Wie Funktioniert der Freibetrag im Kleingewerbe?

Dominik Sobaniec

Steuern sparen? Ja, bitte! Als Kleingewerbetreibender sind Freibeträge Ihr Ticket zu weniger Abgaben, mehr Liquidität und weniger Bürokratie. Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- oder Kleinunternehmerregelung - all diese steuerlichen Vorteile sorgen dafür, dass mehr Geld in Ihrem Business bleibt.

Doch smarte Finanzen gehen über Steuertricks hinaus. Mit Wise verwalten Sie Ihre Einnahmen und Zahlungen international ohne versteckte Gebühren - ein echter Boost für alle, die über Ländergrenzen hinweg arbeiten.

Kurz gesagt: Weniger Steuern, schlankere Finanzen, mehr Spielraum. Klingt nach einem Plan? Dann legen wir los!

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Was ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist die leichtgewichtige Business-Version - klein, flexibel und bürokratiefreundlich. Es unterliegt nicht den strengen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Perfekt für Gründer, die schnell und unkompliziert loslegen wollen, ohne sich mit unnötigem Papierkram herumzuschlagen.1

Definition und Merkmale

Ein Kleingewerbe ist einfach, flexibel und kein bürokratisches Monster. Statt komplizierter Handelsregister-Einträge gilt hier das BGB und die Gewerbeordnung (GewO). Die Gründung? Einzelunternehmen oder GbR - schnell und ohne Hürden.

Auch bei der Buchführung bleibt’s entspannt: Keine doppelte Buchführung, keine Bilanzierung - nur die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Weniger Papierkram, mehr Fokus aufs Geschäft.

Aber Achtung: Volle persönliche Haftung! Gewinne gehören Ihnen, aber Verluste auch. Das sollte bei jeder finanziellen Entscheidung bedacht werden.

Kleingewerbe vs. Kleinunternehmerregelung

Während das Kleingewerbe eine gewerberechtliche Einstufung ist, regelt die Kleinunternehmerregelung nur die Umsatzsteuerbefreiung - zwei Paar Schuhe!

Voraussetzungen für die Einstufung als Kleingewerbe

Damit Ihr Business als Kleingewerbe durchgeht, müssen Umsatz und Gewinn im Rahmen bleiben. Seit 2024 gilt: Maximal 800.000 EUR Umsatz und höchstens 80.000 EUR Gewinn pro Jahr.

Neben den Zahlen spielen auch Betriebsvermögen, Kredite und Geschäftsvorgänge eine Rolle - je schlanker Ihr Business, desto eher bleibt es ein Kleingewerbe.

💡 Wichtig:
Kein Handelsregister-Eintrag, keine Kaufmannseigenschaft - das macht diese Unternehmensform besonders attraktiv für Solo-Selbstständige und Nebengewerbler. Weniger Bürokratie, mehr Freiheit!

Steuerliche Pflichten eines Kleingewerbes

Auch als Kleingewerbetreibender führt kein Weg an Steuern vorbei - aber es gibt Freibeträge, die Ihre Abgaben reduzieren. Die drei wichtigsten Steuerarten: Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Mit den richtigen Kniffen können Sie dabei bares Geld sparen.1

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer trifft den Gewinn nach Abzug aller Betriebsausgaben und Sonderausgaben. Dank des Grundfreibetrags bleibt ein Teil des Einkommens komplett steuerfrei:

  • Ab 2025 für Singles: 12.096 EUR
  • Für Paare: 24.192 EUR

Bleiben Sie darunter? Keine Einkommensteuer fällig! Erst ab einem höheren Gewinn greift die Besteuerung.2

Gewerbesteuer

Jedes Gewerbe zahlt Gewerbesteuer - außer, der Gewerbeertrag liegt unter 24.500 EUR. Dieser Freibetrag gilt für natürliche Personen und Personengesellschaften.

Falls Sie über diese Grenze kommen: Der Freibetrag wird abgezogen, erst dann wird die Steuer berechnet. Je nach Hebesatz Ihrer Gemeinde kann das einen spürbaren Unterschied machen.

Umsatzsteuer

Kleingewerbetreibende können unter bestimmten Bedingungen die Kleinunternehmerregelung nutzen - ein echter Bürokratie-Sparer.3

Die Regeln ab 2025:

  • Umsatz im Vorjahr: Maximal 25.000 EUR
  • Umsatz im laufenden Jahr: Nicht über 100.000 EUR

Wer innerhalb dieser Grenzen bleibt, muss keine Umsatzsteuer berechnen oder abführen. Nachteil: Es gibt keinen Vorsteuerabzug. Wird die Umsatzgrenze überschritten, erfolgt automatisch der Wechsel zur Regelbesteuerung.

Wie funktioniert der Freibetrag im Kleingewerbe?

Freibeträge sind das Steuer-Spar-Upgrade für Kleingewerbetreibende. Sie sorgen dafür, dass ein Teil des Einkommens oder Gewerbeertrags komplett steuerfrei bleibt. Besonders relevant sind der Gewerbesteuerfreibetrag und der Einkommensteuerfreibetrag - zwei Hebel, mit denen Sie Ihre Steuerlast clever reduzieren können.

Gewerbesteuerfreibetrag

Gute Nachrichten für Kleingewerbetreibende: Bis zu einem Gewerbeertrag von 24.500 EUR fällt keine Gewerbesteuer an - ein ordentlicher finanzieller Puffer, der viele Kleingewerbe komplett steuerfrei hält. Erst wenn der Gewinn über diesen Betrag hinausgeht, schlägt das Finanzamt zu. Aber keine Sorge, auch dann bleibt die Berechnung überschaubar.

Nehmen wir an, Ihr Gewerbeertrag beträgt 30.000 EUR. Wie viel Gewerbesteuer müssen Sie zahlen? Werfen wir einen Blick auf die Berechnung4:

  1. Gewerbeertrag abrunden - Das Finanzamt rechnet nur mit vollen 100er-Schritten. Ihr Gewerbeertrag bleibt bei 30.000 EUR.
  2. Freibetrag abziehen - Die ersten 24.500 EUR sind steuerfrei, also bleiben 5.500 EUR übrig.
  3. Steuermessbetrag berechnen - Dieser wird mit 3,5 % multipliziert:
    → 5.500 EUR × 3,5 % = 192,50 EUR.
  4. Gewerbesteuer berechnen - Nun kommt der kommunale Hebesatz ins Spiel. Dieser liegt mindestens bei 200 %, kann aber je nach Stadt oder Gemeinde höher sein. Angenommen, er beträgt 300 %, dann gilt:
    → 192,50 EUR × 3 = 577,50 EUR Gewerbesteuer.

Solange der Gewerbeertrag unter 24.500 EUR bleibt, ist keine Gewerbesteuer fällig. Alles darüber wird nach einer festen Formel berechnet - und je nach Standort kann der Hebesatz variieren.

Einkommensteuerfreibetrag

Auch beim Einkommen gibt es eine Steuerbremse: Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt.

2025 gelten folgende Freibeträge:

  • Singles: 12.096 EUR
  • Verheiratete: 24.192 EUR

Nur was über diesen Beträgen liegt, wird besteuert. Kleingewerbetreibende profitieren doppelt: Durch geschicktes Absetzen von Betriebsausgaben können sie ihren Gewinn so optimieren, dass sie möglichst wenig oder gar keine Einkommensteuer zahlen müssen.

Vorteil: Mehr Liquidität bleibt im Unternehmen - perfekt für Investitionen oder Rücklagen.

Steuerliche Vorteile für Kleingewerbetreibende

Kleingewerbetreibende haben einen klaren Vorteil: Weniger Bürokratie, weniger Steuerlast, mehr Fokus aufs Geschäft. Dank steuerlicher Sonderregelungen wird der administrative Aufwand minimiert - was nicht nur Zeit, sondern auch Geld spart. Drei Punkte sind dabei besonders attraktiv: vereinfachte Buchführung, keine Bilanzierungspflicht und die Kleinunternehmerregelung.5

Vereinfachte Buchführung

Wer ein Kleingewerbe führt, kann auf die aufwendige doppelte Buchführung verzichten. Stattdessen reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EUR). Klingt sperrig, ist aber einfach: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn - das war’s! Keine komplizierten Bilanzen, kein Stress mit Aktiva und Passiva.

Diese Regelung macht das Leben leichter: Weniger Papierkram, schnellere Steuererklärung und mehr Zeit für das Wesentliche - Ihr Business.

Befreiung von der Bilanzierungspflicht

Auch in Sachen Jahresabschluss gilt: Kleingewerbe haben es einfacher. Solange Umsatz- und Gewinngrenzen eingehalten werden, entfällt die Pflicht zur Bilanzierung und Jahresabschlusserstellung. Das spart nicht nur Nerven, sondern auch hohe Steuerberaterkosten.

Statt seitenlanger Bilanzen einfach eine übersichtliche Gewinnermittlung - das reduziert die Verwaltung auf das Minimum und ermöglicht es, sich voll auf das Kerngeschäft zu konzentrieren.

Nutzung der Kleinunternehmerregelung

Wer im Vorjahr unter 25.000 EUR Umsatz lag und im laufenden Jahr nicht über 100.000 EUR steigt, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen - eine Art "Steuerfreie Zone" für kleine Unternehmen.

Das bedeutet: Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, keine Umsatzsteuervoranmeldungen, weniger bürokratischer Aufwand. Besonders für Gründer oder Solo-Selbstständige ist das eine massive Erleichterung.

Aber Achtung: Wer keine Umsatzsteuer zahlt, kann auch keine Vorsteuer abziehen. Wenn also hohe Investitionen anstehen, kann sich die Regelung als Nachteil entpuppen. Eine Abwägung lohnt sich!

Wie das Wise Geschäftskonto Kleingewerbetreibende unterstützt

Ihr Business ist klein, aber Ihre Ambitionen sind groß? Dann brauchen Sie ein Konto, das mitwächst, statt bremst. Das Wise Geschäftskonto ist genau das: schnell, flexibel und international aufgestellt.

Drei Dinge machen Wise zu einem idealen Partner für kleine Unternehmen: Günstige internationale Zahlungen, nahtlose Buchhaltungsintegration und eine Gebührenstruktur, die keine bösen Überraschungen bereithält.

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Banken mogeln oft bei der Umrechnung - Wise nicht. Sie erhalten immer den echten, fairen Wechselkurs, ohne versteckte Aufschläge. Die Gebühren? Minimal und glasklar ausgewiesen.

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Reisen, Lieferanten bezahlen oder einfach das nächste Business-Dinner regeln? Die Wise Business-Karte funktioniert weltweit - ohne Fremdwährungsgebühren. Ist das Geld in der passenden Währung vorhanden, zahlen Sie gratis. Falls nicht, rechnet Wise zum garantierten Wechselkurs um.

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Buchhaltung nervt? Stimmt. Aber mit Wise wird sie wenigstens ein bisschen weniger grauenvoll.

Automatische Synchronisation:

Das Wise Geschäftskonto lässt sich direkt mit Xero und QuickBooks verbinden - Ihre Transaktionen landen dort, wo sie hingehören, ganz ohne manuelles Getippe. Das spart Zeit, Nerven und minimiert Fehler.

Mehr Überblick, weniger Stress:

Alle Zahlungen, Umrechnungen und Geldeingänge synchronisiert, kategorisiert und jederzeit abrufbar - kein nerviges Nachtragen oder endlose Excel-Tabellen mehr.

Transparente Gebührenstruktur

Wissen Sie, was bei klassischen Banken auf Sie zukommt? Nein? Kein Wunder - Gebühren-Dschungel, Wechselkurs-Tricks und versteckte Kosten machen es fast unmöglich, den Durchblick zu behalten.

Wise macht Schluss damit.

Das heißt: Keine bösen Überraschungen und eine bessere Finanzplanung für Ihr Kleingewerbe.

So registrieren Sie sich bei Wise und sparen bei internationalen Zahlungen

Sie wollen schnell, günstig und stressfrei international zahlen? Dann brauchen Sie ein Konto, das sich nicht wie eine bürokratische Hürde anfühlt. Wise macht’s einfach - keine komplizierten Formulare, keine unnötigen Wartezeiten.

In wenigen Minuten startklar - So eröffnen Sie Ihr Wise Geschäftskonto:

  1. Ihr erster Schritt: Willkommen bei WiseLaden Sie die Wise App auf Ihr Smartphone oder öffnen Sie die Wise-Website - je nachdem, was für Sie praktischer ist.
  2. Registrierung startenNutzen Sie Ihre E-Mail-Adresse oder ein bestehendes Konto von Apple, Google oder Facebook, um sich anzumelden.
  3. Unternehmensdaten eingebenWise fragt nach ein paar Details zu Ihnen und Ihrem Business: Branche, Geschäftsadresse, Stakeholder - aber keine Sorge, das dauert nur wenige Minuten.
  4. Dokumente hochladenZur Verifizierung brauchen Sie einen Ausweis und einen Nachweis Ihrer Geschäftsadresse. Einmal hochgeladen, geht’s direkt weiter.
  5. Einmalige Gebühr zahlenFür den vollen Zugang fällt eine einmalige Einrichtungsgebühr von 50 Euro an.
  6. Verifizierung & FreischaltungNach kurzer Prüfung schaltet Wise Ihr Konto frei. Ab jetzt können Sie Geld senden, empfangen, Währungen verwalten und Ihre Wise Business-Karte bestellen.

Warum lohnt sich ein Wise Geschäftskonto?

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Überweisungen in über 54 Währungen - immer zum fairen Mittelkurs. Schluss mit Banktricks und unfairen Aufschlägen.

Multi-Währungs-Management:

Geld in verschiedenen Währungen halten, umtauschen und weltweit nutzen - ohne separate Bankkonten für jedes Land.

Nahtlose Buchhaltungsintegration:

Ihr Wise-Konto lässt sich mit Xero, QuickBooks & Co. verknüpfen. So behalten Sie Ihre Finanzen im Griff, ohne jede Transaktion manuell erfassen zu müssen.

Wer international arbeitet, spart mit Wise Zeit, Geld und Nerven. Kein unnötiger Papierkram, keine versteckten Gebühren - einfach effiziente Finanzverwaltung für Ihr Kleingewerbe.

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Häufig gestellte Fragen zum Freibetrag im Kleingewerbe

Steuern, Freibeträge, Kleinunternehmerregelung - viele Begriffe, viele Fragen. Damit Sie nicht im Paragrafendschungel stecken bleiben, gibt’s hier die wichtigsten Antworten.

Muss ich Gewerbesteuer zahlen, wenn mein Gewinn unter 24.500 Euro liegt?

Nein, kein Cent! Liegt der Gewinn unter 24.500 EUR, fällt keine Gewerbesteuer an. Das bedeutet mehr finanziellen Spielraum und weniger Abgaben. Gerade für Kleingewerbetreibende ist das ein echter Vorteil, denn so bleibt mehr Geld für Investitionen oder einfach für einen entspannten Puffer auf dem Konto.

Wie beeinflusst der Grundfreibetrag die Einkommensteuer?

Der Grundfreibetrag sorgt dafür, dass Ihr Einkommen bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei bleibt. 2025 liegt diese bei 12.096 EUR für Singles und 24.192 EUR für Verheiratete. Erst was darüber hinausgeht, wird besteuert. Wer unter dieser Grenze bleibt, zahlt keine Einkommensteuer und kann seinen Gewinn voll für das eigene Business nutzen.

Kann ich die Kleinunternehmerregelung rückwirkend anwenden?

Leider nicht. Wer als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit sein möchte, muss das im Voraus beim Finanzamt beantragen. Eine rückwirkende Anwendung ist nicht möglich. Deshalb lohnt es sich, sich frühzeitig zu überlegen, ob diese Regelung für das eigene Unternehmen Sinn ergibt - vor allem, wenn hohe Anschaffungskosten anstehen, denn ohne Umsatzsteuerpflicht entfällt auch der Vorsteuerabzug.

Welche Vorteile bietet das Wise Geschäftskonto für Kleingewerbetreibende?

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Und die Buchhaltung? Läuft von allein. Statt sich mit Belegen herumzuschlagen, synchronisiert sich Wise direkt mit Xero oder QuickBooks. Kein Chaos, kein Stress - nur smarte Finanzverwaltung auf Autopilot.

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Steuerliche Vorteile im Kleingewerbe optimal nutzen

Steuern sparen wie ein Profi? Mit den richtigen Freibeträgen, smarter Finanzplanung und einem Konto, das nicht gegen Sie arbeitet, wird’s verdammt einfach. Wer klug rechnet, zahlt weniger - und wer Wise nutzt, spart doppelt: weniger Steuerlast, null versteckte Bankgebühren.

Freibeträge verstehen & nutzen

Jeder Euro, der nicht ans Finanzamt geht, bleibt bei Ihnen. 2025 gilt: 12.096 EUR steuerfrei für Singles, 24.192 EUR für Verheiratete - dazu der Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 EUR. Clever genutzt, bedeutet das: Mehr Geld für Ihr Business, weniger für das Finanzamt.

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Verwendete Quellen (Stand 11.03.2025):
  1. Lexware.de - Kleingewerbe
  2. Finanztip.de - Grundfreibetrag und mehr
  3. Fuer-gruender.de - Kleinunternehmerregelung 2025
  4. Guhr-steuerberatung.de - Freibetrag für Gewerbesteuer: Höhe und Bedeutung
  5. Lexware.de - Kleinunternehmerregelung: Das müssen Kleinunternehmer beachten

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