Kindergeld im Auslandsstudium

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Ein Auslandsaufenthalt ist bei vielen fest im Studium eingeplant. Egal ob im Nachbarland, in der EU oder in der weiten Welt – wer im Ausland studiert hat, zeigt, dass er bereit ist sich auf neue Erfahrungen, Kulturen und Menschen einzulassen. Finanzielle Unterstützung gibt es für Auslandsaufenthalte viele, von Studienkrediten bis Stipendien wie Erasmus+. Doch wie sieht es mit Kindergeld aus? Hier erfährst du, ob man auch während eines Auslandsstudiums Anspruch auf Kindergeld hat.

In Deutschland hat jedes Kind Anspruch auf Kindergeld.

Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr hat in Deutschland jedes Kind Anspruch auf Kindergeld. Es wird in der Regel an die Eltern ausgezahlt und staffelt sich nach der Anzahl der Kinder in einer Familie. Aktuell gibt es für das erste und zweite Kind jeweils 194 € im Monat, für das dritte 200 € und ab dem vierten Kind 225 €.¹ Unter bestimmten Umständen haben Kinder aber auch über 18 Anspruch auf Kindergeld – allerdings maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Zum Beispiel, wenn sie weiterhin zur Schule gehen, eine Ausbildung machen oder unter Anderem als arbeits- oder ausbildungssuchend gemeldet sind. Auch Studenten fallen unter diese Regelung.

Bekommt man also auch Kindergeld, wenn man im Ausland studiert?

In den allermeisten Fällen ist es möglich, auch im Auslandsstudium Kindergeld zu beziehen. Es kommt aber trotzdem immer auf den Einzelfall an.

Wie bereits erwähnt, darf man für Kindergeld im Auslandsstudium sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und muss ein anerkanntes Studium absolvieren. Zusätzlich sollte man ledig sein, benötigt eine deutsche Staatsbürgerschaft und muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Aber auch wenn man als EU-Bürger mit ständigem Wohnsitz in Deutschland im Ausland studiert, hat man Anspruch auf Kindergeld.

Auslandsstudium in der EU oder außerhalb der EU - macht es einen Unterschied?

Für welches Land man sich für seinen Auslandsaufenthalt entscheidet, hängt natürlich in erster Linie vom Studium ab. Gibt es Partneruniversitäten der Heim-Uni, hat man es lieber warm oder kalt oder möchte man eine bestimmte Sprache oder Kultur kennenlernen? Für den Anspruch auf Kindergeld im Auslandsstudium ist aber vor allem eins wichtig: Gehört das Land zur EU, oder nicht?

Solange man beim Umzug für das Studium im Ausland innerhalb der EU bleibt, gibt es in der Regel keine Probleme mit dem Kindergeld. Denn sowohl beim Wohnsitz in den Ländern der EU, als auch in Ländern, die zum europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören – das sind zum Beispiel Island, Liechtenstein, Norwegen – kann man weiterhin Kindergeld beziehen. Und wenn es einen in die Schweiz zieht: Die macht auch mit.

Schon etwas komplizierter wird das Ganze, wenn man außerhalb der EU studiert. Zwar hat man auch dort weiterhin Anspruch auf Kindergeld (sofern man alle anderen Voraussetzungen erfüllt), allerdings muss man nachweisen, dass man mindestens die Hälfte seiner ausbildungsfreien Zeit zurück in Deutschland verbringt.

Auslandssemester oder komplettes Studium im Ausland?

Wichtig ist der Nachweis des Wohnsitzes in Deutschland aber vor allem bezüglich der Dauer eines Auslandsstudiums. Ist man nur für ein paar Monate, ein Semester oder maximal ein Jahr im Ausland, sollte man eigentlich keine Probleme haben. Die Familienkasse akzeptiert dann zum Beispiel Immatrikulationsbescheinigungen aus dem Ausland oder Bestätigungen eines Stipendiums, die den genauen zeitlichen Rahmen eines Auslandsaufenthaltes aufzeigen.

Wenn man aber zum Beispiel durch Reisen oder vorherige längere Auslandsaufenthalte auf den Geschmack gekommen ist und sein Studium komplett im Ausland absolvieren möchte, dann muss man nachweisen, dass man seinen Wohnsitz noch immer in Deutschland hat. Das geht zum Beispiel, indem man belegt, dass man zwischenzeitlich weiterhin in Deutschland wohnt – egal ob in einer Wohnung oder bei seinen Eltern. Man sollte also Belege wie Tickets von Bus, Zug oder Flügen am besten gut aufheben, um sie bei Bedarf einreichen zu können. Wie viel Zeit man in Deutschland verbringen muss, hängt von der Dauer des Auslandsstudiums ab. Eine Regel gibt es dafür aber leider nicht.

Macht es einen Unterschied ob man im Bachelor oder Master studiert?

Nein. Wenn man ansonsten alle Voraussetzungen für Kindergeld im Auslandsstudium erfüllt, macht es keinen Unterschied ob man für einen Bachelor oder Master ins Ausland geht.

Kann man während eines Auslandsaufenthaltes im Studium arbeiten, oder wird dann das Kindergeld gestrichen?

Ein Auslandsaufenthalt kommt mit Flugtickets, zusätzlichen Versicherungen, dem Umzug und dem Leben in einem anderen Land in der Regel teuer. Das Kindergeld kann einem dabei helfen die Kosten zu decken, aber auch mit einem Nebenjob kann man sein Konto auffüllen. Ganz abgesehen davon, dass man vielleicht eine Arbeitserlaubnis für das Land braucht, in dem man studiert, muss man sich wegen seines Kindergeldes im Bachelor keine Sorgen machen - im Rahmen der Erstausbildung gibt es hierbei keine Begrenzungen. Man kann ohne zeitliche und finanzielle Einschränkung neben dem Studium arbeiten gehen. Wenn man in einem Masterstudiengang studiert, sieht die Sache dagegen etwas anders aus - dieser zählt nämlich nur dann als Erstausbildung, wenn der Studiengang inhaltlich und zeitlich sehr nah an den vorangegangenen Bachelor anknüpft. Dafür muss der Master gleich nach dem Abschluss des Bachelors angefangen werden (oder man sich bei mangelndem Ausbildungsplatz zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Ausbildung bewerben) und muss in derselben Berufssparte als der zuvor absolvierte Bachelor-Studiengang angesiedelt sein.

Sollte das nicht der Fall sein und der Master als Zweitausbildung gewertet wird, muss man aufpassen, dass man keiner anspruchsschädlichen Erwerbstätigkeit nachgeht. Das bedeutet für die allermeisten Fälle, dass die regelmäßige Wochenarbeitszeit von 20 Stunden nicht überschreiten darf.²

Bis einschließlich 2011 gab es noch Einkommensobergrenzen, über denen man den Anspruch auf Kindergeld verloren hat. Seit 2012 sind diese Obergrenzen aber gestrichen. Wie viele Stunden man in der Woche also arbeiten darf, um den Anspruch auf Kindergeld im Auslandsstudium zu behalten, hängt davon ab, ob der momentane Studiengang als Erst- oder Zweitausbildung gewertet wird. Wie viel man dabei verdient ist jedoch völlig egal.³

Und was ist, wenn man das Studium im Ausland abschließen will oder man sich für ein Praktikum im Ausland interessiert?

Auch dadurch kann man seinen Lebenslauf aufpeppen und professionell und persönlich wachsen. Wie aber auch bei Auslandssemestern oder vollständigen Studiengängen im Ausland ist jeder Fall unterschiedlich. Man hat aber auch Anspruch auf Kindergeld im Ausland, wenn man ein in Deutschland begonnenes Studium dort weiterführt. Dazu muss es aber an einer anerkannten Einrichtung fortgesetzt werden und der eigenen Fachrichtung nahe sein.

Ähnliches gilt auch für Praktika im Ausland. Solange man das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und studiert, hat man auch bei einem Praktikum im Ausland Anspruch auf Kindergeld. Hier gilt wieder: Wenn man in Ländern der EU bleibt, hat man es häufig einfacher mit der Familienkasse. Da Praktika während des Studiums aber ohnehin nicht allzu lange laufen, sollte der Nachweis eines ständigen Wohnsitzes in Deutschland aber auch kein Problem sein. Übrigens: die EU fördert in ihrem „Erasmus+“-Programm nicht nur Studienaufenthalte im Ausland, sondern auch Praktika.⁴


Quellen:

  1. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934.html#BJNR010050934BJNG023403140 (§ 66)
  2. https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
  3. http://www.sozialleistungen.info/kindergeld/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html
  4. https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer-studierende-und-graduierte/auslandspraktikum/de/46247-auslandspraktikum-mit-erasmus/

Stand aller Quellen: 2.10.2018


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