Der Mindestlohn in der Schweiz: Alles, was Sie wissen müssen.

Dominik Sobaniec

Wollen Sie in der Schweiz arbeiten? Der Mindestlohn ist für Auswanderer, Grenzgänger und Saisonarbeiter ein wichtiges Thema. Wussten Sie, dass es vielerorts einen Mindestlohn gibt, aber keine bundesweite Mindestlohnpflicht? Anders als in vielen anderen Ländern wird der Mindestlohn in der Schweiz nämlich nicht zentral geregelt. Er richtet sich vielmehr nach Kanton und Branche. Einige Kantone haben eigene Mindestlöhne eingeführt, die sich je nach Lebenshaltungskosten und wirtschaftlicher Situation unterscheiden. Diese regionale Vielfalt schafft eine komplexe Lage.

In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie die aktuelle Mindestlohn-Situation in der Schweiz aussieht, was kantonal geregelt ist und was es mit Gesamtarbeitsverträgen (GAV) auf sich hat. Außerdem verraten wir Ihnen, wo aktuell der höchste Mindestlohnsatz gezahlt wird.

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Gibt es in der Schweiz einen gesetzlichen Mindestlohn?

In der Schweiz existiert kein gesetzlich verankerter Mindestlohn auf nationaler Ebene. Stattdessen verantworten dies einzelne Kantone oder Branchen über Gesamtarbeitsverträge (GAV). Diese dezentrale politische Struktur der Schweiz ist tief in der föderalen Tradition des Landes verwurzelt.

Ein wichtiger Wendepunkt war die Volksinitiative im Jahr 2014. Bei der Abstimmung über die Einführung eines Mindestlohns von CHF 22 pro Stunde (CHF 4 000 pro Monat) lehnten rund 76 % der Stimmberechtigten den Vorschlag ab. Es wäre der höchste Mindestlohn weltweit gewesen.1

Die Schweiz ist stark dezentral organisiert. Die Kantone schätzen ihre Autonomie sehr – eine nationale Lohnvorgabe steht diesem Prinzip diametral entgegen. In vielen Branchen regeln sogenannte Gesamtarbeitsverträge (GAV) und/oder Normalarbeitsverträge (NAV) der jeweiligen Branchen den Mindestlohn. Diese Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bieten eine gewisse Schutzfunktion – ohne verpflichtende Gesetzesvorgabe. Es ist jedoch vom Standort und dem Unternehmen abhängig.

Anders als der deutsche Mindestlohn

In der Schweiz ist die Lage also ganz anders geregelt als in Deutschland. In der Bundesrepublik gilt seit 2015 ein flächendeckender, gesetzlich verankerter Mindestlohn. Das deutsche Mindestlohngesetz (MiLoG) schreibt vor, dass nahezu alle Arbeitnehmer_innen mindestens 12,82 EUR brutto pro Stunde erhalten müssen. Eine paritätisch besetzte Mindestlohnkommission regelt die Erhöhung – so wurde beschlossen, dass der Mindestlohn in Deutschland 2026 auf 13,90 EUR und 2027 auf 14,60 EUR steigen soll.

In der Schweiz hingegen haben Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in einigen Branchen Mindestlöhne ausgehandelt – die bereits erwähnten Gesamtarbeitsverträge (GAV) und/oder Normalarbeitsverträge (NAV). Somit ist die Schweiz in Sachen Mindestlohn ein fragmentiertes System mit kantonalen Regelungen und weitreichender Tarifautonomie. Es gibt keinen Schweizer Standard.

Kantone mit eigenem Mindestlohn – aktuelle Stundenlöhne im Vergleich

Während die Schweiz keinen landesweiten Mindestlohn kennt, haben einzelne Kantone verbindliche Lohn-Untergrenzen festgelegt. In der Praxis entstehen so spürbare Unterschiede je nach Wohn- und Arbeitsort. Nachfolgend die wichtigsten Kantone im Überblick:

Genf (Genève)

Genf war 2020 Vorreiter. Der Mindestlohn wird jedes Jahr an den Landesindex der Konsumentenpreise gekoppelt (Art. 39K LIRT). Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein Bruttostundenlohn von CHF 24.48 (2024: CHF 24.32). Für Beschäftigte mit tieferen Löhnen – etwa im Einzelhandel, in der Gastronomie oder in haushaltsnahen Diensten – setzt Genf damit schweizweit die höchste Schwelle.

💡 Beispiel:

Eine 40-Stunden-Woche entspricht grob rund CHF 4 240 brutto pro Monat (ohne 13. Monatslohn, Ferien-/Feiertagsentschläge). Das sind stolze 4.530 EUR (Stand: August 2025).2

Neuenburg (Neuchâtel)

Der Kanton Neuenburg passt den Mindestlohn jährlich per Gesetz an (Art. 32d LEmpl; Referenz ist der August-Index des Vorjahres). 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn CHF 21.31 pro Stunde (2024: CHF 21.09). Spezielle Sätze gelten in der Landwirtschaft / Weinbau / Gartenbau: hier gilt mindestens CHF 18.12 pro Stunde ab 1. Januar 2025.3

Jura

Der jurassische Mindestlohn wurde per 1. Juli 2024 inflationsbedingt auf CHF 21.40 je Stunde angehoben und gilt seither als verbindliche Untergrenze (ohne Ferien-/Feiertagszuschläge).

Tessin (Ticino)

Im Südkanton gilt ein sektor-differenzierter Mindestlohnrahmen: Je nach Branche liegen die Sätze seit dem Exekutiverlass vom 1. Dezember 2024 zwischen CHF 20.00 und CHF 20.50 pro Stunde (die kantonale Regel nimmt 55 % des nationalen Medianlohns als Referenz). Der exakte Satz hängt vom Wirtschaftszweig ab.4

Basel-Stadt

Seit 2022 gilt in Basel-Stadt ein kantonaler Mindestlohn – per 1. Januar 2025 sind es CHF 22.00 pro Stunde. Er wird jedes Jahr angepasst (§3 MiLoG). Für Stundenlöhner_innen kommen gesetzlich vorgesehene Zuschläge hinzu, die separat auf den Stundenlohn aufgeschlagen werden: z. B. bei 5 Wochen Ferien +10,64 % Ferienentschlag und +0,39 % Bundesfeiertag-Zuschlag. Das ergibt 2025 einen Stundenwert von CHF 24.43. Ausgenommen sind Branchen mit allgemeinverbindlichem GAV – dort gelten die GAV-Löhne.5

❗ Wichtiger Hinweis:

Sicherlich spiegeln die hohen Sätze in Genf die teuren Wohn- und Lebenskosten wider – und die tieferen, sektorspezifischen Untergrenzen im Tessin tragen der regionalen Wirtschaftsstruktur Rechnung. Die jährliche Indexierung (Genf/Neuenburg/Jura/Basel-Stadt) sorgt dafür, dass Mindestlöhne nicht hinter der Inflation zurückfallen.

In allen Kantonen gilt: GAVs können vorrangig sein (z. B. Basel-Stadt) – wer einem allgemeinverbindlichen GAV untersteht, hat oft branchenspezifische Mindestlöhne. In Neuenburg existieren Sondersätze für Landwirtschaft/Viticulture/Horticulture. Prüfen Sie deshalb immer Kanton und Branche.

Parallel zu Kantonen gibt es Städte mit eigenen Mindestlohn-Initiativen (z. B. Zürich/Winterthur). Deren Umsetzung ist derzeit rechtlich umstritten und noch nicht in Kraft, weshalb sie hier nicht in die kantonale Übersicht einfließen.

Branchenlösungen: Mindestlöhne in Gesamt- und Normalarbeitsverträgen (GAV/NAV)

In der Schweiz gibt es zwar keinen einheitlichen Mindestlohn, jedoch werden durch Gesamtarbeitsverträge (GAV) und Normalarbeitsverträge (NAV) wichtige Branchenlöhne abgesichert.

Gesamtarbeitsverträge (GAV)

Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist ein gemeinsam von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelter Vertrag, der arbeitsrechtliche Mindeststandards für bestimmte Branchen festlegt – dazu zählen unter anderem Arbeitszeit, Ferienanspruch, Kündigungsfristen und Mindestlöhne. Sobald ein GAV in Kraft tritt, wird sein Inhalt Bestandteil der Einzelarbeitsverträge, auch wenn diese nicht ausdrücklich mit dem GAV verbunden sind.

💡 Anwendungsbeispiele:

➡️ Im Bauhauptgewerbe, in der Reinigungsbranche oder im öffentlichen Verkehr existieren GAV mit spezifischen Lohnuntergrenzen, inklusive Ferien- und Feiertagsentschlägen.

➡️ Arbeitgeber, die am GAV teilnehmen, müssen diese Mindestlöhne einhalten – auch gegenüber Mitarbeitenden ohne Gewerkschaftsbindung.

Normalarbeitsverträge (NAV)

Ein Normalarbeitsvertrag (NAV) ist eine staatlich erlassene Rechtsverordnung – entweder auf Bundes- oder kantonaler Ebene –, die bei massiver Lohnunterbietung verbindliche Mindestbedingungen schafft. Vor allem in Branchen ohne GAV können solche NAV mit zwingenden Mindestlöhnen festgelegt werden.

Ein prominentes Beispiel ist der NAV Hauswirtschaft, der seit 2010 schweizweit (ausgenommen Genf) verbindliche Mindestlöhne für Hausangestellte im Privathaushalt regelt.6

Die Vorteile: Kein Flickenteppich, kein Lohndumping und rechtliche Sicherheit

➡️ Auch in Kantonen ohne gesetzlichen Mindestlohn bietet das GAV-System Lohngleichheit in betroffenen Branchen – ob Detailhandel, Handwerk oder Reinigung.

➡️ NAV schützen in besonders sensiblen Bereichen, zum Beispiel bei häuslicher Arbeit, vor Lohndumping.

➡️ Bei Kündigungen, Lohnstreitigkeiten oder Branchenwechsel können GAV bzw. NAV maßgebliche Orientierung geben, sowohl für Mitarbeitende als auch für Arbeitgeber_innen.

Warum es bisher keinen landesweiten Mindestlohn gibt

Die Schweiz hebt sich deutlich von vielen anderen Ländern Europas ab – sie kennt keinen landesweiten gesetzlichen Mindestlohn. Stattdessen überlassen Volksinitiativen und tarifliche Strukturen den einzelnen Kantonen die Entscheidung über Lohnuntergrenzen. Die Gründe dafür liegen tief in politischer Kultur, wirtschaftlicher Struktur und Abstimmungsprozess begründet.

➡️ 1. Abstimmungsdemokratie und föderales System:

Die Schweiz ist geprägt von einem starken Föderalismus und direkter Demokratie. Die Einführung eines landesweiten Mindestlohns wäre ein massiver Eingriff in kantonale Autonomien – ein Schritt, den viele Bürger_innen generell nicht mittragen. Stattdessen setzen Kantone wie Neuchâtel, Jura, Genf, Tessin oder Basel-Stadt eigenständig Mindestlöhne um.

➡️ 2. Volksabstimmung 2014 – klares Votum gegen nationale Lohnuntergrenze:

Am 18. Mai 2014 entschied die Schweizer Bevölkerung über eine Initiative, die einen Mindestlohn von CHF 22 pro Stunde (rund CHF 4 000/Monat) forderte. Mit überwältigender Mehrheit wurde die Vorlage mit 76 % Nein-Stimmen abgelehnt. Die Argumente der Gegner: Ein starrer Mindestlohn gefährde Arbeitsplätze, setze die Tarifautonomie herab und behindere die wirtschaftliche Flexibilität.

➡️ 3. Tarifautonomie durch GAV und NAV – Branchen vor Staat:

Schon vor 2014 war klar: Die Schweiz nutzt Gesamtarbeitsverträge (GAV) und Normalarbeitsverträge (NAV), um branchenspezifische Mindestlöhne zu regeln. In Ländern wie Deutschland oder Frankreich ist ein gesetzlicher Mindestlohn zentral definiert – in der Schweiz hingegen dezentral durch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.

➡️ 4. Wirtschaftliche und politische Sorgen durch Arbeitgeberverbände:

Wirtschaftsvertreter_innen argumentieren, ein nationaler Mindestlohn führe zu Standortnachteilen, insbesondere für kleine Unternehmen und KMU. Ein zu hoher Mindestlohn könne daher Beschäftigung gefährden und offizielle Sozialhilfen nicht vollständig ersetzen.

➡️ 5. Internationale Arbeitsmarktmodelle ohne gesetzlichen Mindestlohn:

Die Schweiz ist kein Einzelfall: Länder wie Schweden, Dänemark oder Norwegen verzichten ebenfalls auf einen gesetzlichen Mindestlohn. Stattdessen regeln sie Löhne über branchenspezifische Tarifverträge.

💡 Fazit:

Die ablehnende Haltung gegenüber einem nationalen Mindestlohn in der Schweiz ist kein Zufall, sondern Ergebnis eines vielschichtigen Zusammenspiels aus föderaler Tradition, wirtschaftspolitischer Vernunft, direkter Demokratie und einem leistungsfähigen Tarifwesen. Wer den Mindestlohn in der Schweiz verstehen will, muss deshalb lokal – also kantonal und branchenspezifisch – denken, nicht national.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer_innen und Arbeitgeber_innen?

Die Einführung kantonaler Mindestlöhne und die Anwendung von GAV/NAV haben sowohl für Arbeitnehmer_innen als auch für Arbeitgeber_innen deutliche Vor- und Nachteile.

Für Arbeitnehmer_innen bieten Mindestlöhne grundsätzlich mehr Lohnsicherheit und Schutz vor Unterbezahlung. In Kantonen mit Mindestlohn verzeichnet man eine spürbare Verbesserung des Lohnniveaus für viele Beschäftigte. Zudem haben Mitarbeitende bei Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns eine rechtliche Handhabe, etwa über Gewerkschaften, Behörden oder Gerichte, um ihren Lohnanspruch durchzusetzen.

Gleichzeitig bestehen Herausforderungen für junge oder gering qualifizierte Arbeitskräfte: Die höhere Lohnuntergrenze kann Hemmnisse für Berufseinsteiger_innen schaffen – sie laufen Gefahr, vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu werden.

Für Arbeitgeber_innen bedeutet ein Mindestlohn oft höhere Personalkosten, vor allem in Branchen mit ohnehin knappen Margen wie Gastronomie oder Reinigungsdienste. Einige Betreiber berichten, dass sie daher gezwungen waren, Preise zu erhöhen, um die Mehrkosten abzufedern.

Dennoch zeigen erste Untersuchungen, etwa im Kanton Genf, dass die Einführung eines Mindestlohns keinen signifikanten Einfluss auf die Arbeitslosenquote hatte.7 Auch generelle Analysen der OECD deuten darauf hin, dass moderate Mindestlohnerhöhungen die Anzahl der Beschäftigten nicht reduzieren.

So finden Sie heraus, ob Ihr Job einem Mindestlohn unterliegt

In der Schweiz hängt die Frage, ob Ihr Gehalt durch einen Mindestlohn geschützt ist, vom Kanton und der Branche ab. Folgende Schritte helfen Ihnen zuverlässig weiter:

1. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag

Schauen Sie zunächst in Ihren Arbeitsvertrag:

➡️ Wird ein Stundenlohn angegeben?

➡️ Oder gibt es einen Hinweis auf einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder Normalarbeitsvertrag (NAV)? Ein Verweis auf einen solchen Vertrag kann entscheidend sein – oft sind Mindestlöhne darin geregelt.

2. Informieren Sie sich über kantonale Regelungen

Ermitteln Sie den Arbeitsort-Kanton und prüfen Sie, ob dort ein gesetzlicher Mindestlohn gilt – z. B. in Genf, Neuchâtel, Jura, Tessin oder Basel-Stadt.

3. Klären Sie Ihre Branche: Gibt es GAV oder NAV?

Viele Branchen – z. B. Bau, Gastronomie, Reinigung oder Handel – verfügen über GAVs, die verbindliche Mindestlöhne definieren.

➡️ Wenn Ihr Arbeitgeber oder Ihre Branche einem solchen GAV untersteht, ist Ihr Lohn durch diesen Vertrag geschützt.

➡️ NAVs greifen, wenn Branchen keine GAVs haben, aber Lohndumping zu bekämpfen ist – zum Beispiel im Bereich Hauswirtschaft.

4. Nutzen Sie offizielle Online-Tools und Beratungsangebote

➡️ Die SECO-Webseite bietet Zugriff auf Listen von allgemeinverbindlichen GAVs/NAVs.8

➡️ Unia stellt mit einem Suchtool einen Zugang zu bestehenden GAVs zur Verfügung – speziell für Branchen mit gewerkschaftlicher Beteiligung.9

➡️ Auch Lohnrechner-Portale wie lohnrechner.ch können anzeigen, ob ein GAV mit Mindestlohn für Ihren Wirtschaftszweig existiert.10

5. Sprechen Sie mit dem Arbeitgeber oder Ihrer Gewerkschaft

➡️ Fragen Sie Ihre HR-Abteilung klar: Ist ein GAV/NAV anwendbar?

➡️ Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, kann diese Ihnen sagen, ob Ihre Tätigkeit durch einen GAV geschützt ist.

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Häufig gestellte Fragen

Gibt es in der Schweiz einen gesetzlichen Mindestlohn auf Bundesebene?

Nein, die Schweiz kennt keinen einheitlichen Mindestlohn. Bei einer Volksabstimmung 2014 wurde ein Mindestlohn von CHF 22 pro Stunde klar abgelehnt.

In welchen Kantonen gilt ein Mindestlohn und wie hoch ist dieser?

Aktuell gilt ein Mindestlohn in folgenden Kantonen (Stand 2025):

➡️ Genf (Genève): CHF 24.48

➡️ Neuchâtel: CHF 21.31

➡️ Jura: CHF 21.40

➡️ Basel-Stadt: CHF 22.00

Gelten Mindestlöhne auch durch Branchenverträge (GAV/NAV)?

Ja. Wenn Sie in einer Branche arbeiten, die durch einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder Normalarbeitsvertrag (NAV) geregelt ist, gilt der darin festgelegte Lohn. Dies kann auch dann Anwendung finden, wenn kein kantonaler Mindestlohn existiert.


Verwendete Quellen (Stand Mai 2026):
  1. Mindestlohn in der Schweiz – ch.ch
  2. Genf Mindestlohn – EDA
  3. Neuenburg Mindestlohn – Kanton Neuchâtel
  4. Tessin Mindestlohn – Kanton Tessin
  5. Basel-Stadt Mindestlohn – Kanton Basel-Stadt
  6. NAV Haushalt – SECO
  7. Studie Genf: Mindestlohn hat keinen Einfluss auf Arbeitslosenquote – Blick
  8. SECO – Gesamtarbeitsverträge und Normalarbeitsverträge – SECO
  9. Unia – Lohn und GAV – Unia
  10. Mindestlöhne in der Schweiz – lohnrechner.ch

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