Erbrecht in der Schweiz einfach erklärt: Alles, was du wissen musst

Ramona Sabau

Das Erbrecht in der Schweiz regelt genau, wer was erbt, wenn jemand stirbt. Es schützt die Familie und sorgt dafür, dass die nächsten Angehörigen nicht leer ausgehen. 

Gleichzeitig gibt es aber auch die Freiheit, den Nachlass nach den eigenen Wünschen zu gestalten – besonders durch das neue Erbrecht, das 2023 in Kraft getreten ist. Doch wie funktioniert das mit den Pflichtteilen? Was passiert, wenn dein Ehepartner stirbt? Und wie kannst du Streit in der Familie vermeiden?

Hier erfährst du alles, was du zum Erbrecht in der Schweiz wissen musst, einfach und verständlich erklärt.

Neues Erbrecht in der Schweiz 2024: Was hat sich geändert?

Seit 2023 gibt es in der Schweiz ein reformiertes Erbrecht. Ziel der Revision war es, moderne Familienkonstellationen besser zu berücksichtigen und mehr Freiheit bei der Verteilung von Vermögen zu geben. Denn bisher war das Erbrecht in der Schweiz nicht sehr flexibel, was zu vielen Erbstreitigkeiten geführt hat – damit soll nun Schluss sein.

Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:¹

  1. Reduktion der Pflichtteile: Kinder haben nun Anspruch auf nur noch 50% ihres gesetzlichen Erbteils (vorher waren es 75%). Eltern haben in den meisten Fällen gar keinen Pflichtteil mehr (vorher waren es 50%).

  2. Mehr Freiheit bei der Verteilung: Nun kann man einen grösseren Teil des Vermögens frei verteilen. Das ist besonders dann von Vorteil, wenn man LebenspartnerInnen, gemeinnützige Organisationen oder Freunde im Nachlass berücksichtigen will.

  3. Schenkungsverbot: Sobald ein Erbvertrag abgeschlossen wird, entsteht ein Schenkungsverbot.

  4. Scheidungsverfahren: Bei laufenden Scheidungsverfahren können EhepartnerInnen sich nun auch schon vor dem rechtskräftigen Scheidungsurteil vom Erbe ausschliessen.

  5. Gesetzliche Erbfolge ändert sich nicht: Wenn kein Testament oder Erbvertrag verfasst wird, bleibt die gesetzliche Erbfolge bestehen.

Pflichtteil im Schweizer Erbrecht

Der Pflichtteil ist der gesetzlich festgelegte Mindestanteil, den bestimmte Angehörige erhalten müssen – egal, was im Testament steht. Dieser Mechanismus schützt Familienangehörige und sorgt dafür, dass sie nicht übergangen werden können. 

Mit den Änderungen 2023 ist der Pflichtteil allerdings reduziert worden, sodass der Verfasser des Testaments über grössere Teile des Vermögens frei entscheiden kann – gerade bei langjährigen Familienstreitigkeiten ist das eine gute Entwicklung.

Wer hat nach Schweizer Erbrecht Anspruch auf den Pflichtteil?

Wer wie viel erbt, kommt ganz darauf an, ob ein Erbvertrag abgeschlossen oder ein Testament aufgesetzt wurde – ist beides nicht der Fall, entscheidet die gesetzliche Erbfolge. Dann wird das Vermögen unter allen ErbInnen so aufgeteilt, wie es das Erbrecht vorsieht. Gesetzliche ErbInnen sind in der Regel Ehepartner, Kinder oder deren Nachkommen oder andere Familienmitglieder.

Wie bereits erwähnt, haben Eltern seit 2023 keinen Anspruch mehr auf einen Pflichtteil – zumindest, wenn Kinder Teil der familiären Situation sind. Dasselbe gilt für Geschwister, Nichten oder Neffen. Sie erben nur, wenn das im Testament ausdrücklich festgelegt ist.

Doch was passiert, wenn man keine Kinder hat und nicht verheiratet ist? Auch hier ist entscheidend, ob der Nachlass in einem Testament geregelt wurde oder nicht. Wenn das nicht der Fall ist, gehen 100% an die Eltern des Verstorbenen. 

Falls kein Elternteil mehr lebt, geht es an die Grosseltern. Falls auch die nicht mehr leben, bekommt der Kanton oder die Gemeinde den gesamten Nachlass. Wenn man allerdings ein Testament verfasst, kann man als alleinstehende Person zu 100% über die Verteilung des Vermögens entscheiden.

Wie funktioniert das Erbrecht in der Schweiz, wenn der Ehepartner stirbt?

Der Verlust eines Ehepartners ist nicht nur emotional belastend, sondern bringt oft auch rechtliche und finanzielle Herausforderungen mit sich. Das Schweizer Erbrecht regelt die Nachfolge klar und sorgt dafür, dass der überlebende Partner abgesichert ist – allerdings nur bei verheirateten Paaren oder SchweizerInnen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben.²

KonkubinatspartnerInnen haben im Gegensatz dazu keinen gesetzlichen Erbteil. Wenn die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner etwas erben soll, ist das nach dem neuen Gesetz jedoch auch möglich – allerdings muss es ausdrücklich im Testament vorgesehen werden.

Wer erbt was, wenn der Ehepartner stirbt? Gesetzliche Erbfolge

  • Mit Kindern: Der überlebende Ehepartner erbt die Hälfte des Nachlasses. Die andere Hälfte teilen sich die Kinder.

  • Ohne Kinder: 75% gehen an den Ehepartner, 25% an die Verwandten und deren Nachkommen.

Ohne Testament haben neben dem Ehepartner auch Verwandte wie Geschwister, Eltern oder Nichten und Neffen Anspruch auf einen Pflichtteil nach Schweizer Erbrecht. Diese Regelung lässt sich seit der Revision 2023 jedoch einfach umgehen, indem man ein Testament aufsetzt.

Schweizer Erbrecht für Ehepaare ohne Kinder

Kinderlose Ehepaare aus der Schweiz müssen besonders darauf achten, ihren Nachlass klar zu regeln. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, und das kann dazu führen, dass neben dem Ehepartner auch entfernte Verwandte Teile des Vermögens erben. Wenn man nicht verheiratet ist, ist der Erbvertrag sogar noch wichtiger, damit hinterbliebene LebenspartnerInnen überhaupt etwas bekommen.

Das ist nämlich das Gute an der Revision des Schweizer Erbrechts: Solange es ein Testament gibt, kann man dadurch nun viel freier über das eigene Vermögen entscheiden – und so soll es schliesslich sein.

Zwar muss man nach wie vor die gesetzliche Erbfolge beachten, kann aber Anpassungen vornehmen, zum Beispiel:²

  • ErbInnen anderen gegenüber begünstigen, indem man etwa dem Ehepartner oder der eingetragenen PartnerIn mehr hinterlässt als den Kindern.

  • Weitere ErbInnen neben denen, die das Gesetz vorsieht, festlegen.

Wichtig: Ehepartner und Kinder, sowie deren Nachkommen, kann man auch nach neuem Recht nicht gänzlich aus dem Erbe ausschliessen, selbst wenn ein Testament aufgesetzt wurde. Unter den gesetzlichen ErbInnen müssen trotzdem 50% des Vermögens aufgeteilt werden. Allerdings können gesetzliche ErbInnen das Erbe ausschlagen oder im Erbvertrag auf den Pflichtteil verzichten.

Über welchen Teil der Erbschaft kann man frei verfügen?

Wenn man ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzt, kann man über einen gewissen Teil der Erbschaft frei verfügen, den sogenannten verfügbaren Teil. Auch dieser Teil hängt jedoch von der familiären Situation zum Zeitpunkt des Todes ab. Wer keine gesetzlichen Angehörigen wie Kinder oder einen Ehepartner hat, kann sogar über den gesamten Nachlass frei entscheiden.²

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, den Nachlass aufzuteilen – am besten sollte man dafür eine Fachperson für Erbrecht in der Schweiz kontaktieren. 

Familiäre SituationVerfügbarer Teil
Verheiratet oder eingetragene Partnerschaft50 % frei verfügbar
Nachkommen (Kinder, Enkelkinder)50 % frei verfügbar
Verheiratet oder eingetragene Partnerschaft + Nachkommen50 % frei verfügbar
Einzige nahe Verwandte sind die Eltern100 % frei verfügbar
Verheiratet oder eingetragene Partnerschaft + Geschwister62,5 % frei verfügbar
Einzige nahe Verwandte sind Eltern und Geschwister100 % frei verfügbar

Wie kann man Streit im Erbfall vermeiden? Unsere Tipps

  1. Erstelle ein klares Testament: Regle deinen Nachlass eindeutig, um Missverständnisse zu vermeiden. Notariell beglaubigte Testamente schaffen zusätzliche Sicherheit.

  2. Kommuniziere offen mit deiner Familie: Besprich deine Wünsche frühzeitig, um spätere Überraschungen oder Enttäuschungen zu vermeiden.

  3. Berücksichtige Pflichtteile: Halte dich an gesetzliche Vorgaben, um Anfechtungen zu verhindern.

  4. Setze eine neutrale Person als Willensvollstrecker ein: Das reduziert Konflikte und sorgt für eine faire Verteilung.

  5. Halte das Testament aktuell: Aktualisiere es bei wichtigen Lebensereignissen wie Heirat, Scheidung oder Geburt eines Kindes.

  6. Sorge für Transparenz bei Schenkungen: Wenn du bereits zu Lebzeiten Vermögen verteilst, dokumentiere dies klar, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

  7. Erbschaftssteuern: Beachte, dass einige Kantone nur gesetzliche ErbInnen von den Erbschaftssteuern befreien. 

  8. Professionelle Hilfe: Ziehe einen Experten im Schweizer Erbrecht zu Rate, um deinen Nachlass effizient zu verwalten.

Internationale Erbschaften – die beste Lösung für günstige Überweisungen

Hast du Angehörige im Ausland oder Immobilien in einem anderen Land? Dann wirst du früher oder später internationale Überweisungen tätigen müssen – sei es, um Erbschaften zu verteilen oder Nachlassangelegenheiten zu regeln. Banken verlangen dafür allerdings horrende Gebühren und nutzen ungünstige Wechselkurse. Gerade bei hohen Überweisungsbeträgen geht dabei viel Geld verloren.

Doch das muss nicht sein, denn mit Wise kannst du kostengünstig und sicher Geld in über 40 Währungen zum offiziellen Devisenmittelkurs senden. Wie viel deine Überweisung kostet, siehst du immer ganz transparent. 

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Fazit zum neuen Erbrecht in der Schweiz

Das Schweizer Erbrecht mag auf den ersten Blick kompliziert wirken, doch mit etwas Hintergrundwissen kannst du deinen Nachlass sinnvoll planen. Ob es um Pflichtteile, kinderlose Ehepaare oder den verfügbaren Teil geht – das reformierte Erbrecht gibt dir mehr Freiheit und Flexibilität.

Gerade bei der Verteilung von internationalen Vermögen ist Wise der ideale Partner. Mit Wise kannst du nicht nur Gebühren sparen, sondern auch sicherstellen, dass internationale Überweisungen schnell, sicher und unkompliziert abgewickelt werden – ein echter Vorteil, um den Nachlass effizient und stressfrei zu regeln.

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Quellen:

¹ Neues Erbrecht 2023, Swisslife, November 2024

² Erbfolge: Wer wie viel erbt, Schweizerische Eidgenossenschaft, November 2024


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