Firma in den USA gründen als Schweizer – so funktioniert es
Was Schweizer vor der Gründung einer Firma in den USA wissen sollten. Alles über Voraussetzungen, Unternehmensformen und mehr.
Die Gründung einer Firma oder einer Niederlassung in Deutschland wird unter Schweizer Unternehmern immer beliebter. Gerade, wenn Sie viele Kunden in Deutschland haben und Ihre Einnahmen hauptsächlich in Euro erwirtschaften, kann sich die Gründung im Nachbarland für Sie lohnen.
Doch wie genau gehen Sie vor, wenn Sie als Schweizer einen Firmensitz in Deutschland gründen möchten und was müssen Sie dabei beachten? Alles rund ums Thema Firma in Deutschland gründen – von den Rechtsformen über die Kosten bis zum passenden Geschäftskonto – erfahren Sie in diesem Artikel.
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Die Gründung einer Gesellschaft in Deutschland hat viele attraktive Vorteile:
Deutschland als Firmenstandort überzeugt nicht nur durch geografische Nähe, sondern auch durch einen grösseren Markt und somit auch eine höhere Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Viele Schweizer Unternehmer, die sich für die Gründung einer Firma in Deutschland interessieren, stellen sich zunächst die Frage, ob das als Schweizer überhaupt erlaubt ist.
Gute Nachrichten: Ja, die in Deutschland geltende Gewerbefreiheit besagt, dass Bürger der EU- und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in allen Mitgliedstaaten ein Gewerbe gründen dürfen. Schweizer Staatsangehörige profitieren dabei von bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU, die ihnen vergleichbare Rechte einräumen. Um eine Firma in Deutschland gründen zu können, benötigen Sie also weder eine deutsche Staatsbürgerschaft, noch eine Aufenthaltsgenehmigung.
Auch ein Wohnsitz in Deutschland ist nicht nötig, um Geschäftsführer einer Firma nach deutscher Rechtsform, wie zum Beispiel einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), zu werden. Beachten Sie jedoch, dass die Anmeldung der Firmengründung und der Eintrag im Handelsgericht nur persönlich möglich ist – zumindest dafür müssen Sie also nach Deutschland kommen.
Rechtlich gesehen steht Ihnen beim Vorhaben, eine Firma in Deutschland zu gründen, also nichts im Wege.
Innerhalb der Staaten der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums erleichtern das Recht auf Freizügigkeit, Niederlassungs- und Gewerbefreiheit die Firmengründung im Ausland.
Prinzipiell können Sie als Schweizer Unternehmer daher zwischen allen zur Verfügung stehenden Rechtsformen wählen.1 Die Geschäftsformen unterscheiden sich zwar nicht gravierend von denen in der Schweiz, einige Eigenheiten gibt es aber doch, die Deutschland als Firmenstandort besonders attraktiv machen.
In Deutschland gibt es folgende Rechtsformen:
Gerade für angehende Unternehmer kann die Auswahl leicht überfordernd sein. Wenn Sie sich fragen, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen in Frage kommt, lesen Sie weiter.
Die Entscheidung für eine Rechtsform fällt neuen Unternehmern nicht immer leicht. Viel zu viele Möglichkeiten und Details verunsichern dabei viele.
Um herauszufinden, welche Rechtsform am besten zu Ihrem Unternehmen passt, sollten Sie sich im Vorhinein mit folgenden Fragen auseinandersetzen:
| Rechtsform | Kapital / Mindesteinzahlung | Haftung | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | Keine / Nicht vorgeschrieben | Unbeschränkt mit Privat- und Geschäftsvermögen | Formlose, kostengünstige Gründung, kein festes Startkapital | Sie haften mit Ihrem Privatvermögen und sind bei der Verwendung Ihres Firmennamens eingeschränkt |
| Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) | Keine / Nicht vorgeschrieben | Gesellschaft und Gesellschafter für Gesellschaftsschulden (auch mit Privatvermögen), gesamtschuldnerische Haftung | Unbürokratische Gründung ohne Mindestkapital | Auch hier haften Sie mit Ihrem Privatvermögen |
| Offene Handelsgesellschaft (OHG) | Keine / Nicht vorgeschrieben | Gesellschaft und Gesellschafter für Gesellschaftsschulden (auch mit Privatvermögen), gesamtschuldnerische Haftung | Kein Mindestkapital notwendig, flexible Unternehmensführung durch Arbeitseinteilung mit Partnern | Volle Haftung mit Privat- und Geschäftsvermögen, Eintrag ins Handelsregister nötig, keine alleinige Entscheidungsmacht |
| Kommanditgesellschaft (KG) | Keine / Nicht vorgeschrieben, nur Kommanditeinlagen in beliebiger Höhe | Persönlich haftende Gesellschafter unbeschränkt, Kommanditisten in Höhe der Einlage | Kein Mindestkapital notwendig, zusätzliches Kapital durch Kommanditisten möglich, hohe Entscheidungsgewalt des Komplementärs | Sie haften als Komplementär mit Ihrem Privatvermögen |
| GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) | Mindeststammkapital 25.000 EUR, Mindesteinzahlung bei Gründung 12.500 EUR | Nur mit Gesellschaftsvermögen – Haftungsbeschränkung tritt erst nach Eintragung ins Handelsregister ein | Sie haften nicht mit Ihrem Privatvermögen, sondern nur mit Gesellschaftsvermögen | Hohes Stammkapital, von dem die Hälfte bereits bei Gründung fällig ist |
| Aktiengesellschaft (AG) | Mindestgrundkapital 50'000 EUR | Nur mit Gesellschaftsvermögen – Haftungsbeschränkung tritt erst nach Eintragung ins Handelsregister ein | Geschäftsanteile können Sie unkompliziert übertragen, hoher Einfluss durch Aktien, hohes Prestige | Hoher Aufwand für die Gründung, Offenlegungspflichten und Aktiengesetz müssen eingehalten werden |
Als Schweizer geniessen Sie zwar weitreichende Rechte beim Aufenthalt und der Erwerbstätigkeit in Deutschland – möchten Sie jedoch dauerhaft dort geschäftlich tätig sein, benötigen Sie in der Regel eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Mit einer Niederlassungserlaubnis dürfen Sie sich zeitlich unbegrenzt in Deutschland aufhalten. Der deutsche Staat sieht das als Voraussetzung, um in Deutschland ein erfolgreiches Unternehmen zu führen – selbst, wenn Sie das aus dem Ausland tun.
Um diese Niederlassungserlaubnis bewilligt zu bekommen, sollten folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Alternativ zur Niederlassungserlaubnis können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Gemäss § 21 des Aufenthaltsgesetzes kann eine Aufenthaltserlaubnis für die Existenzgründung unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:2
Viele Schweizer möchten zwar eine Firma in Deutschland gründen, haben aber aus beruflichen oder privaten Gründen keine Zeit, für die Gründung selbst nach Deutschland zu reisen.
Tatsächlich ist es unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich, ohne persönliche Anwesenheit eine Gesellschaft in Deutschland zu gründen – ganz so einfach ist das allerdings nicht.
Denn für die Gründung Ihrer neuen Firma ist ein Termin beim Notar zwingend nötig. Zu diesem Termin müssen alle Geschäftsführer persönlich anwesend sein, um die Dokumente für die Gründung unter notarieller Beglaubigung zu unterzeichnen.
Eine andere Geschichte ist das bei den Gesellschaftern Ihrer Firma. Diese müssen zwar nicht persönlich zum Termin beim Notar erscheinen, sie müssen sich aber dennoch vertreten lassen. Die Vertretung der Gesellschafter übernehmen im Normalfall die Geschäftsführer – beachten Sie jedoch, dass die Gesellschafter dafür eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen müssen.

Rechtlich gesehen ist es ohne weiteres möglich, die Geschäftsführung auch aus dem Ausland zu übernehmen. Die einzige Bedingung ist, dass Sie auch im Ausland die Möglichkeit haben müssen, Ihren Pflichten und Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer uneingeschränkt nachzukommen.
Wichtig ist dabei: Wenn die tatsächliche Unternehmensleitung dauerhaft von der Schweiz aus erfolgt, kann das steuerliche Konsequenzen haben. Die deutschen Steuerbehörden prüfen, wo die wesentlichen Entscheidungen für das Unternehmen getroffen werden. Lassen Sie sich daher vor der Gründung von einer Fachperson für internationales Steuerrecht beraten.
Welche Pflichten und Tätigkeiten Ihre Rolle als Geschäftsführer beinhaltet, können Sie der Vollständigkeit halber in einem Geschäftsführervertrag festhalten.
Sie haben sich dazu entschlossen, als Schweizer eine Firma in Deutschland zu gründen? Dann möchten Sie nun sicher wissen, wie genau Sie bei der Gründung vorgehen.
Hier erklären wir Ihnen am Beispiel einer GmbH, wie Sie in 10 Schritten eine Firma in Deutschland eröffnen:

Die Kosten, die entstehen, wenn Sie im Ausland eine Firma gründen möchten, hängen natürlich nicht nur vom Land ab, sondern auch von der Rechtsform. Während die Kosten für die Unternehmensgründung in der Schweiz relativ gering sind, muss das im Ausland nicht der Fall sein.
So viel kostet die Gründung bei den verschiedenen deutschen Rechtsformen:
Personengesellschaften und Einzelunternehmen
Bei diesen Rechtsformen sind die Kosten am geringsten, da kein Eintrag ins Handelsregister notwendig ist und somit teure Notargebühren wegfallen. Für die meisten Unternehmen liegen die Gründungskosten damit weit unter 200 EUR.
UG (haftungsbeschränkt)
Bei der UG kommen schon mehr administrative Kosten auf Sie zu. Für Handelsregister, Notar, Anwalt und Co. summieren sich die Gebühren schnell auf 300 bis 800 EUR.
GmbH
Noch ein wenig teurer wird es bei der GmbH, die Sie zwischen 600 EUR und 1’400 EUR kosten kann. Zusätzlich ist ein Stammkapital von mindestens 25’000 EUR notwendig.
Eine Firma in Deutschland zu gründen, ist für Sie als Schweizer in den meisten Fällen also deutlich günstiger, als mit derselben Rechtsform in der Schweiz zu gründen.
Für die meisten deutschen Rechtsformen ist ein separates Geschäftskonto zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ratsam ist es aber allemal, da die Trennung Ihrer privaten und geschäftlichen Finanzen langfristig viel Aufwand und Kosten spart.
Bei einer GmbH benötigen Sie in jedem Fall ein Geschäftskonto – und das bereits in der Gründungsphase, denn auf dieses Konto wird die Einzahlung Ihres Stammkapitals veranlasst.
Für Schweizer, die ein Unternehmen in Deutschland führen, lohnt sich der Blick auf internationale Kontooptionen. Einen Überblick über Möglichkeiten für ein deutsches Geschäftskonto als Schweizer finden Sie in unserem Ratgeber.
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Ein grösserer Markt, höhere Wettbewerbsfähigkeit, geografische Nähe und vergleichsweise geringe Gründungskosten sind nur einige der Gründe, warum sich Schweizer dafür interessieren, eine Firma in Deutschland zu eröffnen.
Dank bilateraler Abkommen zwischen der Schweiz und der EU sowie der geltenden Niederlassungs- und Gewerbefreiheit können Schweizer Unternehmer in Deutschland zwischen sämtlichen Rechtsformen wählen – von der einfachen GbR bis zur GmbH oder AG. Und mit dem internationalen Wise Business Konto können Sie bei internationalen Zahlungen zusätzlich bares Geld sparen.
Quellen (Stand 30.06.2026):*Services für Schweizer Kunden werden von Wise Payments Limited zur Verfügung gestellt. Wise Payments Limited ist als Electronic Money Institution (EMI) bei der UK Financial Conduct Authority (FCA) mit der Zulassungsnummer 900507 registriert.
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