Erbschaftssteuer in Österreich: Regeln, Freibeträge und wichtige Fristen

Lukas Wolff

Die Erbschaftssteuer gibt es in Österreich seit 2008 nicht mehr. Dennoch stellen sich viele Menschen die Frage, ob bei einer Erbschaft Steuern zu zahlen sind – insbesondere bei Immobilien, größeren Geldbeträgen oder Erbschaften aus dem Ausland. Der Grund: Auch ohne klassische Erbschaftssteuer gelten bestimmte Abgaben und Meldepflichten, die im Einzelfall erhebliche finanzielle Auswirkungen haben können. Dieser Artikel erklärt, welche Regelungen heute gelten, in welchen Fällen Steuern anfallen und wie die Übertragung von Vermögen – innerhalb Österreichs oder grenzüberschreitend – rechtlich und finanziell behandelt wird. Außerdem zeigen wir, wie Wise bei internationalen Erbschaften helfen kann, Geld sicher und kostentransparent nach Österreich zu überweisen.

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Disclaimer:
Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für eine individuelle Einschätzung deiner steuerlichen Situation solltest du dich im Zweifel an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater wenden.

Gibt es eine Erbschaftssteuer in Österreich?

In Österreich fällt seit dem 1. August 2008 keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer mehr an. Das bedeutet, dass geerbtes Geld, Wertpapiere oder bewegliches Vermögen grundsätzlich nicht besteuert wird. Diese Regelung ist in Folge der Aufhebung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes durch den Verfassungsgerichtshof entstanden.

Trotzdem wird das Thema häufig gesucht und diskutiert – aus zwei Gründen:

  1. Der Begriff „Erbschaftssteuer“ wird im Alltag weiterhin verwendet, obwohl sie formal abgeschafft wurde.
  2. Bestimmte Vermögensarten – besonders Immobilien – lösen weiterhin Steuern oder Gebühren aus, die viele Menschen mit einer Erbschaftssteuer verwechseln.

Rechtliche Grundlage

Der Verfassungsgerichtshof beanstandete 2007 die Berechnungsmethoden bei der Bewertung von Immobilien. Da keine verfassungskonforme Neuregelung beschlossen wurde, trat das Gesetz mit 31. Juli 2008 außer Kraft. Seitdem gibt es keine eigene Steuer auf Erbschaften, allerdings gelten andere steuerliche Vorschriften, die wir im nächsten Abschnitt im Detail erklären.1

Wichtig zu wissen:

  • Keine Steuer auf Geld oder Wertpapiere bei Erbschaften innerhalb Österreichs
  • Immobilien sind davon ausgenommen, da sie über das Grunderwerbsteuergesetz geregelt werden
  • Auslandsfälle können dennoch steuerpflichtig sein – je nach Doppelbesteuerungsabkommen

Welche Steuern stattdessen anfallen können

Auch wenn es keine Erbschaftssteuer mehr gibt, bedeutet das nicht, dass jede Erbschaft steuerfrei ist. Vor allem bei Immobilien und bestimmten Vermögensübertragungen fallen weiterhin Steuern oder Gebühren an. Diese sind jedoch nicht als Erbschaftssteuer klassifiziert, sondern werden über andere Gesetze geregelt.

1. Grunderwerbsteuer bei Immobilienerbschaften

Wenn eine Immobilie im Rahmen einer Erbschaft übertragen wird, fällt Grunderwerbsteuer (GrESt) an. Rechtsgrundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG).

Steuersätze bei unentgeltlicher Übertragung (z. B. Erbschaft innerhalb der Familie):

  • 0,5 % für die ersten 250.000 € des Grundstückswerts
  • 2,0 % für die nächsten 150.000 €
  • 3,5 % für alle Beträge darüber hinaus

Der sogenannte „Grundstückswert“ wird verwendet – nicht der Verkehrswert. Dieser wird nach gesetzlich definierten Methoden berechnet.2

2. Immobilienertragsteuer (ImmoESt) – beim späteren Verkauf

Die Immobilienertragsteuer betrifft nicht die Erbschaft selbst, sondern den Verkauf einer geerbten Immobilie. Wird die Immobilie nach der Erbschaft veräußert, kann eine Steuer auf den Verkaufsgewinn anfallen.

  • Steuersatz: 30 % auf den Gewinn (Stand 2024)
  • Ausnahme: Hauptwohnsitzbefreiung, aber nur wenn die Immobilie vom Erben selbst vor dem Verkauf über einen bestimmten Zeitraum als Hauptwohnsitz genutzt wurde – eine Befreiung im Verlassenschaftsverfahren gilt nicht automatisch.3
    3. Schenkungsmeldung (bei Bargeld, Wertpapieren etc.)

Auch wenn keine Steuer fällig ist, besteht bei größeren Schenkungen oder Zuwendungen eine Meldepflicht (§ 121a Bundesabgabenordnung). Diese betrifft insbesondere:

  • Bargeld, Forderungen, GmbH-Anteile, Wertpapiere
  • bei Schenkungen über 50.000 € innerhalb der Familie oder über 15.000 € bei Dritten innerhalb von fünf Jahren

Diese Regelung gilt auch für unentgeltliche Zuwendungen im Zusammenhang mit Erbfällen, sofern diese nicht im Verlassenschaftsverfahren abgewickelt werden. 4

Zwischenfazit

VermögensartSteuer/AbgabeWann relevant
ImmobilieGrunderwerbsteuerSofort bei Übertragung
ImmobilieImmobilienertragsteuerBeim späteren Verkauf
Geld & WertpapiereKeine Steuer, aber MeldepflichtBei größeren Beträgen

Erbschaften aus dem Ausland – wann Steuern anfallen können

Auch wenn es in Österreich keine Erbschaftssteuer mehr gibt, bedeutet das nicht automatisch Steuerfreiheit bei Erbschaften mit Auslandsbezug. Ob eine Steuer anfällt, hängt vom Wohnsitz der erbenden Person und von internationalen Abkommen ab.

Europäisches Erbrecht (EU-Erbrechtsverordnung)

Die EU-Erbrechtsverordnung (VO [EU] Nr. 650/2012) regelt bei grenzüberschreitenden Erbfällen, welches nationale Erbrecht anzuwenden ist. Grundsätzlich gilt das Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Der Erblasser kann aber auch wählen, dass das Recht seiner Staatsangehörigkeit gilt. Steuerfragen sind von dieser Verordnung ausdrücklich ausgenommen – sie betreffen ausschließlich das Erbrecht (wer erbt und nach welchem Recht), nicht die Besteuerung von Erbschaften (Art. 1 Abs. 1 lit. i VO [EU] 650/2012). 5

Wohnsitzprinzip in Österreich 6

Österreich besteuert Erbschaften grundsätzlich nicht, aber:

  • Wer in Österreich seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, muss Auslandsvermögen im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens melden.
  • Wenn im Erbland (z. B. Deutschland, Frankreich, Schweiz) eine Erbschaftssteuer existiert, muss diese im Ausland bezahlt werden – auch wenn der Erbe in Österreich lebt.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) 7

Österreich hat mit einigen Staaten Abkommen, die verhindern sollen, dass Vermögen doppelt besteuert wird. Da Österreich selbst keine Erbschaftssteuer erhebt, geht es in der Praxis um die Anrechnung ausländischer Steuer auf andere Abgaben, etwa:

  • Grundsteuer
  • Einkommensteuer bei späteren Einnahmen oder Verkäufen

Beispiel:

LandErbschaftssteuer vorhanden?Behandlung für Österreicher mit Wohnsitz in Österreich
Deutschland✅ jaSteuer fällt in Deutschland an; keine Besteuerung in Österreich
Schweiz✅ kantonal unterschiedlichSteuer fällt im Erbland an; keine österreichische Erbschaftssteuer
USA✅ ja (federal/state)Besteuerung in den USA – Übertragung nach Österreich kann Kosten beim Transfer verursachen

Meldepflicht

  • Ausländische Immobilien, Bankkonten und Wertpapiere müssen im Verlassenschaftsverfahren angegeben werden.
  • Bei größeren Geldbeträgen kann eine Schenkungsmeldung nach § 121a BAO erforderlich sein, wenn der Betrag außerhalb des Verlassenschaftsverfahrens übertragen wird.

Geld aus dem Ausland nach Österreich überweisen – Gebühren, Wechselkursrisiken und mögliche Lösungen

Wenn du im Ausland Geld erbst, stellt sich nach der rechtlichen Abwicklung die praktische Frage: Wie bringe ich das Geld sicher und kosteneffizient nach Österreich? Dabei können je nach Bank und Herkunftsland Gebühren, versteckte Kosten beim Wechselkurs und Verzögerungen entstehen.

Bankgebühren und versteckte Kosten

Traditionelle Banken verrechnen bei internationalen Überweisungen häufig:

  • Fixgebühren pro Überweisung (z. B. 20–50 €)
  • Prozentuale Spesen, besonders bei größeren Beträgen
  • Wechselkursaufschläge – oft der größte Kostenfaktor. Banken verwenden nicht den echten Mittelkurs, sondern schlagen einen Aufschlag drauf.

Diese Kosten können bei Erbschaften schnell mehrere tausend Euro ausmachen – besonders bei Beträgen über 100.000 €.

Wechselkursrisiko

Wenn das geerbte Geld in einer Fremdwährung (z. B. USD, GBP, CHF) gehalten wird, kann der Zeitpunkt der Umrechnung entscheidend sein. Schon kleine Wechselkursdifferenzen wirken sich auf den Endbetrag aus.
• Beispiel: Ein Kursunterschied von 1 % bei 200.000 € entspricht 2.000 € Verlust oder Gewinn.

Überweisungslaufzeiten

  • Klassische Auslandsüberweisungen können 2 bis 7 Werktage dauern, je nach Korrespondenzbanknetzwerk.
  • Zwischenbanken können zusätzliche Gebühren einbehalten, ohne dass diese vorab ausgewiesen werden.

Wie Wise bei internationalen Erbschaften helfen kann

Wenn Erbschaften aus dem Ausland nach Österreich transferiert werden, können klassische Banküberweisungen mit hohen Kosten verbunden sein. Der Grund sind häufig:

  • Fixe Überweisungsgebühren der Banken
  • Wechselkursaufschläge, die nicht transparent ausgewiesen werden
  • Gebühren von Zwischenbanken, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden

Wise ist daher eine Option, um den Transfer kosteneffizient und transparent abzuwickeln. Der Vorteil liegt vor allem in der Transparenz der Kostenstruktur und der Verwendung des echten Wechselkurses (Mittelkurs).

Vorteile bei Verwendung von Wise im Zusammenhang mit Auslandserbschaften:

  • Echter Mittelkurs ohne versteckte Aufschläge
  • Gebühren werden vorab angezeigt, sodass der exakte Betrag, der in Österreich ankommt, bereits im Vorhinein feststeht
  • Keine zusätzlichen Spesen durch Zwischenbanken, da der Transfer über das Wise-Netzwerk abgewickelt wird
  • Kurze Überweisungsdauer, je nach Land oft innerhalb eines Werktages
  • Geeignet für größere Beträge, bei denen selbst geringe Wechselkursunterschiede erhebliche finanzielle Auswirkungen haben können

Zusätzlich kannst du mit Wise beim Versand hoher Beträge besonders sparen: Ab 60.000 EUR zahlst du nur 0,15 % – nicht mehr und nicht weniger. Es gibt keine versteckten Gebühren und keine Wechselkursaufschläge!

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Fazit

Auch wenn die Erbschaftssteuer in Österreich bereits 2008 abgeschafft wurde, bedeutet das nicht, dass Erbschaften automatisch steuerfrei sind. Vor allem bei Immobilien fallen weiterhin Abgaben wie die Grunderwerbsteuer oder gegebenenfalls Immobilienertragsteuer an. Bei Erbschaften aus dem Ausland gelten zusätzliche Meldepflichten, und Steuern können im Erbland fällig werden, wenn dort eine Erbschaftssteuer besteht.

Für Geldübertragungen aus dem Ausland ist nicht die Steuer, sondern der Weg der Überweisung entscheidend. Je nach gewählter Bank oder Dienstleister können hohe Gebühren und Wechselkursverluste entstehen. Hier kann Wise dazu beitragen, geerbtes Vermögen kostentransparent und effizient nach Österreich zu transferieren.

Der wichtigste Punkt:
Obwohl es keine Erbschaftssteuer mehr gibt, ist eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen und finanziellen Folgen jeder Erbschaft unerlässlich – insbesondere bei Immobilien, Auslandsvermögen oder größeren Geldbeträgen.

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FAQ

1. Gibt es in Österreich eine Erbschaftssteuer?

Nein. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde in Österreich mit 1. August 2008 abgeschafft. Seitdem fallen auf geerbtes Geld oder bewegliches Vermögen keine eigenen Erbschaftssteuern an.

2. Welche Steuern fallen bei einer Immobilienerbschaft an?

Bei der Übertragung einer Immobilie im Zuge einer Erbschaft fällt die Grunderwerbsteuer an. Diese wird anhand des Grundstückswerts berechnet und beträgt 0,5 %, 2 % oder 3,5 % je nach Wertstufen. Wird die Immobilie später verkauft, kann zusätzlich Immobilienertragsteuer fällig werden.

3. Muss ich eine Erbschaft aus dem Ausland in Österreich versteuern?

Österreich erhebt keine Erbschaftssteuer. Wenn im Ausland – etwa in Deutschland oder den USA – eine Erbschaftssteuer besteht, muss diese dort entrichtet werden. In Österreich besteht keine zusätzliche Besteuerung, jedoch eine Meldepflicht im Verlassenschaftsverfahren.

4. Wie funktioniert die Überweisung eines geerbten Geldbetrags aus dem Ausland nach Österreich und welche Kosten können entstehen?

Der Geldtransfer erfolgt in der Regel per internationaler Banküberweisung. Dabei können Bankgebühren, Zwischenbankspesen und Wechselkursaufschläge anfallen. Alternativ kann Wise genutzt werden, um geerbtes Geld zu echten Wechselkursen mit transparenten Gebühren nach Österreich zu übertragen und Kosten zu reduzieren.

5. Gibt es Pläne für die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer in Österreich?

Derzeit gibt es keinen Gesetzesbeschluss zur Wiedereinführung. Das Thema wird politisch vereinzelt diskutiert, insbesondere im Zusammenhang mit Vermögensverteilung, jedoch ohne konkrete Umsetzung. Zurzeit bleibt Österreich eines der wenigen EU-Länder ohne Erbschaftssteuer.

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Quellen (10/2025):

  1. Finanz.AT - Erbschaftssteuer
  2. Finanz.AT - Grunderwerbssteuer
  3. Infina: Immobilienertragsteuer (ImmoESt)
  4. Jusline: Schenkungen
  5. Eupäische Erbrechtsverordnung
  6. Österreich.gv.at – Vermögen im Ausland
  7. Bundesministerium Finanzen: Doppelbesteuerungsabkommen

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