Haus kaufen im Piemont: Lohnt sich ein Investment für Schweizer?
Eine Immobilie in Piemont zu kaufen ist für Schweizer einfacher, als man denkt. Wie es geht und was es zu beachten gibt, zeigen wir hier.
Die Einkommensteuer, in Italien als IRPEF (Imposta sul reddito delle persone fisiche) bekannt, ist eine persönliche und progressive Steuer, die das Einkommen von Einzelpersonen besteuert.
Das italienische Steuersystem basiert auf dem Prinzip der weltweiten Besteuerung für in Italien ansässige Personen und auf dem Territorialprinzip für nicht ansässige Personen. Dies bedeutet, dass Ansässige auf ihr weltweites Einkommen besteuert werden, während Nichtansässige nur auf ihr in Italien erzieltes Einkommen Steuern zahlen müssen.³
Die italienische Steuererklärung erfolgt über das Formular «Redditi Persone Fisiche».¹ Die folgenden Abschnitte bieten einen detaillierten Überblick über die wichtigsten Aspekte der Einkommensteuer in Italien, basierend auf den offiziellen Regierungsdokumenten.
Die Bruttosteuer wird durch die Anwendung von progressiven Steuersätzen auf das Gesamteinkommen, abzüglich der abzugsfähigen Aufwendungen, berechnet. Gemäss der letzten Aktualisierung vom 16. Mai 2025 sind die italienischen Einkommenstuersätze wie folgt gestaffelt:³
Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung in Italien hängt sowohl vom steuerlichen Wohnsitz als auch von der Art der erzielten Einkünfte ab. Eine Person gilt für Steuerzwecke als in Italien ansässig, wenn sie für den grössten Teil des Jahres (mindestens 183 Tage oder 184 Tage in einem Schaltjahr) mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt:²
Darüber hinaus werden italienische Staatsbürger, die in Staaten oder Gebiete mit einer privilegierten Steuerregelung ausgewandert sind, weiterhin als in Italien ansässig betrachtet. Für Situationen, in denen eine Person im Laufe des Jahres ihren Wohnsitz zwischen Italien und einem anderen Staat verlegt, sehen einige Doppelbesteuerungsabkommen, wie jenes mit der Schweiz, eine Aufteilung des Steuerjahres vor (sogenannte «Split-Year-Klausel»).²
Unabhängig vom Wohnsitz müssen Steuerpflichtige das Formular «Redditi Persone Fisiche» einreichen, wenn sie im Steuerjahr eine der folgenden Einkommensarten erzielt haben:¹
Das italienische Steuersystem sieht verschiedene Abzüge und Gutschriften vor, die die Steuerlast mindern können. Diese Regelungen unterscheiden sich erheblich zwischen ansässigen und nicht ansässigen Steuerpflichtigen.
Für Ansässige:
Ansässige können bestimmte Aufwendungen direkt von ihrem Gesamteinkommen abziehen, bevor die Steuersätze angewendet werden. Zu diesen abzugsfähigen Aufwendungen (oneri deducibili) gehören beispielsweise Sozialversicherungs- und Vorsorgebeiträge sowie Spenden an gemeinnützige Organisationen.³
Nach der Berechnung der Bruttosteuer können weitere Abzüge geltend gemacht werden, die die Steuerlast direkt reduzieren. Dazu gehören:
Eventuell zustehende Steuergutschriften werden ebenfalls von der Bruttosteuer abgezogen. Es ist zu beachten, dass Abzüge in der Regel nur bis zur Höhe der geschuldeten Steuer gewährt werden; ein Überschuss wird nicht erstattet.³
Für Nichtansässige:
Nichtansässige unterliegen etwas abweichenden Regeln. Für die Berechnung der italienischen Einkommensteuer wird ihr Gesamteinkommen nur als sämtliche in Italien erzielten Einkünfte angesehen.
Von der berechneten Bruttosteuer können Nichtansässige nur bestimmte Abzüge geltend machen, z.B. für unselbstständige Arbeit, für Ausgaben im Zusammenhang mit Gebäudesanierungen oder für bestimmte Arten von Spenden.³
Ein wesentlicher Unterschied ist, dass Nichtansässige keine Abzüge für Familienmitglieder, wie zum Beispiel für unterhaltsberechtigte Kinder, geltend machen können.
Die Berechnung der persönlichen Einkommensteuer (IRPEF) in Italien folgt einem klaren, mehrstufigen Prozess, der auf dem Gesamteinkommen einer Person basiert.³

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Ja, eine Person, die sich für den grössten Teil des Jahres (mindestens 183 Tage) physisch in Italien aufhält, gilt als in Italien steuerlich ansässig.²
Sie müssen eine breite Palette von Einkünften deklarieren, darunter Einkünfte aus unselbstständiger und selbstständiger Arbeit, Geschäftstätigkeiten, Immobilienbesitz in Italien, Kapitalerträge und verschiedene andere Einkünfte, die im Gesetz aufgeführt sind.¹
Nein, die italienische Steuergesetzgebung erlaubt es Nichtansässigen nicht, Abzüge für Familienmitglieder, wie zum Beispiel für unterhaltsberechtigte Kinder, von ihrer Steuer abzuziehen.³
Quellen (Stand 18.12.2025):*Services für Schweizer Kunden werden von Wise Payments Limited zur Verfügung gestellt. Wise Payments Limited ist als Electronic Money Institution (EMI) bei der UK Financial Conduct Authority (FCA) mit der Zulassungsnummer 900507 registriert.
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In diesem Artikel erfährst du, was du beim Auswandern nach Italien als Schweizer beachten musst