Firma in Ungarn gründen als DeutscheR: Wie geht das?

Gina Schumacher

Für viele Deutscher Unternehmer und Unternehmerinnen kann es sich lohnen, die anstehende Firmengründung nicht in Deutschland durchzuführen, sondern ins Ausland zu verlegen.

Gerade Staaten im nahegelegenen europäischen Ausland sind beliebt für die Neugründung. Dabei hat es besonders die ungarische Kft. als Unternehmensform deutschen GründerInnen angetan.

Doch was sind die Vorteile, ein ungarisches Unternehmen als Deutsche/r zu führen? Wie hoch sind die Steuern in Ungarn? Und was benötigen Sie, wenn Sie sich für die Gründung in Ungarn entschieden haben? All das beantwortet Ihnen Wise in diesem Artikel.


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Warum Firma in Ungarn gründen?

Eine Firma im Ausland statt in Deutschland zu gründen kann unter Umständen viele Vorteile haben. Da die rechtliche Lage zwischen den verschiedenen Ländern deutlich variiert, fragen sich viele deutsche UnternehmerInnen, welche Staaten denn am besten für die Unternehmensgründung geeignet sind.

Einfacher und unkomplizierter als in Dubai und Co. ist die Gründung natürlich in anderen EU-Staaten, da der bürokratische Aufwand deutlich niedriger ist als im außereuropäischen Raum. Besonders beliebt sind bei Deutschen daher Staaten in Osteuropa, wie zum Beispiel Ungarn. Das kleine Land in Südosteuropa ist seit 2004 vollwertiges Mitglied der EU und seit 2007 im Schengen-Abkommen.

Aber warum genau ist Ungarn als Gründungsland so beliebt bei Deutschen?

Nun, die Firmengründung in Ungarn wartet mit einigen großen Vorteilen für deutsche UnternehmerInnen, Freelancer und Professionals auf:

  • die jährlichen Unterhaltskosten des Unternehmens sind geringer als in Deutschland

  • die Steuern für Unternehmen sind deutlich niedriger als in Deutschland

  • die Lohnkosten für Personal sind in Ungarn sehr gering

  • trotzdem sind die ungarischen Arbeitskräfte sehr gut ausgebildet

  • zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen machen es unkomplizierter

Doch wie gehen Sie vor, wenn Sie eine Firma in Ungarn gründen möchten und von den geringen Steuersätzen profitieren möchten?

Wie gründe ich eine Firma in Ungarn?

Wie bereits erwähnt, ist die Gründung in Ungarn vergleichsweise günstig zu anderen EU Ländern. Zwar sind die Barrieren niedrig, einige Voraussetzungen müssen Sie allerdings schon erfüllen, um als Deutsche/r eine Firma in Ungarn eröffnen zu können.

Doch sehen wir uns zunächst die verschiedenen ungarischen Rechtsformen an, die für Sie als mittelständisches Unternehmen oder frisch gegründetes Start-Up in Frage kommen:

Ungarische Rechtsform Deutsche Entsprechung Abkürzung
korlátolt felelősségű társaság
    GmbH
    Kft.
egyéni cég
    Firma des Einzelunternehmers
    E.c.
egyéni vállalkozó
    Einzelunternehmer
    E.v.
zártkörűen működő részvénytársaság
    geschlossen funktionierende Aktiengesellschaft
    Zrt.
betéti társaság
    Kommanditgesellschaft
    Bt.

Jede dieser Rechtsformen hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, Bestimmungen, Gründungskosten und Steuersätze. Damit Sie herausfinden können, welche Rechtsform für Ihr Vorhaben am besten geeignet ist, haben wir eine kurze Zusammenfassung der Eigenheiten der oben vorgestellten Rechtsformen zusammengestellt:

GmbH (korlátolt felelősségű társaság = Kft.)

VorteileNachteile
  • Hohes Prestige im Vergleich zu E.v./E.c. und Bt.
  • Beschränkte Haftung
  • Gründung, Betrieb und Auflösung sind teurer als bei der Bt.
  • Mindeststammkapital HUF 3.000.000,-
  • Einzelunternehmer (egyéni vállalkozó = E.v.) bzw. Firma des Einzelunternehmers (egyéni cég = E.c.)

    VorteileNachteile
  • Einfache und kostengünstige Gründung
  • Kein Mindeststammkapital
  • Volle Entscheidungsgewalt
  • Volle und unbeschränkte Haftung
  • Sie fragen sich nun vielleicht, was der Unterschied zwischen dem Einzelunternehmer (E.v.) und der Firma des Einzelunternehmers (e.c.) ist. Prinzipiell sind Einzelunternehmer berechtigt, eine Firma des Einzelunternehmers zu gründen. Das ist ein im Register der Einzelunternehmers eingetragenes rechtliches Unternehmen, das zwar durch eine natürliche Person gegründet wurde, aber über keine juristische Person verfügt. Entstehen tut eine solche E.c. durch die Eintragung ins ungarische Firmenregister.

    Gründe für die Errichtung einer E.c. sind, dass Sie Ihre geschäftliche Tätigkeiten somit nicht unter Ihrem eigenen Namen vollziehen müssen, wie es bei einem einfachen Einzelunternehmer der Fall wäre. Stattdessen fungieren Sie als Unternehmen unter einem Firmennamen.

    Geschlossen funktionierende Aktiengesellschaft (zártkörűen működő részvénytársaság = Zrt.)

    VorteileNachteile
  • Investorenfreundlich
  • Aktionäre tragen keine Haftung für die Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft
  • Hohes Prestige bei Banken, Behörden und Geschäftspartnern
  • Hohes Grundkapital nötig
  • Kostenaufwändig
  • Kommanditgesellschaft (betéti társaság = Bt.)

    VorteileNachteile
  • Geringes Startkapital
  • Beschränkte Haftung
  • Geringe Kreditwürdigkeit
  • Höheres Risiko
  • mindestens 2 Gesellschafter verpflichtend
  • Anforderungen

    Bei der Gründung aller hier vorgestellten Rechtsformen bestehen ähnliche formale Anforderungen sowie Anwaltszwang und das Erstellen eines Gesellschaftsvertrags. Einzige Ausnahme ist das Einzelunternehmen (E.c.), bei der kein Anwaltszwang besteht und die Gründung formfrei möglich ist.

    Je nachdem, für welche Rechtsform Sie sich entscheiden, müssen Sie eine entsprechende Mindesteinlage mitbringen können.

    Voll ausschöpfen können Sie die vielen Vorteile einer ungarischen Rechtsform allerdings nur in Kombination mit einem steuerlichen Wohnsitz in Ungarn, einem ortsansässigen Geschäftsführer und lokalen Räumlichkeiten.

    Benötigte Dokumente

    Um Ihre Firma ins ungarische Handelsregister eintragen zu lassen und somit die Gründung Ihres Unternehmens abzuschließen, muss Ihr Rechtsanwalt die Anträge digital beim Amt einreichen. Dafür benötigt Ihr Anwalt von Ihnen die folgenden Unterlagen:

    • Reisepass des Geschäftsführers

    • Genehmigung des Unternehmens

    • Dokumente zur Unternehmensgründung

    • Firmenname und die ungarische Adresse der Firma oder des Geschäftsführers

    • Angaben zur Branche Ihres Unternehmens und der Art Ihrer Aktivitäten

    • Rechtsform des Unternehmens

    Vergessen Sie nicht, eine notariell beglaubigte Übersetzung anfertigen zu lassen, falls einige Ihrer Unterlagen deutschsprachig sind.

    Wenn Sie kein Einzelunternehmer sind, müssen Sie Ihre Firmen auch bei folgenden Stellen registrieren lassen:

    • zentrales Statistikamt

    • nationales Finanzamt

    • lokales Finanzamt und lokale Verwaltung

    • Firmengericht

    • Versicherungsamt

    Visum

    Wie Sie wahrscheinlich wissen, brauchen Sie kein Visum, um sich für touristische Zwecke in Ungarn aufzuhalten – doch wie ist das, wenn Sie eine Firma in Ungarn gründen möchten?

    Wie bereits erwähnt, benötigen Sie einen lokalen Steuerwohnsitz, um ein Unternehmen in Ungarn gründen zu können. In diesem Fall halten Sie sich länger als 90 Tage im Land auf – dafür brauchen Sie zwar kein Visum, Sie sind aber verpflichtet, sich beim entsprechenden Amt (Országos Idegenrendészeti Főigazgatóság) anzumelden.

    Für diese Anmeldung benötigen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis und eine laufende Krankenversicherung. Zudem müssen Sie Nachweise über Ihren Aufenthalt (also zum Beispiel die Firmengründung) und über Ihre finanziellen Mittel erbringen.

    Ebenfalls benötigen Sie eine Sozialversicherungskarte (TAJ-Karte) und eine ungarische Steuerkarte.¹

    Firma in Ungarn gründen und in Deutschland arbeiten: Geht das?

    Viele deutsche UnternehmerInnen fragen sich: ist eine Firma im Ausland gründen ohne Wohnsitz überhaupt möglich? Zurecht, denn selbst in vielen europäischen Ländern ist das komplizierter als man vielleicht denkt.

    Oft möchten Menschen eine Firma im Ausland gründen und in Deutschland arbeiten, um ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen zu müssen, aber dennoch von den Steuervorteilen in Ländern wie Ungarn und Co. profitieren zu können. Doch ist das überhaupt möglich?

    Prinzipiell ist es so, dass jedes Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig ist, wenn dessen Geschäftsleitung auch im Inland liegt. Wenn Sie also in Ungarn eine Firma gründen, aber weiterhin selbst in Deutschland ansässig sind, müssen Sie dafür sowohl in Ungarn als auch in Deutschland Steuern zahlen.²

    Lohnen tut sich die Gründung im Ausland also erst, wenn Sie auch einen steuerlichen Wohnsitz in Ungarn vorweisen können. Alternativ dazu können Sie natürlich auch einen Geschäftsführer in Ungarn einstellen, um einen eigenen Umzug zu vermeiden.

    Firma in Ungarn gründen: Steuern?

    Firma im Ausland gründen: Steuern sind einer der Gründe, warum deutsche UnternehmerInnen sich für die Gründung in Ungarn entscheiden. Klar ist, dass man Ungarn zu den Niedrigsteuerländern zählen kann, was bei Deutschland nicht der Fall ist.

    Vor allem bei Unternehmen, die mit einem hohen Umsatz rechnen können, machen sich die Steuerersparnisse bemerkbar – denn je höher der zu versteuernde Umsatz ausfällt, desto gravierender sind auch die Steuervorteile gegenüber Hochsteuerländern wie Deutschland oder der Schweiz.

    Während der Unternehmenssteuersatz in Deutschland bei rund 30 % liegt, müssen UnternehmerInnen in Ungarn deutlich weniger tief in die Tasche greifen. Bei einem sehr geringen Satz von nur 9 % lässt sich bei einer Gründung in Ungarn auf jeden Fall einiges sparen.

    E.c. bzw. E.v., Kft., Bt. und Zrt.
    Gewerbesteuern in Ungarn
  • ca. 2%, abhängig vom Standort
  • Körperschaftsteuer in Ungarn
  • 9% des Gewinns
  • Welche Kosten kommen auf mich zu?

    Je nachdem, für welche Rechtsform Sie sich entschieden haben, variieren auch die Kosten für die Gründung. Denn wie bereits erwähnt, müssen Sie für einige Rechtsformen einen nicht unbeträchtlichen Betrag an Mindesteinlagen vorweisen können.

    Dazu kommen durchschnittlich folgende Gründungskosten (allesamt exklusive VAT):

    1. Firmengründung: 950 EUR

    2. Beantragung der Umsatzsteuernummer: 200 EUR

    3. Registered-Office für 12 Monate: 600 EUR

    4. Eintrag im Handelsregister: 350 EUR

    5. Gründungsdokumente und Übersetzungen: 250 EUR

    6. Anmeldung zur Sozialversicherung als Arbeitgeber: 250 EUR

    7. Buchhaltung: ab 120 EUR pro Monat

    8. Lohnbuchhaltung: 25 EUR pro Mitarbeiter pro Monat

    9. Bilanzen: ab 1.200 EUR pro Jahr

    10. Verwaltungsgebühr: 500 EUR pro Jahr

    Um Ihre Steuernummer zu erhalten und die Firmengründung auch finanziell in die Wege leiten zu können, sollten Sie ein lokales ungarisches Firmenkonto haben. Die Eröffnung eines Bankkontos in Ungarn ist allerdings nicht zuletzt wegen der Sprachbarriere langwierig, teuer und kompliziert. Doch es gibt eine günstigere, unkompliziertere und transparentere Lösung: das Business Konto von Wise.

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    Welche Risiken gibt es bei der Firmengründung in Ungarn?

    Prinzipiell sind die Risiken für eine Gründung in Ungarn nicht anders als die einer Gründung in Deutschland. Vorsicht ist allerdings bei der Besteuerung geboten: achten Sie darauf, die entsprechenden Anforderungen zu erfüllen, um eine teure Doppelbesteuerung zu vermeiden!

    Fazit

    Es gibt viele gute Gründe, um ein Unternehmen im Ausland zu gründen. Im Vergleich zur Firmengründung in Deutschland müssen Sie in Ungarn weitaus weniger in die Tasche greifen: nicht nur die Gründungs- und Personalkosten sind dort geringer, sondern auch die Besteuerung.

    Um die Vorteile einer Firmengründung in Ungarn wirklich nutzen zu können, sollten Sie allerdings auch einen Steuerwohnsitz in Ungarn haben – oder alternativ einen Geschäftsführer in Ungarn einstellen. In diesen Fällen kann die Führung Ihres Unternehmens in Ungarn vor allem bei großen Umsätzen deutlich lukrativer sein als bei einem Firmensitz in Deutschland.

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    Quellen

    1 Merkblatt zur Erwerbstätigkeit in Ungarn, Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Budapest, Februar 2020
    2Körperschaftsteuergesetz, Bundesministerium der Justiz, April 2022


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