Firma in Liechtenstein gründen als Deutscher: Alles was du wissen musst

Emily Wendt

Die Gegebenheiten für Personen, die sich für die Gründung eines Unternehmens interessieren, sind in Deutschland nicht unbedingt optimal. Aus diesem Grund denken immer mehr Menschen über die Firmengründung im Ausland nach . Liechtenstein hat sich dabei als einer der besten Gründungsstandorte in Europa etabliert.

Vielleicht ist Liechtenstein ja auch der perfekte Ort für dein Unternehmen? In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst, um erfolgreich eine Firma in Liechtenstein zu gründen.

Vorteile einer Firma in Liechtenstein

Die Gründung einer Firma ist natürlich eine große Entscheidung, die wohl überlegt sein sollte – gerade wenn du einen Standort im Ausland in Erwägung ziehst. Damit sich das lohnt, sollte der Auslandsstandort deine Bedürfnisse als UnternehmerIn besser erfüllen als Deutschland. Aus diesem Grund lohnt es sich, als ersten Schritt zu überprüfen, welche Vorteile Liechtenstein deutschen Unternehmen im Vergleich zur Gründung im Heimatland bietet.

Die Vorteile einer Firmengründung in Liechtenstein sind vielfältig:

  • Steuerliche Vorteile: Liechtenstein bietet eine attraktive Steuerpolitik mit niedrigen Steuersätzen.
  • Hohe Rechtssicherheit: Die klaren und transparenten rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen Vertrauen für Unternehmen.
  • Praktischer Standort: Die geografische Nähe zu Deutschland, Österreich und der Schweiz erleichtert deine Geschäftstätigkeit in Liechtenstein.
  • Äußerst stabiler Bankensektor: Gerade bei Geschäften in anderen Währungen ist eine vertrauenswürdige Bank Gold wert.

Einige Nachteile einer Firmengründung in Deutschland könnten hingegen folgende Punkte sein, die Liechtenstein zu einer sinnvollen Alternative zu deutschen Standorten machen:

  • Höhere Steuerlast: Deutschland hat im Vergleich zu Liechtenstein höhere Unternehmenssteuern, was gerade für NeugründerInnen abschreckend ist.
  • Bürokratie: Eine Unternehmensgründung in Deutschland ist mit einer komplexen Bürokratie verbunden, während Liechtenstein dir eine effiziente Verwaltung bietet.
  • Hohes Mindestkapital: Während du in Deutschland für die Gründung einer GmbH ein Mindestkapital von 25.000 EUR aufbringen musst, reichen in Liechtenstein 10.000 EUR.

Wie gründe ich eine Firma in Liechtenstein?

Wenn du Liechtenstein als Standort für die Gründung deines neuen Unternehmens in Erwägung ziehst, solltest du zunächst über das Vorgehen Bescheid wissen. Hier ist eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Firmengründung in Liechtenstein:

  1. Auswahl der Rechtsform:
    Wähle aus 16 möglichen Rechtsformen die geeignete für dein Unternehmen aus. Dabei helfen dir die vom Amt für Justiz herausgegebenen Merkblätter, in denen du alle Informationen zur jeweiligen Rechtsform findest.¹
  2. Firmennamen bestimmen:
    Lege den gewünschten Firmennamen fest und nutze den Firmenindex, um sicherzustellen, dass der gewählte Firmenname verfügbar und rechtlich in Ordnung ist.
  3. Gründungsdokumente zusammenstellen:
    Stelle die erforderlichen Dokumente für die Gründung deines Unternehmens zusammen. Für die häufigen Rechtsformen gibt es praktische Checklisten, die dir helfen, nichts zu vergessen.
  4. Qualifiziertes Gewerbe:
    Falls es sich um ein sogenanntes qualifiziertes Gewerbe handelt, prüfe die spezifischen Anforderungen für die Gewerbeanmeldung oder Gewerbebewilligung, abhängig von der Gewerbeart. Überprüfe außerdem, ob dein Unternehmen einer speziellen Regelung unterliegt und ob weitere Schritte erforderlich sind.
  5. Handelsregister:
    Sieh nach, ob die Eintragung deines Unternehmens im Handelsregister notwendig ist. Auf Wunsch kannst du dein Unternehmen auch eintragen lassen, falls es nicht rechtlich vorgeschrieben ist. In jedem Fall erfolgt die Beglaubigung direkt vor Ort.
  6. Abschluss:
    Überprüfe alle Unterlagen und Formalitäten erneut, um sicherzustellen, dass nichts übersehen wurde. Dann steht dem Abschluss der Gründung deiner Firma nichts mehr im Wege!

Rechtsformen

Wie bereits erwähnt, ist die Auswahl der passenden Rechtsform auch in Liechtenstein entscheidend. In Liechtenstein stehen dir allerdings 16 verschiedene Optionen zur Verfügung – einige davon sind sehr beliebt, während andere Rechtsformen weniger häufig vorkommen.

Folgende Rechtsformen stehen dir bei deiner Firmengründung in Liechtenstein zur Auswahl:²

Rechtsform Buchführungspflicht Mindestkapital in CHF Haftungsumfang
AG (Aktiengesellschaft) Ja 50.000 Nur Vermögen der AG
Anstalt Ja 30.000 Nur Vermögen der Anstalt
Einzelfirma Ja bei einem Bruttoumsatz von CHF 10 000 0 persönlich und unbeschränkt, auch mit Privatvermögen
Europäische Gesellschaft (SE) Ja 120.000 Nur Vermögen der SE
Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung Ja 0 Mitglieder haften unbeschränkt (gesamtschuldnerisch)
Genossenschaften Ja 0 Grds. nur Vermögen der Genossenschaft
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Ja 10.000 Bis zu einem vorher festgelegten Betrag der Teilnehmer
Kollektivgesellschaft Ja 0 persönlich und unbeschränkt, auch mit Privatvermögen
Kommanditgesellschaft Ja 0 Gesellschafter sind nicht in gleicher Form haftbar
LVC (Liechtensteinische Versicherungsaufsicht) Ja 0 Grds. nur Vermögen der Genossenschaft
Protected Cell Company (PCC) Ja 0 Nur Vermögen der PCC
Registriertes Treuunternehmen Ja 30.000 Nur der Treufonds
Stiftungen Ja 30.000 Nur Vermögen der Stiftung
Trust (Treuhandverhältnis) Ja 0 Treuhänder - persönlich mit seinem ganzen Vermögen
Verein Ja 0 Mit Vereinsvermögen
Zweigniederlassung Ja 0 Abhängig von der Rechtsform des Mutterunternehmens

Anforderungen um eine Firma in Liechtenstein zu gründen

Die Anforderungen, die du erfüllen musst, um dein Unternehmen eröffnen zu können, hängen jedoch nicht nur von der Rechtsform, sondern auch von der Art deines Gewerbes ab. Stelle also sicher, dass du genau weißt, welche Art von Gewerbe du führen möchtest. In Liechtenstein wird zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Gewerbe unterschieden – ersteres muss nur angemeldet werden, letzteres benötigt eine Bewilligung. Dementsprechend unterschiedlich sind auch die Voraussetzungen für die Anmeldung.

Wenn es sich bei deiner Tätigkeit um ein einfaches Gewerbe handelt, kannst du das Gewerbe ganz einfach elektronisch anmelden – eine Gewerbebewilligung ist dafür nicht nötig. Folgende Gründungsdokumente musst du für die Anmeldung eines einfachen Gewerbes in Liechtenstein beschaffen:¹

  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis der Betriebsstätte sowie Grundrissplan
  • Strafregisterauszug (aus Deutschland oder Liechtenstein, je nach Wohnsitz)
  • Pfändungsregisterauszug
  • Handelsregisterauszug – muss ans Amt für Volkswirtschaft gesendet werden
  • Kopie deines Personalausweises oder Reisepasses
  • Wohnsitzbestätigung für Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft
  • Bezahlung der Gebühr

Wenn du ein qualifiziertes Gewerbe führen möchtest, muss das Gewerbe zunächst bewilligt werden. Um die Bewilligung zu beantragen, musst du zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen auch einen Arbeitsvertrag des Geschäftsführers und einen entsprechenden Qualifikationsnachweis, wie zum Beispiel ein Diplom, vorlegen.

Visum

Wenn du eine Staatsangehörigkeit aus der Europäischen Union oder eines Landes des EFTA-Raums hast, brauchst du dir um ein Visum keine Sorgen zu machen. Denn als BürgerIn der genannten Länder kannst du eine Firma gründen oder ein Gewerbe anmelden, als wärst du Staatsangehöriger von Liechtenstein.

Einzig Personen mit einem Pass aus einem Drittstaat müssen sich bereits fünf Jahre durchgehend in Liechtenstein aufgehalten haben, um ein Unternehmen gründen zu können.

Firma in Liechtenstein gründen: Steuern?

Einer der bedeutendsten Gründe, warum sich viele Deutsche entscheiden, eine Firma in Liechtenstein zu gründen, sind die niedrigen, fairen und unkomplizierten Steuern. Denn Unternehmen aller Art können in Liechtenstein im Gegensatz zu Deutschland von deutlich niedrigeren Steuersätzen und steuerlichen Privilegien profitieren.

Das liegt vor allem an der Flat Tax, die Liechtenstein erhebt. Als UnternehmerIn musst du lediglich einen einheitlichen Ertragsteuersatz von 12,5% bezahlen – dieser Satz ist nicht von deinem Gewinn abhängig, was Liechtenstein besonders für Vielverdiener attraktiv macht. Zum Vergleich: In Deutschland musst du mit einer Körperschaftsteuer von circa 30% rechnen.

Die Flat-Tax in Liechtenstein deckt sämtliche Steuern ab, da weder Kapitalsteuer noch Steuern auf Dividenden, Kapital- und Liquidationsgewinne auf Beteiligungen anfallen. Wenn du dich also nicht mit komplexen Steuern auseinandersetzen möchtest, ist Liechtenstein genau das richtige Land für dein Unternehmen.

Wie viel kostet es, eine Firma in Liechtenstein zu gründen?

Die Kosten für die Gründung einer Firma in Liechtenstein sind ziemlich übersichtlich. Denn außer dem etwaigen Mindestkapital fallen nur die Gebühren für die Eintragung im Handelsregister und die Gewerbeanmeldung bzw. -bewilligung an.

Eintragung ins Handelsregister³ Gebühr
Einzelfirmen 150 CHF
Kollektiv- und Kommanditgesellschaft 400 CHF
Aktiengesellschaften, Europäische Gesellschaften (SE) und Kommanditaktiengesellschaften 700 CHF
Anteilsgesellschaften 700 CHF
Gesellschaften mit beschränkter Haftung 700 CHF
Genossenschaften und Europäische Genossenschaften 700 CHF
Vereine 100 CHF
Stiftungen 700 CHF
Anstalten 700 CHF
Gemeinderschaften und deren Vertreter 150 CHF
Treuunternehmen 700 CHF
Nichtkaufmann, der einen Prokuristen bestellt 150 CHF
Treuhänderschaften 300 CHF
Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EWIV) 700 CHF
Repräsentanten einer ausländischen Versicherungsgesellschaft 350 CHF

Das Wise Geschäftskonto: Die smarte Lösung für finanzielle Angelegenheiten im Ausland

Um dein Unternehmen in Liechtenstein erfolgreich zu führen, brauchst du natürlich auch ein passendes Bankkonto. Die Eröffnung eines lokalen Kontos ist jedoch weder einfach noch günstig – aber zum Glück gibt es Alternativen wie Wise.

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Welche Risiken gibt es bei der Firmengründung in Liechtenstein?

Die Firmengründung in Liechtenstein bietet zwar verschiedene Vorteile, aber wie bei jedem unternehmerischen Unterfangen gibt es auch Risiken. Hier sind einige potenzielle Risiken, die du bei der Gründung deines Unternehmens in Liechtenstein berücksichtigen solltest:

Zwar ist die Eröffnung einer Firma in Liechtenstein recht unkompliziert, dennoch hat das Fürstentum eine komplexe Rechtsstruktur, die du nicht unterschätzen solltest. Vor der Gründung ist es daher wichtig, die rechtlichen Anforderungen genau zu verstehen.

Genau wie in Deutschland sind die erforderlichen Verwaltungsaufgaben für Unternehmen in Liechtenstein anspruchsvoll. Wenn du dich mit Buchführung, Steuererklärungen und der Einhaltung von Compliance-Anforderungen noch nicht auskennst, solltest du hier möglicherweise einen professionelle Hilfe von Steuerberatern etc. einholen.

Obwohl die Steuern in Liechtenstein für Unternehmen niedrig sind, musst du die steuerlichen Auswirkungen bei einer Geschäftstätigkeit in mehreren Ländern sorgfältig prüfen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Liechtenstein ist außerdem eine kleine Wirtschaft mit begrenztem Binnenmarkt. Das führt dazu, dass Unternehmen von externen wirtschaftlichen Einflüssen abhängig sind. Passe dich den lokalen Gepflogenheiten der Geschäftskultur in Liechtenstein an und baue Beziehungen zu lokalen Akteuren auf, um erfolgreich zu sein.

Zu guter Letzt solltest du auch das Währungsrisiko, das mit einer Gründung im Fürstentum Liechtenstein einhergeht, nicht vernachlässigen. Denn alle Unternehmen, die mit verschiedenen Währungen arbeiten, sind Währungsschwankungen ausgesetzt, die teils erhebliche finanzielle Auswirkungen haben können.

Fazit

Die Gründung einer Firma in Liechtenstein als Deutscher kann eine strategisch kluge Entscheidung sein. Mit klaren Vorteilen in den Bereichen Steuern, Rechtssicherheit und Einfachheit der Gründung bietet Liechtenstein eine ideale Umgebung für Unternehmen. Sorgfältige Planung und lokale Beratung sind jedoch entscheidend, um potenzielle Risiken zu minimieren und einen reibungslosen Gründungsprozess zu gewährleisten.

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Quellen (zuletzt abgerufen 22.12.2023)

¹ Gründungsprozess, Amt für Justiz Liechtenstein, Dezember 2023

² Rechtsformen, Amt für Justiz Liechtenstein, Dezember 2023

³ Handelsregister, Landesverwaltung Fürstentum Liechtenstein, Dezember 2023


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