GbR in Deutschland gründen: Ihr vollständiger Leitfaden.

Dominik Sobaniec

Möchten Sie gemeinsam mit einer oder mehreren Personen ein Unternehmen gründen – und fragen sich, ob die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) die richtige Rechtsform dafür ist?

Die GbR zählt zu den einfachsten und kostengünstigsten Formen unternehmerischer Zusammenarbeit in Deutschland. Sie eignet sich insbesondere für Projekte und Geschäftsideen, bei denen mehrere Partner gemeinsam einen Zweck verfolgen möchten – sei es im kreativen, freiberuflichen oder kleingewerblichen Bereich.

In diesem Leitfaden erfahren Sie, was eine GbR genau ist, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, was ein Gesellschaftsvertrag ist, wie Sie die GbR anmelden und welche Kosten und Pflichten auf Sie zukommen.

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Was ist eine GbR?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine der einfachsten und flexibelsten Rechtsformen für die gemeinsame unternehmerische Tätigkeit in Deutschland. Sie gehört zu den Personengesellschaften und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 705 ff. geregelt.

Eine GbR entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen durch einen Vertrag zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Dabei verpflichten sich die Gesellschafter, die Erreichung dieses Zwecks gemeinsam und in der vereinbarten Weise zu fördern.

Merkmale

➡️ Einfache Personengesellschaft: Die GbR ist keine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH; sie ist die grundlegendste Form einer Personengesellschaft und bildet die Basis für komplexere Gesellschaftsformen.

➡️ Formfreie Gründung: Die Gründung erfolgt durch den Abschluss eines formfreien Gesellschaftsvertrags – dieser kann mündlich, schriftlich oder konkludent geschlossen werden. Ein schriftlicher Vertrag ist aus Gründen der Rechtssicherheit jedoch empfehlenswert.

➡️ Gemeinsamer Zweck: Die Gesellschafter müssen einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Das kann eine wirtschaftliche Tätigkeit, ein freiberufliches Projekt oder auch eine andere gemeinschaftliche Absicht sein.

➡️ Keine Mindestkapitaleinlage: Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften wie der GmbH ist für die GbR kein Mindestkapital erforderlich.

➡️ Unbeschränkte Haftung: Die Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der GbR – ein wesentlicher Unterschied zu haftungsbeschränkten Rechtsformen.1

Rechtsfähigkeit und Außenwirkung

Traditionell wurde der GbR teils keine eigene Rechtsfähigkeit zugesprochen. Durch Reformen des Personengesellschaftsrechts kann die GbR jedoch rechtsfähig sein, wenn sie nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter aktiv am Rechtsverkehr teilnehmen soll. In diesem Fall kann sie selbst Träger von Rechten und Pflichten sein, z. B. klagen oder verklagt werden.2

💡 Man unterscheidet dabei zwischen:

➡️ Innen-GbR (nicht rechtsfähiger): Dient ausschließlich der internen Regelung der Beziehungen der Gesellschafter untereinander und nimmt nicht am Rechtsverkehr teil.

➡️ Außen-GbR (rechtsfähiger): Tritt nach außen auf, z. B. im Geschäftsverkehr, und kann eigene rechtliche Verpflichtungen eingehen.

eGbR – eingetragene GbR

Seit Einführung des Gesellschaftsregisters 2024 kann eine GbR in dieses Register eingetragen werden. Diese eingetragene Form nennt sich eGbR (eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Die Eintragung ist in vielen Fällen freiwillig, aber in besonderen Situationen, z. B. beim Erwerb von Immobilien oder Beteiligungen erforderlich, um rechtlich handlungsfähig im Geschäftsverkehr zu bleiben.

Schritt-für-Schritt zur GbR Gründung

Wie und wo gründen Sie denn nun Ihre GbR? Beginnen wir mit einem ersten Überblick, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen.

➡️ 1. Partner finden und Zweck klären – Mindestens zwei Personen mit gemeinsamen Zielen.

➡️ 2. Gesellschaftsvertrag vereinbaren – Formfrei, schriftlich empfohlen.

➡️ 3. Gewerbe/Freiberuflichkeit prüfen

➡️ 4. Gewerbeanmeldung (falls gewerblich)

➡️ 5. Finanzamt melden – Steuerliche Erfassung und Steuernummer beantragen.

➡️ 6. Weitere Institutionen informieren – Z. B. IHK/HWK, Berufsgenossenschaft, KSK.

➡️ 7. Geschäftskonto eröffnen (empfohlen) – Trennt private und geschäftliche Finanzen.

➡️ 8. Optional: eGbR eintragen – Notarielle Anmeldung im Gesellschaftsregister.

Gehen wir davon aus, dass Sie wissen, was Sie tun wollen und mit wem Sie es umsetzen wollen. Nun gilt es einen Vertrag aufzusetzen. Diesen Vertrag nennt man Gesellschaftsvertrag und Sie können selbst oder mit einem Anwalt (Kosten von ca. 500 EUR) erstellen. Im nächsten Abschnitt erklären wir Ihnen, wie Sie diesen Vertrag selbst schreiben können.

Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag ist das zentrale Dokument für jede GbR. Er legt die Grundlagen der Zusammenarbeit fest und regelt, wie die Gesellschaft intern organisiert ist, wie Entscheidungen getroffen und wie Konflikte gelöst werden. Rechtlich gesehen ist ein schriftlicher Vertrag nicht zwingend erforderlich – ein GbR-Vertrag kann auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Vermeidung von Streitigkeiten ist jedoch dringend zu empfehlen, den Vertrag schriftlich zu vereinbaren.

Inhaltliche Eckpunkte des Vertrages

Ein sinnvoller Gesellschaftsvertrag enthält typischerweise folgende Regelungen – je nach Komplexität des gemeinsamen Vorhabens:

💡 1. Grundlegende Angaben zur Gesellschaft:

➡️ Name und Sitz der GbR

➡️ Zweck der Gesellschaft: Was genau wollen die Gesellschafter gemeinsam erreichen bzw. betreiben? Eine klare Zweckbestimmung schafft Verlässlichkeit.

💡 2. Beiträge der Gesellschafter:

➡️ Welche Einlagen bringen die Gesellschafter ein (Geld, Sachwerte, Arbeitsleistung)?

➡️ Wie hoch sind diese Anteile?

➡️ Wie werden Beiträge bewertet?

💡 3. Geschäftsführung und Vertretung:

➡️ Wer führt die Geschäfte der GbR?

➡️ Wie wird die Gesellschaft nach außen vertreten?

➡️ Ist eine gemeinschaftliche Geschäftsführung vorgesehen, oder werden einzelne Gesellschafter bevollmächtigt?

💡 4. Gewinn- und Verlustverteilung:

➡️ Nach welchen Kriterien werden Gewinne und Verluste aufgeteilt?

➡️ Erfolgt die Verteilung proportional zu den Einlagen oder nach einer anderen Schlüsselvereinbarung?

💡 5. Entscheidungs- und Beschlussverfahren:

➡️ Wie werden Entscheidungen getroffen?

➡️ Welche Beschlüsse erfordern Einstimmigkeit, welche Mehrheitsentscheidungen?

➡️ Gibt es besondere Regelungen für grundlegende Änderungen?

💡 6. Austritt, Ausschluss, Tod eines Gesellschafters:

➡️ Wie wird das Ausscheiden eines Gesellschafters geregelt?

➡️ Welche Folgen hat der Tod eines Gesellschafters für die Gesellschaft?

➡️ Wie wird eine Abfindung berechnet?

💡 7. Wettbewerbs- und Vertraulichkeitsregelungen:

➡️ Gibt es Beschränkungen, wenn ein Gesellschafter nebenbei in Konkurrenz tritt?

➡️ Wie wird mit vertraulichen Informationen umgegangen?

Diese Punkte sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sie schaffen Klarheit, Verlässlichkeit und Konfliktvermeidung im Innenverhältnis der GbR. Es gibt mehr Dinge, die Sie festhalten wollen? Schreiben Sie Ihre eigenen Punkte auf. Je klarer und detaillierter desto besser. Oder holen Sie sich Inspirationen bei anderen Gesellschaftsverträgen.4

Anmeldung der GbR

Damit Ihre Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) offiziell handlungsfähig wird, sind mehrere behördliche Schritte und Meldungen erforderlich. Je nach Art der Tätigkeit – gewerblich oder freiberuflich – unterscheiden sich die konkreten Prozesse.

Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt

Wenn Ihre GbR eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, ist eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt erforderlich. Denn jede selbständige Gewerbetätigkeit nach § 14 Gewerbeordnung ist anzeigepflichtig. Nichtgewerbliche GbRs, die sich z.B. aus Freiberuflern zusammen setzt wie z.B. Künstler_Innen und Journalist_Innen sind von der Gewerbepflicht befreit. Ebenfalls sind Gewerbetreibende, die zur sogenannten Urproduktion wie Landwirtschaft, Viehzucht, Fischerei, Fischzucht zählen, von der Gewerbepflicht ausgenommen.5. Bei diesen reinen freiberuflichen Tätigkeiten entfällt die Gewerbeanmeldung und hier muss die GbR lediglich beim Finanzamt angemeldet werden.

💡 Gewerbeanmeldung:

➡️ Jeder Gesellschafter meldet das Gewerbe an seinem Wohnort oder am Verwaltungssitz der GbR an.

➡️ Die Anmeldung erfolgt persönlich oder schriftlich beim Amt.

➡️ Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie den Gewerbeschein, der die gewerberechtliche Erlaubnis dokumentiert.

➡️ Das Gewerbeamt informiert in der Regel automatisch weitere Behörden (z. B. Finanzamt, IHK oder HWK, Berufsgenossenschaft).

➡️ Die Kosten sind regional unterschiedlich, liegen aber meist zwischen 15 und 60 EUR pro Anmeldung.

Steuerliche Registrierung beim Finanzamt

Unabhängig davon, ob die GbR gewerblich oder freiberuflich tätig ist, müssen Sie die Gesellschaft beim Finanzamt registrieren lassen. Denn eine korrekte steuerliche Registrierung ist entscheidend, um Rechnungen korrekt ausstellen zu können.

Nach der Gewerbeanmeldung oder bei Aufnahme der Tätigkeit sendet das Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu, den Sie ausfüllen und einreichen. Dieser Fragebogen dient u. a. der Vergabe einer Steuernummer und ggf. einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID).

Pflichtmitgliedschaften (IHK/HWK)

Nach der Gewerbeanmeldung wird Ihre GbR meist automatisch Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder bei handwerklichen Tätigkeiten der Handwerkskammer (HWK).

Die Kammern unterstützen Unternehmen mit Informationen, Weiterbildungsangeboten und Beratungsleistungen – sie erheben auch Mitgliedsbeiträge.

Freiberufliche GbR sind nicht IHK/HWK-pflichtig. Schauen Sie welche anderen Meldepflichten gelten, wie z. B. Berufsgenossenschaften oder bei der KSK

Eintragen in das Gesellschaftsregister (eGbR)

Seit der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts im Jahr 2024 besteht die Möglichkeit, eine GbR freiwillig im neuen Gesellschaftsregister eintragen zu lassen (eGbR).

➡️ Die Eintragung ist nicht generell verpflichtend, schafft jedoch Rechtssicherheit und Transparenz im Geschäftsverkehr.

➡️ Die Eintragung wird beim Gesellschaftsregister des zuständigen Amtsgerichts (Registergericht) vorgenommen. Welches Amtsgericht zuständig ist, richtet sich nach dem Sitz der GbR.

➡️ Die Eintragung erfolgt durch eine notariell beglaubigte Anmeldung aller Gesellschafter und beinhaltet Angaben zu Namen, Sitz, Unternehmensgegenstand und Vertretungsbefugnissen.

➡️ Eine eingetragene GbR (eGbR) muss den Namenszusatz eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts führen.

➡️ Änderungen (etwa Gesellschafterwechsel, Vertretungsbefugnis, Sitzverlegung) müssen beim Register ebenfalls notariell angemeldet werden.

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Kosten der GbR-Gründung und laufende Ausgaben

Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist im Vergleich zu anderen Rechtsformen relativ kostengünstig, da sie mit wenigen Pflichtformalitäten verbunden ist. Dennoch entstehen sowohl einmalige als auch laufende Ausgaben, die Sie in der Finanzplanung berücksichtigen sollten.

Gewerbeanmeldung: Geringe Amtsgebühren

Wenn Ihre GbR eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, müssen Sie beim zuständigen Gewerbeamt eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Je nach Gemeinde, liegen aber in der Regel zwischen ca. 15 und 60 EUR pro Gesellschafter.

Steuerberater, Buchhaltung und Versicherungen

💡 Auch wenn diese Ausgaben nicht gesetzlich zwingend sind, zählen sie zu den typischen wiederkehrenden Kosten für eine GbR:

➡️ Steuerberater: Viele GbRs arbeiten mit einem Steuerberater zusammen, um Steuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung professionell zu erstellen. Je nach Aufwand und Umfang kann ein Steuerberater einige hundert bis über tausend EUR pro Jahr berechnen.

➡️ Buchhaltung: Sie können die Buchführung selbst übernehmen oder eine Buchhaltungssoftware bzw. externe Dienstleistung nutzen. Rechnen Sie hier bis zu mehreren hundert EUR pro Jahr, je nach Funktionsumfang.

➡️ Versicherungen: Je nach Branche sind Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherungen empfehlenswert oder sogar notwendig. Die Kosten hierfür sind stark abhängig von der Art des Geschäfts, der Versicherungssumme und anderen Faktoren. Typische Jahresprämien liegen häufig im niedrigen dreistelligen Bereich oder darüber, je nach Risiko und Deckungshöhe.

Optional: Notar- und Registerkosten bei eGbR

Für die Eintragung fallen zusätzliche Kosten an, da die Anmeldung zur Eintragung muss notariell beglaubigt werden muss. Je nach Umfang der Unterlagen und Anzahl der Gesellschafter sind Notarkosten von ca. 300 EUR realistisch.5

Laufende Beiträge bei den Kammern

Nach der Gewerbeanmeldung wird Ihre GbR in der Regel automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder – bei handwerklichen Tätigkeiten – der Handwerkskammer (HWK).

Die Höhe der Beiträge hängt von Ihrer Region und Ihrem Umsatz ab; für kleinere Gewerbe bewegen sich die Beitragsforderungen häufig im zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Bereich jährlich.

Haftung und rechtliche Risiken der GbR

Bei der GbR ist die persönliche Haftung einer der zentralen rechtlichen Aspekte, den Sie vor der Gründung sorgfältig abwägen sollten.

Bei einer GbR haften alle Gesellschafter persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

💡 Das bedeutet:

➡️ Gläubiger können jeden einzelnen Gesellschafter mit seinem gesamten Privatvermögen für Gesellschaftsschulden in Anspruch nehmen, nicht nur das gemeinsame Gesellschaftsvermögen.

➡️ Die Haftung erstreckt sich auf alle Verpflichtungen der GbR, also auch auf Steuerschulden oder Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten und Kreditgebern.

➡️ Diese Haftung gilt selbst dann, wenn ein Gesellschafter gar nicht an der Entscheidung beteiligt war, die zu der Verbindlichkeit geführt hat.

➡️ In der Regel kann der belaste Gesellschafter intern von den Mitgesellschaftern Ausgleich verlangen

Die unbeschränkte Haftung ist einer der Hauptunterschiede zu haftungsbeschränkten Rechtsformen wie GmbH oder UG: Während dort das Risiko auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist, haften GbR-Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen.

Risikoabschätzung und interne Vereinbarungen

Da die Haftung gegenüber Dritten nicht beschränkt werden kann (gesetzliche Regelung greift hier nicht), sollten Sie im Gesellschaftsvertrag interne Vereinbarungen treffen, um das Risiko unter den Gesellschaftern klar zu verteilen.

💡 Wichtige Aspekte können sein:

➡️ Haftungsquoten: Festlegung, in welchem Verhältnis Gesellschaftsschulden intern auf die Gesellschafter verteilt werden sollen (z. B. entsprechend Anteilen am Geschäft).

➡️ Ausschluss oder Begrenzung spezieller Risiken: Regelungen dazu, wer zusätzliche Risiken tragen muss, z. B. bei Investitionen, Mietverträgen oder Krediten.

➡️ Versicherungsschutz: Der Abschluss von Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherungen kann Risiken aus dem operativen Geschäft mindern, ohne die grundsätzliche persönliche Haftung aufzuheben.

➡️ Vertretungsbefugnis: Klare Festlegung, wer die GbR nach außen vertreten darf – denn Handlungen eines vertretungsberechtigten Gesellschafters binden die GbR und damit auch alle anderen Gesellschafter.

Solche internen Regelungen wirken nur im Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern. Gegenüber Dritten bleibt die Haftung jedoch in jedem Fall unbeschränkt und gesamtschuldnerisch.

Steuern und Abgaben einer GbR

Die steuerliche Behandlung einer GbR unterscheidet sich in mehreren Punkten von der Besteuerung von Kapitalgesellschaften. Grundsätzlich ist die GbR steuerlich transparent – das heißt, bestimmte Steuern fallen auf Ebene der Gesellschaft an, andere werden den einzelnen Gesellschaftern zugerechnet.

Einkommensteuer auf Ebene der Gesellschafter

Die GbR selbst zahlt keine Einkommensteuer. Stattdessen wird der Gewinn der Gesellschaft ermittelt (z. B. durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz) und im Rahmen einer Feststellungserklärung auf die Gesellschafter verteilt. Jeder Gesellschafter versteuert dann seinen Gewinnanteil persönlich im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung. Die Höhe der Besteuerung hängt vom individuellen Steuersatz des Gesellschafters ab.

Umsatzsteuer

💡 Die GbR ist in der Regel umsatzsteuerpflichtig, wenn sie Lieferungen oder Leistungen erbringt, die umsatzsteuerpflichtig sind:

➡️ Umsatzsteuer wird von der GbR auf Rechnungen ausgewiesen und an das Finanzamt abgeführt.

➡️ Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Kleinunternehmerregelung angewendet werden, wodurch keine Umsatzsteuer abgeführt werden muss (z. B. wenn der Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet).

➡️ In einigen Fällen kann ein ermäßigter Umsatzsteuersatz gelten.

Gewerbesteuer

💡 Wenn Ihre GbR gewerblich tätig ist, unterliegt sie der Gewerbesteuer:

➡️ Die GbR selbst ist hierbei Steuerschuldnerin für die Gewerbesteuer.

➡️ Auf den Gewerbeertrag wird ein Freibetrag von 24.500 EUR gewährt, bevor die Steuer berechnet wird.

➡️ Der tatsächliche Gewerbesteuerbetrag hängt von Gewinn und dem lokalen Gewerbesteuerhebesatz ab.

Geschäftskonto für Ihre GbR

Ein separates Geschäftskonto ist für eine GbR zwar nicht gesetzlich verpflichtend, kann aber entscheidend für eine effiziente Finanzverwaltung und klare Trennung von privaten und geschäftlichen Mitteln sein. Viele Gründer nutzen ein eigenes Konto, um Buchhaltung, Steuererklärungen und Liquiditätsplanung sauber zu strukturieren und steuerliche sowie organisatorische Risiken zu minimieren.

💡 Ein eigenes Geschäftskonto bietet mehrere Vorteile:

➡️ Klare Trennung von Geschäfts- und Privatfinanzen: Erleichtert die Buchhaltung und reduziert Fehler bei Steuererklärungen.

➡️ Transparenz für alle Gesellschafter: Alle GbR-Partner können den Zahlungsverkehr nachvollziehen, Zahlungsströme koordinieren und Liquidität überwachen.

➡️ Professionelles Auftreten: Geschäftskunden, Lieferanten oder Behörden nehmen ein eigenes Firmenkonto oft als Zeichen von Seriosität wahr.

➡️ Kompatibilität mit Buchhaltung Software: Viele moderne Konten bieten Schnittstellen zu DATEV, Lexware oder anderen Buchhaltungs-Tools.

Wise Business

Ein Wise Business-Konto eignet sich für GbRs, die agil und international arbeiten, ohne sich durch hohe Bankgebühren oder komplizierte Prozesse einschränken zu lassen.

💡 Besonders für GbRs mit internationaler Ausrichtung oder regelmäßigen Zahlungen ins Ausland bietet Wise klare Vorteile:

➡️ Multi-Währungs-Funktionalität: Sie können Guthaben in über 40 verschiedenen Währungen halten und verwalten, was internationale Geschäfte erheblich erleichtert.

➡️ Transparente und günstige Gebühren: Wise arbeitet mit dem garantierten Devisenmittelkurs und vermeidet versteckte Aufschläge, was insbesondere bei internationalen Überweisungen Kosten spart.

➡️ Lokale Kontodaten: Sie erhalten IBANs in mehreren Währungen (z. B. EUR, USD, GBP), um Zahlungen so zu empfangen, als hätten Sie lokale Bankkonten in mehreren Ländern.

➡️ Einfache Online-Eröffnung: Die Kontoeröffnung erfolgt vollständig digital, ohne Filialbesuch, und ist darauf ausgelegt, schnell einsatzbereit zu sein.

➡️ Weitere Funktionen für Ihr Business: Wise bietet erweiterte Tools wie Batch-Zahlungen (bis zu 1 000 Überweisungen gleichzeitig), Teamzugriff mit Rollenverwaltung und Integrationen zu Buchhaltungssoftware.

So registrieren Sie sich bei Wise

Die Registrierung bei Wise ist einfach und unkompliziert. So funktioniert’s:

Schritt für Schritt zum Wise Konto

💡 Website oder App öffnen:

Egal ob am Laptop oder per Handy - starten Sie über Wise.com oder direkt in der Wise App.

💡 Kontoart wählen:

Privat oder geschäftlich - entscheiden Sie direkt oder später. Viele nutzen beides, sauber getrennt.

💡 Registrieren:

Mit E-Mail und Passwort oder via Google, Apple oder Facebook. Ganz nach Geschmack.

💡 Verifizieren:

Laden Sie ein gültiges Ausweisdokument hoch. Bei Business-Konten zusätzlich Infos zur Firma.

💡 Adresse bestätigen:

Per Stromrechnung, Steuerbescheid oder Kontoauszug - Hauptsache: klar lesbar und aktuell.

💡 (Optional) Wise Karte bestellen:

Direkt in der Wise App - physisch oder digital. Perfekt für Reisen, Online-Shopping oder spontane Fremwährungsausgaben.

💡 Unser Tipp:

Legen Sie gleich ein paar Währungen an, testen Sie die Wise App, empfangen Sie erste Zahlungen. Ein Konto, das weltweit denkt, eröffnet auch neue Wege.

Fazit

Die GbR ist eine unkomplizierte und flexible Rechtsform für gemeinsame unternehmerische Vorhaben mit mehreren Partnern, die wenig bürokratischen Aufwand und keine Kapitalvorgaben erfordert. Gleichzeitig bedeutet diese Flexibilität auch, dass Verantwortlichkeiten, Haftung und interne Abläufe klar geregelt werden sollten, um spätere Risiken zu minimieren. Durch strukturierte Vorbereitung, eine solide Checkliste sowie klare interne Vereinbarungen schaffen Sie eine stabile Basis für Ihre Zusammenarbeit.

Für viele Gründer ist die GbR ein sinnvoller Einstieg – insbesondere wenn das Projekt keine hohe Haftungsbegrenzung erfordert. In Kontexten mit komplexeren Haftungsfragen oder wachstumsorientierten Plänen stehen Ihnen mit Kapitalgesellschaften wie UG oder GmbH alternative Rechtsformen zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Braucht eine GbR einen schriftlichen Vertrag?

Formell ist kein schriftlicher Vertrag erforderlich, da die GbR durch gemeinsame Zweckverfolgung entsteht. Ein schriftlicher Vertrag wird jedoch dringend empfohlen, um Rechte, Pflichten und interne Abläufe eindeutig zu regeln und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Wann ist die Eintragung als eGbR sinnvoll?

Die Eintragung ins Gesellschaftsregister ist nicht verpflichtend, kann aber sinnvoll sein, wenn die Gesellschaft am Rechtsverkehr teilnehmen soll, etwa beim Grundstückserwerb, bei größeren Geschäftsvorhaben oder wenn Publizität und rechtliche Transparenz wichtig sind.

Welche steuerlichen Pflichten kommen auf Sie zu?

Nach Gründung müssen Sie die GbR beim Finanzamt anmelden und eine steuerliche Erfassung durchführen. Je nach Tätigkeit fallen Umsatzsteuer und ggf. Gewerbesteuer an; die Gewinne werden den Gesellschaftern anteilig zugerechnet und in deren Einkommensteuererklärung berücksichtigt.


Verwendete Quellen (Stand 31.03.2026):
  1. Was ist eine GbR, Handelregister
  2. Rechts- und Parteifähigkeit der GbR, Industrie- und Handelskammer
  3. Gesellschaftsregister, Wikipedia
  4. Beispiel eines ausführlichen Gesellschaftsvertrags
  5. Gewerbeanmeldung einer GbR: Was ist zu beachten?
  6. Notarkosten, ca. 300 EUR

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