Was ist der Unterschied zwischen PayPal privat und PayPal geschäftlich
PayPal für Privatpersonen oder PayPal Business: Wodurch unterscheiden sie sich, wie hoch sind die Kosten und welches Konto eignet sich am besten für dich?
Für viele Deutscher Unternehmer und Unternehmerinnen kann es sich lohnen, die anstehende Firmengründung nicht in Deutschland durchzuführen, sondern ins Ausland zu verlegen.
Gerade Staaten im nahegelegenen europäischen Ausland sind beliebt für die Neugründung. Dabei hat es besonders die ungarische Kft. als Unternehmensform deutschen GründerInnen angetan.
Doch was sind die Vorteile, ein ungarisches Unternehmen als Deutsche/r zu führen? Wie hoch sind die Steuern in Ungarn? Und was benötigen Sie, wenn Sie sich für die Gründung in Ungarn entschieden haben? All das beantwortet Ihnen Wise in diesem Artikel.
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Eine Firma im Ausland statt in Deutschland zu gründen kann unter Umständen viele Vorteile haben. Da die rechtliche Lage zwischen den verschiedenen Ländern deutlich variiert, fragen sich viele deutsche UnternehmerInnen, welche Staaten denn am besten für die Unternehmensgründung geeignet sind.
Einfacher und unkomplizierter als in Dubai und Co. ist die Gründung natürlich in anderen EU-Staaten, da der bürokratische Aufwand deutlich niedriger ist als im außereuropäischen Raum. Besonders beliebt sind bei Deutschen daher Staaten in Osteuropa, wie zum Beispiel Ungarn. Das kleine Land in Südosteuropa ist seit 2004 vollwertiges Mitglied der EU und seit 2007 im Schengen-Abkommen.
Aber warum genau ist Ungarn als Gründungsland so beliebt bei Deutschen?
Nun, die Firmengründung in Ungarn wartet mit einigen großen Vorteilen für deutsche UnternehmerInnen, Freelancer und Professionals auf:
die jährlichen Unterhaltskosten des Unternehmens sind geringer als in Deutschland
die Steuern für Unternehmen sind deutlich niedriger als in Deutschland
die Lohnkosten für Personal sind in Ungarn sehr gering
trotzdem sind die ungarischen Arbeitskräfte sehr gut ausgebildet
zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen machen es unkomplizierter
Doch wie gehen Sie vor, wenn Sie eine Firma in Ungarn gründen möchten und von den geringen Steuersätzen profitieren möchten?
Wie bereits erwähnt, ist die Gründung in Ungarn vergleichsweise günstig zu anderen EU Ländern. Zwar sind die Barrieren niedrig, einige Voraussetzungen müssen Sie allerdings schon erfüllen, um als Deutsche/r eine Firma in Ungarn eröffnen zu können.
Doch sehen wir uns zunächst die verschiedenen ungarischen Rechtsformen an, die für Sie als mittelständisches Unternehmen oder frisch gegründetes Start-Up in Frage kommen:
Ungarische Rechtsform | Deutsche Entsprechung | Abkürzung |
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korlátolt felelősségű társaság |
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egyéni cég |
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egyéni vállalkozó |
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zártkörűen működő részvénytársaság |
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betéti társaság |
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Jede dieser Rechtsformen hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, Bestimmungen, Gründungskosten und Steuersätze. Damit Sie herausfinden können, welche Rechtsform für Ihr Vorhaben am besten geeignet ist, haben wir eine kurze Zusammenfassung der Eigenheiten der oben vorgestellten Rechtsformen zusammengestellt:
Vorteile | Nachteile |
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Vorteile | Nachteile |
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Sie fragen sich nun vielleicht, was der Unterschied zwischen dem Einzelunternehmer (E.v.) und der Firma des Einzelunternehmers (e.c.) ist. Prinzipiell sind Einzelunternehmer berechtigt, eine Firma des Einzelunternehmers zu gründen. Das ist ein im Register der Einzelunternehmers eingetragenes rechtliches Unternehmen, das zwar durch eine natürliche Person gegründet wurde, aber über keine juristische Person verfügt. Entstehen tut eine solche E.c. durch die Eintragung ins ungarische Firmenregister.
Gründe für die Errichtung einer E.c. sind, dass Sie Ihre geschäftliche Tätigkeiten somit nicht unter Ihrem eigenen Namen vollziehen müssen, wie es bei einem einfachen Einzelunternehmer der Fall wäre. Stattdessen fungieren Sie als Unternehmen unter einem Firmennamen.
Vorteile | Nachteile |
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Vorteile | Nachteile |
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Bei der Gründung aller hier vorgestellten Rechtsformen bestehen ähnliche formale Anforderungen sowie Anwaltszwang und das Erstellen eines Gesellschaftsvertrags. Einzige Ausnahme ist das Einzelunternehmen (E.c.), bei der kein Anwaltszwang besteht und die Gründung formfrei möglich ist.
Je nachdem, für welche Rechtsform Sie sich entscheiden, müssen Sie eine entsprechende Mindesteinlage mitbringen können.
Voll ausschöpfen können Sie die vielen Vorteile einer ungarischen Rechtsform allerdings nur in Kombination mit einem steuerlichen Wohnsitz in Ungarn, einem ortsansässigen Geschäftsführer und lokalen Räumlichkeiten.
Um Ihre Firma ins ungarische Handelsregister eintragen zu lassen und somit die Gründung Ihres Unternehmens abzuschließen, muss Ihr Rechtsanwalt die Anträge digital beim Amt einreichen. Dafür benötigt Ihr Anwalt von Ihnen die folgenden Unterlagen:
Reisepass des Geschäftsführers
Genehmigung des Unternehmens
Dokumente zur Unternehmensgründung
Firmenname und die ungarische Adresse der Firma oder des Geschäftsführers
Angaben zur Branche Ihres Unternehmens und der Art Ihrer Aktivitäten
Rechtsform des Unternehmens
Vergessen Sie nicht, eine notariell beglaubigte Übersetzung anfertigen zu lassen, falls einige Ihrer Unterlagen deutschsprachig sind.
Wenn Sie kein Einzelunternehmer sind, müssen Sie Ihre Firmen auch bei folgenden Stellen registrieren lassen:
zentrales Statistikamt
nationales Finanzamt
lokales Finanzamt und lokale Verwaltung
Firmengericht
Versicherungsamt
Wie Sie wahrscheinlich wissen, brauchen Sie kein Visum, um sich für touristische Zwecke in Ungarn aufzuhalten – doch wie ist das, wenn Sie eine Firma in Ungarn gründen möchten?
Wie bereits erwähnt, benötigen Sie einen lokalen Steuerwohnsitz, um ein Unternehmen in Ungarn gründen zu können. In diesem Fall halten Sie sich länger als 90 Tage im Land auf – dafür brauchen Sie zwar kein Visum, Sie sind aber verpflichtet, sich beim entsprechenden Amt (Országos Idegenrendészeti Főigazgatóság) anzumelden.
Für diese Anmeldung benötigen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis und eine laufende Krankenversicherung. Zudem müssen Sie Nachweise über Ihren Aufenthalt (also zum Beispiel die Firmengründung) und über Ihre finanziellen Mittel erbringen.
Ebenfalls benötigen Sie eine Sozialversicherungskarte (TAJ-Karte) und eine ungarische Steuerkarte.¹
Viele deutsche UnternehmerInnen fragen sich: ist eine Firma im Ausland gründen ohne Wohnsitz überhaupt möglich? Zurecht, denn selbst in vielen europäischen Ländern ist das komplizierter als man vielleicht denkt.
Oft möchten Menschen eine Firma im Ausland gründen und in Deutschland arbeiten, um ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen zu müssen, aber dennoch von den Steuervorteilen in Ländern wie Ungarn und Co. profitieren zu können. Doch ist das überhaupt möglich?
Prinzipiell ist es so, dass jedes Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig ist, wenn dessen Geschäftsleitung auch im Inland liegt. Wenn Sie also in Ungarn eine Firma gründen, aber weiterhin selbst in Deutschland ansässig sind, müssen Sie dafür sowohl in Ungarn als auch in Deutschland Steuern zahlen.²
Lohnen tut sich die Gründung im Ausland also erst, wenn Sie auch einen steuerlichen Wohnsitz in Ungarn vorweisen können. Alternativ dazu können Sie natürlich auch einen Geschäftsführer in Ungarn einstellen, um einen eigenen Umzug zu vermeiden.
Firma im Ausland gründen: Steuern sind einer der Gründe, warum deutsche UnternehmerInnen sich für die Gründung in Ungarn entscheiden. Klar ist, dass man Ungarn zu den Niedrigsteuerländern zählen kann, was bei Deutschland nicht der Fall ist.
Vor allem bei Unternehmen, die mit einem hohen Umsatz rechnen können, machen sich die Steuerersparnisse bemerkbar – denn je höher der zu versteuernde Umsatz ausfällt, desto gravierender sind auch die Steuervorteile gegenüber Hochsteuerländern wie Deutschland oder der Schweiz.
Während der Unternehmenssteuersatz in Deutschland bei rund 30 % liegt, müssen UnternehmerInnen in Ungarn deutlich weniger tief in die Tasche greifen. Bei einem sehr geringen Satz von nur 9 % lässt sich bei einer Gründung in Ungarn auf jeden Fall einiges sparen.
E.c. bzw. E.v., Kft., Bt. und Zrt. | |
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Gewerbesteuern in Ungarn | |
Körperschaftsteuer in Ungarn |
Je nachdem, für welche Rechtsform Sie sich entschieden haben, variieren auch die Kosten für die Gründung. Denn wie bereits erwähnt, müssen Sie für einige Rechtsformen einen nicht unbeträchtlichen Betrag an Mindesteinlagen vorweisen können.
Dazu kommen durchschnittlich folgende Gründungskosten (allesamt exklusive VAT):
Firmengründung: 950 EUR
Beantragung der Umsatzsteuernummer: 200 EUR
Registered-Office für 12 Monate: 600 EUR
Eintrag im Handelsregister: 350 EUR
Gründungsdokumente und Übersetzungen: 250 EUR
Anmeldung zur Sozialversicherung als Arbeitgeber: 250 EUR
Buchhaltung: ab 120 EUR pro Monat
Lohnbuchhaltung: 25 EUR pro Mitarbeiter pro Monat
Bilanzen: ab 1.200 EUR pro Jahr
Verwaltungsgebühr: 500 EUR pro Jahr
Um Ihre Steuernummer zu erhalten und die Firmengründung auch finanziell in die Wege leiten zu können, sollten Sie ein lokales ungarisches Firmenkonto haben. Die Eröffnung eines Bankkontos in Ungarn ist allerdings nicht zuletzt wegen der Sprachbarriere langwierig, teuer und kompliziert. Doch es gibt eine günstigere, unkompliziertere und transparentere Lösung: das Business Konto von Wise.
Bereits seit über 10 Jahren vereinfacht Wise die internationalen Finanzen von Millionen von Kundinnen und Kunden auf der ganzen Welt. Alles fing an mit günstigen und fairen Auslandsüberweisungen, aber die Nachfrage nach internationalen Konten war so hoch, dass es nun auch ein Multiwährungskonto für Privatpersonen und den Wise Business Account für Firmen gibt.
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Prinzipiell sind die Risiken für eine Gründung in Ungarn nicht anders als die einer Gründung in Deutschland. Vorsicht ist allerdings bei der Besteuerung geboten: achten Sie darauf, die entsprechenden Anforderungen zu erfüllen, um eine teure Doppelbesteuerung zu vermeiden!
Es gibt viele gute Gründe, um ein Unternehmen im Ausland zu gründen. Im Vergleich zur Firmengründung in Deutschland müssen Sie in Ungarn weitaus weniger in die Tasche greifen: nicht nur die Gründungs- und Personalkosten sind dort geringer, sondern auch die Besteuerung.
Um die Vorteile einer Firmengründung in Ungarn wirklich nutzen zu können, sollten Sie allerdings auch einen Steuerwohnsitz in Ungarn haben – oder alternativ einen Geschäftsführer in Ungarn einstellen. In diesen Fällen kann die Führung Ihres Unternehmens in Ungarn vor allem bei großen Umsätzen deutlich lukrativer sein als bei einem Firmensitz in Deutschland.
Quellen
1 Merkblatt zur Erwerbstätigkeit in Ungarn, Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Budapest, Februar 2020
2Körperschaftsteuergesetz, Bundesministerium der Justiz, April 2022
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