Einkommensteuer in Italien: Steuersätze, Regeln und Pflichten

Alexandra Vogt

Die Einkommensteuer, in Italien als IRPEF (Imposta sul reddito delle persone fisiche) bekannt, ist eine persönliche und progressive Steuer, die das Einkommen von Einzelpersonen besteuert.

Das italienische Steuersystem basiert auf dem Prinzip der weltweiten Besteuerung für in Italien ansässige Personen und auf dem Territorialprinzip für nicht ansässige Personen. Dies bedeutet, dass Ansässige auf ihr weltweites Einkommen besteuert werden, während Nichtansässige nur auf ihr in Italien erzieltes Einkommen Steuern zahlen müssen.³

Die italienische Steuererklärung erfolgt über das Formular «Redditi Persone Fisiche».¹ Die folgenden Abschnitte bieten einen detaillierten Überblick über die wichtigsten Aspekte der Einkommensteuer in Italien, basierend auf den offiziellen Regierungsdokumenten.

Einkommensteuersätze in Italien

Die Bruttosteuer wird durch die Anwendung von progressiven Steuersätzen auf das Gesamteinkommen, abzüglich der abzugsfähigen Aufwendungen, berechnet. Gemäss der letzten Aktualisierung vom 16. Mai 2025 sind die italienischen Einkommenstuersätze wie folgt gestaffelt:³

  • Bis zu 28’000 Euro: Für Einkommen in dieser Stufe gilt ein Steuersatz von 23 % auf den Gesamtbetrag.
  • 28’001 Euro bis 50’000 Euro: Für diesen Einkommensanteil wird ein Satz von 35 % angewendet.
  • Über 50’000 Euro: Für alle Einkommensteile, die 50’000 Euro übersteigen, gilt ein Spitzensteuersatz von 43 %.

Wer muss in Italien Einkommensteuer zahlen?

Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung in Italien hängt sowohl vom steuerlichen Wohnsitz als auch von der Art der erzielten Einkünfte ab. Eine Person gilt für Steuerzwecke als in Italien ansässig, wenn sie für den grössten Teil des Jahres (mindestens 183 Tage oder 184 Tage in einem Schaltjahr) mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt:²

  • Sie ist in Italien registriert, es sei denn, sie kann nachweisen, dass dies nicht dem tatsächlichen Wohnsitz entspricht.
  • Sie hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Italien.
  • Sie hat ihren Wohnsitz, verstanden als der Ort, an dem sich ihre persönlichen und familiären Beziehungen hauptsächlich entwickeln, in Italien.
  • Sie ist physisch in Italien anwesend, wobei auch Bruchteile von Tagen berücksichtigt werden.

Darüber hinaus werden italienische Staatsbürger, die in Staaten oder Gebiete mit einer privilegierten Steuerregelung ausgewandert sind, weiterhin als in Italien ansässig betrachtet. Für Situationen, in denen eine Person im Laufe des Jahres ihren Wohnsitz zwischen Italien und einem anderen Staat verlegt, sehen einige Doppelbesteuerungsabkommen, wie jenes mit der Schweiz, eine Aufteilung des Steuerjahres vor (sogenannte «Split-Year-Klausel»).²

Unabhängig vom Wohnsitz müssen Steuerpflichtige das Formular «Redditi Persone Fisiche» einreichen, wenn sie im Steuerjahr eine der folgenden Einkommensarten erzielt haben:¹

  • Einkünfte aus Geschäftstätigkeiten, einschliesslich solcher aus Personengesellschaften
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • Verschiedene Einkünfte, die nicht im Formular 730 angegeben werden können
  • Kapitalgewinne aus der Veräusserung von qualifizierten Beteiligungen oder nicht qualifizierten Beteiligungen an Unternehmen in Niedrigsteuerländern
  • Einnahmen aus Stiftungen als Begünstigter
  • Einkünfte aus Immobilienbesitz in Italien (Immobilien und Grundstücke)
  • Kapitaleinkünfte
  • Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit, einschliesslich Renten und ähnlicher Einkünfte.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Das italienische Steuersystem sieht verschiedene Abzüge und Gutschriften vor, die die Steuerlast mindern können. Diese Regelungen unterscheiden sich erheblich zwischen ansässigen und nicht ansässigen Steuerpflichtigen.

Für Ansässige:
Ansässige können bestimmte Aufwendungen direkt von ihrem Gesamteinkommen abziehen, bevor die Steuersätze angewendet werden. Zu diesen abzugsfähigen Aufwendungen (oneri deducibili) gehören beispielsweise Sozialversicherungs- und Vorsorgebeiträge sowie Spenden an gemeinnützige Organisationen.³

Nach der Berechnung der Bruttosteuer können weitere Abzüge geltend gemacht werden, die die Steuerlast direkt reduzieren. Dazu gehören:

  • Abzüge für unterhaltsberechtigte Ehepartner, Kinder (über 21 Jahren) und andere Familienangehörige.
  • Abzüge für bestimmte Ausgaben, die während des Jahres getätigt wurden, wie Gesundheits- und Bildungsausgaben oder Zinsen für Hypothekendarlehen.

Eventuell zustehende Steuergutschriften werden ebenfalls von der Bruttosteuer abgezogen. Es ist zu beachten, dass Abzüge in der Regel nur bis zur Höhe der geschuldeten Steuer gewährt werden; ein Überschuss wird nicht erstattet.³

Für Nichtansässige:
Nichtansässige unterliegen etwas abweichenden Regeln. Für die Berechnung der italienischen Einkommensteuer wird ihr Gesamteinkommen nur als sämtliche in Italien erzielten Einkünfte angesehen.

Von der berechneten Bruttosteuer können Nichtansässige nur bestimmte Abzüge geltend machen, z.B. für unselbstständige Arbeit, für Ausgaben im Zusammenhang mit Gebäudesanierungen oder für bestimmte Arten von Spenden.³

Ein wesentlicher Unterschied ist, dass Nichtansässige keine Abzüge für Familienmitglieder, wie zum Beispiel für unterhaltsberechtigte Kinder, geltend machen können.

Wie wird die Steuer in Italien berechnet?

Die Berechnung der persönlichen Einkommensteuer (IRPEF) in Italien folgt einem klaren, mehrstufigen Prozess, der auf dem Gesamteinkommen einer Person basiert.³

  1. Ermittlung des Gesamteinkommens: Der erste Schritt ist die Bestimmung des Gesamteinkommens. Für in Italien ansässige Personen umfasst dies alle weltweit erzielten Einkünfte. Für nicht ansässige Personen werden nur die in Italien erzielten Einkünfte berücksichtigt.
  2. Abzugsfähige Aufwendungen: Vom Gesamteinkommen werden die zulässigen abzugsfähigen Aufwendungen (oneri deducibili) abgezogen. Für Ansässige ist die Liste dieser Aufwendungen umfangreicher und umfasst Posten wie Sozialversicherungsbeiträge. Für Nichtansässige ist sie auf wenige spezifische Posten wie bestimmte Spenden beschränkt. Das Ergebnis ist das zu versteuernde Nettoeinkommen.
  3. Berechnung der Bruttosteuer: Auf dieses zu versteuernde Nettoeinkommen werden die progressiven Steuersätze angewendet, die in Einkommensstufen unterteilt sind (23 %, 35 % und 43 %). Dies ergibt die Bruttosteuer.
  4. Anwendung von Abzügen und Gutschriften: Von der Bruttosteuer werden die gesetzlich vorgesehenen Abzüge subtrahiert. Für Ansässige umfassen diese Abzüge für Familienangehörige sowie für Ausgaben wie Gesundheitskosten oder Hypothekenzinsen. Nichtansässige haben nur Anspruch auf eine begrenzte Auswahl an Abzügen, wie zum Beispiel für Gebäudesanierungen, jedoch nicht für Familienlasten. Eventuelle Steuergutschriften werden ebenfalls in diesem Schritt abgezogen.
  5. Ermittlung der Nettosteuer: Der verbleibende Betrag nach Abzug aller zulässigen Posten ist die endgültig zu zahlende Einkommensteuer. Abzüge können die Steuerschuld theoretisch bis auf null reduzieren, führen aber nicht zu einer Rückerstattung, wenn sie die geschuldete Steuer übersteigen.

Mit Wise im Euroraum zahlen

Mit Wise günstig international bezahlen

Eine transparente und günstige Lösung für Zahlungen und Überweisungen im Ausland ist Wise. Der internationale Zahlungsdienstleister nutzt den Devisenmittelkurs und zeigt Ihnen immer im Vorhinein an, wie viel an Gebühren eine Überweisung kostet und wie sich diese zusammensetzen.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Multi-Währungs-Konto: Mit dem Wise Konto können Sie Euro für laufende Kosten wie Steuern oder Nebenkosten halten, für Zahlungen nutzen und jederzeit zwischen CHF und EUR wechseln
  • Internationale Debitkarte: Mit der praktischen Wise Debitkarte können Sie in 150+ Ländern bezahlen, natürlich auch in Italien und dem Rest der EU. Mit ausreichendem Guthaben in der Landeswährung ist das sogar kostenlos.
  • Transparente Kosten: Sie können genau nachverfolgen, was die Überweisung kostet, bevor Sie die Zahlung bestätigen.
  • Keine versteckten Aufschläge: Der angezeigte Wechselkurs ist der Kurs, den Sie erhalten.
  • Hilfe bei grossen Überweisungen: Wise bietet bei grossen Transaktionen zusätzliche Unterstützung durch Experten. Diese stehen Ihnen wahlweise per Telefon oder E-Mail zur Seite.
  • Rabatt auf Überweisungen über 20’000 CHF: Überweisen Sie innerhalb eines Monats mehr als 20’000 CHF (oder Gegenwert in anderen Währungen), dann profitieren Sie bis Monatsende von vergünstigten Gebühren.

Mehr über grosse Überweisungen mit Wise

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Bin ich steuerlich in Italien ansässig, wenn ich dort 190 Tage im Jahr verbringe?

Ja, eine Person, die sich für den grössten Teil des Jahres (mindestens 183 Tage) physisch in Italien aufhält, gilt als in Italien steuerlich ansässig.²

Welche Einkommensarten müssen in der italienischen Steuererklärung «Redditi Persone Fisiche» angegeben werden?

Sie müssen eine breite Palette von Einkünften deklarieren, darunter Einkünfte aus unselbstständiger und selbstständiger Arbeit, Geschäftstätigkeiten, Immobilienbesitz in Italien, Kapitalerträge und verschiedene andere Einkünfte, die im Gesetz aufgeführt sind.¹

Kann ich als Nichtansässiger in Italien Abzüge für meine Kinder geltend machen?

Nein, die italienische Steuergesetzgebung erlaubt es Nichtansässigen nicht, Abzüge für Familienmitglieder, wie zum Beispiel für unterhaltsberechtigte Kinder, von ihrer Steuer abzuziehen.³

Quellen (Stand 18.12.2025):
  1. Agenzia Entrate – Wer muss eine Steuererklärung einreichen? (Englisch)
  2. Agenzia Entrate – Ansässigkeit (Englisch)
  3. Agenzia Entrate – Einkommensteuer: Stufen und Berechnung (Englisch)

*Services für Schweizer Kunden werden von Wise Payments Limited zur Verfügung gestellt. Wise Payments Limited ist als Electronic Money Institution (EMI) bei der UK Financial Conduct Authority (FCA) mit der Zulassungsnummer 900507 registriert.


*Bitte siehe dir unsere Nutzungsbedingungen und die Produktverfügbarkeit für deine Region an oder besuche die Wise-Gebührenseite für die aktuellsten Informationen zu Preisen und Gebühren.

Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen stellen keine rechtlichen, steuerlichen oder sonstigen professionellen Beratungsfunktionen seitens Wise Payments Limited oder mit Wise verbundenen Unternehmen dar. Die Publikation ist nicht als Ersatz für die Einholung einer Steuerberatung durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steueranwalt gedacht.

Wir geben keine Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien, dass die in dieser Publikation enthaltenen Inhalte korrekt, vollständig oder aktuell sind.

Geld ohne Grenzen

Erfahre mehr

Tipps, News und Updates für deine Region