanmeldung erfordern – hier melden Sie sich einfach direkt beim Finanzamt an. Gewerbliche Tätigkeiten hingegen müssen offiziell angemeldet werden.
Eine gut durchdachte Idee hilft Ihnen auch beim Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens, bei der Auswahl der passenden Buchhaltungsform und später beim Marketing. Planen Sie dabei realistische Umsätze und erste Kosten ein – das wirkt sich auf Ihre steuerliche Einstufung aus.2
Wenn Ihre Tätigkeit gewerblich ist, beginnt der offizielle Start mit der Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Dazu benötigen Sie in der Regel nur Ihren Ausweis und das ausgefüllte Formular Gewerbeanmeldung. Die Gebühren variieren je nach Kommune (typisch zwischen 20 EUR und 60 EUR). Nach der Anmeldung erhalten Sie den Gewerbeschein als Nachweis Ihrer Tätigkeit.3
Das Gewerbeamt übermittelt Ihre Daten automatisch an das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer sowie an die Berufsgenossenschaft. Freiberufler sind hiervon ausgenommen: Sie melden sich direkt beim Finanzamt an und überspringen die Gewerbeanmeldung.
Anschließend erhalten Sie vom Finanzamt den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dies ist ein zentraler Schritt, denn erst nach Ausfüllen dieses Bogens bekommen Sie Ihre persönliche Steuernummer – und erst dann dürfen Sie offizielle Rechnungen stellen.
💡 Im Fragebogen geben Sie unter anderem an:
➡️ Erwartete Umsätze und Gewinne
➡️ Ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen möchten
➡️ Welche Buchhaltungsform Sie wählen (in der Regel Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
Sobald Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben, werden Sie automatisch Pflichtmitglied in der entsprechenden Industrie- und Handelskammer (IHK) oder in der Handwerkskammer (HWK), wenn Sie in einem handwerklichen Bereich tätig sind. Diese Kammern vertreten Ihre Interessen, bieten Beratung an und erheben Beiträge, die je nach Branche und Umsatz variieren können.
Darüber hinaus ist die Berufsgenossenschaft Ihre gesetzliche Unfallversicherung. Sie schützt Sie und Ihre Mitarbeitenden im Falle von Arbeitsunfällen und ist ebenfalls verpflichtend; unabhängig davon, ob Sie Mitarbeiter beschäftigen oder nicht. Sie müssen sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden, und auch wenn Sie keine Beiträge zahlen müssen, ist die Registrierung rechtlich vorgeschrieben.
Zusätzlich sind in den meisten Fällen Kranken- und Rentenversicherungspflichten zu beachten – besonders, wenn Sie hauptberuflich selbstständig sind.
Als Einzelunternehmer haften Sie unbeschränkt und persönlich mit Ihrem gesamten Vermögen – das bedeutet nicht nur mit dem Betriebsvermögen, sondern im schlimmsten Fall auch mit Ihrem privaten Kapital und Eigentum (z. B. Erspartem, Fahrzeugen, Immobilien). Anders als bei Kapitalgesellschaften (z. B. einer GmbH) gibt es keine juristische Trennung zwischen Ihnen als Person und Ihrem Unternehmen. Diese volle Haftung gilt selbst dann, wenn Ihr Unternehmen Verluste macht oder Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, Lieferanten oder Kreditgebern entstehen. Bei Freiberuflern gilt dieselbe Regel.4
Für viele Einzelunternehmer ist die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) eine attraktive steuerliche Erleichterung. Sie springt ein, wenn Ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Jahr nicht mehr als etwa 25.000 EUR betrug und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 100.000 EUR liegen wird. In diesem Fall müssen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihre Rechnungen ausweisen und keinesfalls an das Finanzamt abführen. Gleichzeitig bedeutet das aber, dass Sie auch keine Vorsteuer aus Ihren eigenen Eingangsrechnungen geltend machen können, also z. B. die beim Kauf von Materialien oder Dienstleistungen gezahlte Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt zurückfordern dürfen.
💡 Tipp:
Wenn Sie z. B. viele Investitionen tätigen und Vorsteuer zurückbekommen möchten, können Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten – müssen diesen Verzicht aber für mindestens fünf Jahre bindend erklären.4
Unabhängig von der Umsatzsteuerpflicht müssen Sie als Einzelunternehmer Einkommensteuer auf den Gewinn Ihres Unternehmens zahlen. Der Gewinn wird in der Regel durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EUR) ermittelt, eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung, bei der Sie am Ende eines Jahres Ihre gesamten Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüberstellen. Der Überschuss daraus ist Ihr Gewinn, der der Einkommensteuer unterliegt.
Als Einzelunternehmer unterliegen Sie grundsätzlich der Gewerbesteuer, wenn Sie ein Gewerbe betreiben (Freiberufler sind davon ausgenommen). Allerdings gibt es einen Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 EUR, der bedeutet: Solange Ihr Jahresgewinn diesen Betrag nicht übersteigt, fällt keine Gewerbesteuer an. Erst wenn Sie darüber liegen, wird die Gewerbesteuer auf den darüber hinausgehenden Teil Ihres Gewinns berechnet.
💡 Beispiel:
Wenn Ihr Gewinn bei 30.000 EUR liegt, wird die Gewerbesteuer nur auf die 5.500 EUR (30.000 EUR minus 24.500 EUR) berechnet.5
Ein Wise Business-Konto ist mehr als nur ein klassisches Bankkonto: Es ist ein Multi-Währungskonto, mit dem Sie Geld in über 40 verschiedenen Währungen halten, empfangen und senden können – zu deutlich günstigeren Kosten als bei traditionellen Banken. Sie erhalten IBANs und lokale Kontodetails in mehreren Währungsräumen (z. B. EUR, USD, GBP) und können Zahlungen weltweit tätigen, ohne hohe Wechselkursaufschläge zu zahlen, da Wise den echten Devisenmittelkurs nutzt - und dabei transparent alle Gebühren vor jeder Transaktion anzeigt. Dies spart Zeit und Kosten, vor allem wenn Sie international arbeiten oder Kunden im Ausland haben.
Weitere Vorteile sind schnelle Zahlungen, Sammelüberweisungen, eine Business-Debitkarte und die Möglichkeit, Buchhaltungs-Tools zu integrieren, was Ihre Finanzverwaltung erheblich vereinfacht.
Gerade wenn Sie Kunden im Ausland haben, zeigt sich der Vorteil von Wise besonders deutlich: Sie können Zahlungen in vielen Währungen empfangen, ohne dass Ihren Kunden hohe Auslands- oder Währungsgebühren entstehen. Gleichzeitig reduzieren Sie die Kosten für das Versenden von Geld an Lieferanten, Mitarbeiter oder Dienstleister im Ausland. Wise ermöglicht es, Gelder schnell und zuverlässig zu transferieren – oft in wenigen Minuten – und dabei hohe Wechselkursaufschläge zu vermeiden.
Die Registrierung ist kostenlos; Gebühren fallen erst bei der tatsächlichen Nutzung (z. B. Währungsumtausch, Überweisung) an, und eine monatliche Grundgebühr gibt es auch nicht.
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Privat oder geschäftlich - entscheiden Sie direkt oder später. Viele nutzen beides, sauber getrennt.
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Mit E-Mail und Passwort oder via Google, Apple oder Facebook. Ganz nach Geschmack.
💡 Verifizieren:
Laden Sie ein gültiges Ausweisdokument hoch. Bei Business-Konten zusätzlich Infos zur Firma.
💡 Adresse bestätigen:
Per Stromrechnung, Steuerbescheid oder Kontoauszug - Hauptsache: klar lesbar und aktuell.
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💡 Unser Tipp:
Legen Sie gleich ein paar Währungen an, testen Sie die Wise App, empfangen Sie erste Zahlungen. Ein Konto, das weltweit denkt, eröffnet auch neue Wege.
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist einer der einfachsten, kostengünstigsten und flexibelsten Wege, um in die Selbstständigkeit zu starten – perfekt für Existenzgründer, Freiberufler und Solo-Selbstständige. Sie benötigen kein Mindestkapital, können schnell starten und behalten die volle Kontrolle über Ihr Business. Dennoch sollten Sie die rechtlichen und steuerlichen Pflichten von Anfang an ernst nehmen: persönliche Haftung, Buchführungs- und Meldepflichten sowie mögliche Steuern wie Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer können Ihre Planung beeinflussen. Wenn Sie frühzeitig Organisation und Finanzen sauber trennen – etwa durch ein eigenes Geschäftskonto – und wichtige Aspekte wie Rechnungstellung, Versicherungen und rechtliche Texte berücksichtigen, schaffen Sie eine solide Basis für nachhaltigen Erfolg.
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Nicht immer. Wenn Ihr Jahresumsatz im Vorjahr unter ca. 25.000 EUR lag und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 100.000 EUR liegen wird, können Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen und keine Umsatzsteuer ausweisen oder abführen. Entscheiden Sie sich dagegen oder überschreiten die Grenzen, müssen Sie Umsatzsteuer erheben und regelmäßig ans Finanzamt melden.
Ja. Als Einzelunternehmer haften Sie unbeschränkt mit Ihrem gesamten Vermögen, also auch mit privaten Ersparnissen oder Eigentum, wenn das Geschäft in Schwierigkeiten gerät. Wenn Sie diese persönliche Haftung ausschließen möchten, wäre eine Kapitalgesellschaft (z. B. UG oder GmbH) eine Alternative – allerdings mit höherem Aufwand und Kapitalbedarf.
Ja, grundsätzlich können Sie ein Einzelunternehmen in Deutschland gründen und später z. B. ins Ausland umziehen – aber das bringt komplexe steuer- und rechtliche Folgen mit sich. Wenn Sie nach Deutschland zurückkehren oder Ihre wirtschaftliche Tätigkeit überwiegend aus dem Ausland steuern, ändern sich unter Umständen Ihre Steuerpflichten (z. B. Doppelbesteuerung), und Sie müssen prüfen, in welchem Land Sie dauerhaft steuerlich ansässig sind. Sprechen Sie am besten mit einem Steuerberater, bevor Sie Ihren Wohnsitz oder Unternehmenssitz ins Ausland verlegen.
Verwendete Quellen (Stand 31.03.2026):*Bitte siehe dir unsere Nutzungsbedingungen und die Produktverfügbarkeit für deine Region an oder besuche die Wise-Gebührenseite für die aktuellsten Informationen zu Preisen und Gebühren.
Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen stellen keine rechtlichen, steuerlichen oder sonstigen professionellen Beratungsfunktionen seitens Wise Payments Limited oder mit Wise verbundenen Unternehmen dar. Die Publikation ist nicht als Ersatz für die Einholung einer Steuerberatung durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steueranwalt gedacht.
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