Erben im Ausland: Ihr Leitfaden für rechtliche Fragen.

Dominik Sobaniec

Was passiert eigentlich, wenn Sie im Ausland erben? Wie erhalten Sie das Vermögen? Was passiert mit Immobilien oder anderen Wertanlagen? Welche rechtlichen und steuerlichen Richtlinien und Stolperfallen gilt es hier zu beachten?

In einer globalisierten Welt, in der viele Menschen in einem Land leben, aber Vermögen in einem anderen haben, können solche Erbfälle schnell komplex werden. Sobald ein Nachlass grenzüberschreitend ist – etwa durch einen Wohnsitz im Ausland, Vermögen jenseits der Grenze oder Erben in verschiedenen Ländern – greifen besondere Regeln des europäischen und internationalen Erbrechts und der Erbschaftsteuer. Klingt kompliziert, ist es auch. Aber keine Sorge, wir fassen es für Sie hier zusammen.

Eine neue EU-Erbrechtsverordnung schafft zwar mehr Rechtssicherheit, das bedeutet aber leider nicht, dass Sie sich im Erbfall nicht mit unterschiedlichen Rechtsordnungen, Steuerpflichten und Behörden auseinandersetzen müssen.

In diesem Leitfaden erklären wir Ihnen, welche rechtlichen Grundregeln gelten, worauf Sie bei Steuern und Meldepflichten achten müssen, und wie Sie typische Fallkonstellationen meistern.

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Rechtliche Grundlagen beim Erben im Ausland

Die EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012) legt seit dem 17. August 2015 einheitlich fest, welches Recht bei grenzüberschreitenden Erbfällen innerhalb der EU gilt und welches Nachlassgericht zuständig ist.1

Diese Entscheidung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten außer Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich.

Die Verordnung besagt, dass grundsätzlich der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes entscheidend ist nicht die Staatsangehörigkeit, welches nationale Erbrecht auf den gesamten Nachlass angewendet wird. Damit wird vermieden, dass unterschiedliche Rechtsordnungen für unterschiedliche Teile eines Nachlasses gelten. Es gilt das Prinzip der Unity and Universality of Succession (Einheit und Universalität des Nachlasses) – das heißt, ein grenzüberschreitender Nachlass wird als eine einzige rechtliche Angelegenheit unter einem einzigen anzuwendenden Recht behandelt, um widersprüchliche Entscheidungen zu vermeiden.

💡 Zuständigkeit der Nachlassgerichte:

Das Nachlassgericht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, ist in der Regel zuständig für die Abwicklung des Nachlasses.

In besonderen Fällen (z. B. wenn kein gewöhnlicher Aufenthalt in der EU bestand) können Gerichte des Staates zuständig sein, in dem sich Nachlassvermögen befindet.

💡 Rechtswahl:

Erblasser können in einem Testament oder Erbvertrag bestimmen, dass das Recht ihres Heimatlandes auf ihren Nachlass angewendet wird – unabhängig davon, wo sie zuletzt gewohnt haben, sofern diese Wahl schriftlich getroffen wurde.2 Das bietet Planungsspielraum, z. B. wenn Sie besondere Vorstellungen zur Erbfolge haben oder Nachteile bestimmter Rechtsordnungen vermeiden möchten.

❗ Hinweis: Die EU-Erbrechtsverordnung regelt nicht Erbschaftssteuern – die steuerliche Behandlung bleibt Sache der jeweiligen Staaten.

Was gilt, wenn Länder außerhalb der EU beteiligt sind?

Wenn ein Erbe oder Erblasser Vermögen oder Wohnsitz außerhalb der EU hat – etwa in den USA, der Schweiz, Kanada oder anderen Drittstaaten – greifen die Regeln der jeweiligen internationalen Privatrechtsordnungen dieser Staaten. Jetzt wird die Sache komplizierter.

💡 Ganz allgemein gilt:

Die EU-Erbrechtsverordnung findet außerhalb der EU keine Anwendung; es kommt darauf an, welche Regeln der jeweilige Drittstaat im Bereich internationales Erbrecht und Zuständigkeit der Gerichte vorsieht.

In Nicht-EU-Staaten wie den USA oder der Schweiz greifen kollisionsrechtliche Regeln: Gerichtsbarkeiten entscheiden nach ihren eigenen Normen, welches Recht gilt und welche Gerichte zuständig sind – oft anhand von Kriterien wie gewöhnlicher Aufenthalt, Staats- bzw. Wohnsitz oder dem Ort des Vermögens. Das kann zu komplexen Auseinandersetzungen führen, weil jedes Land eigene Normen entwickelt hat.

Einige Staaten erlauben ebenfalls, im Testament eine Rechtswahl für die Nachlassabwicklung zu treffen; die rechtliche Wirkung hängt jedoch vom jeweiligen System ab und ist nicht mit der europäischen Rechtswahl gleichzusetzen.

In der Praxis bedeutet das sowohl das Erbrecht des einen Landes gelten kann, in dem der Verstorbene lebte, als auch das Recht des anderen Landes, in dem sich Vermögenswerte befinden. Gerade bei Immobilien, Bankkonten und Unternehmensbeteiligungen kann das die Nachlassabwicklung deutlich komplizierter machen als bei rein inländischen Erbfällen.

Steuerliche Aspekte und Meldepflichten beim Erben im Ausland

Bei einem Steuer-Wohnsitz (unbeschränkte Steuerpflicht) in Deutschland müssen Sie grundsätzlich den Nachlass weltweit melden und versteuern, auch wenn Teile des Vermögens im Ausland liegen. Wenn weder Erblasser noch Erbe in Deutschland ansässig sind, werden nur in Deutschland belegene Vermögenswerte (z. B. Immobilien oder Unternehmensanteile in Deutschland) besteuert, hier spricht man dann von einer *beschränkten Steuerpflicht”.3

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Erbschaftsteuer in Deutschland

In Deutschland wird die Erbschaftsteuer (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz – ErbStG) auf den Erwerb von Todes wegen erhoben; sie gilt für alle Vermögenswerte, die Sie aus einem Nachlass erhalten, sofern Sie oder der Erblasser einen Bezug zu Deutschland haben.

Steuersätze und Freibeträge - Ihre finanziellen Polster

Die Steuersätze reichen je nach Steuerklasse von 7 % bis zu 50 % des steuerpflichtigen Erwerbs (§ ErbStG). Doch nicht alles wird besteuert, denn zum Glück gibt es die Freibeträge. Diese hängen vom Verwandtschaftsgrad ab und sind bilden so etwas wie Ihr finanzielles Polster:

➡️ Steuerklasse I: Ehepartner/Lebenspartner 500.000 EUR, Kinder 400.000 EUR, Enkel 200.000 EUR.

➡️ Steuerklasse II: Eltern, Großeltern, Geschwister, Nichten/Neffen 20.000 EUR.

➡️ Steuerklasse III: Alle übrigen (z. B. Freunde) 20.000 EUR.

Meldepflichten

Sobald Sie oder der Erblasser einen steuerlichen Bezug zu Deutschland haben und Sie Vermögen erben – auch im Ausland – besteht grundsätzlich eine Anzeigepflicht gegenüber dem zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt. Diese Anzeige muss innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des Erbfalls erfolgen. Verpassen Sie die Frist, drohen Nachforderungen, Verspätungszuschläge oder Strafzahlungen.

💡 Das heißt ganz klar:

Sie reichen beim Finanzamt die Erbschaftsteuer-Erklärung oder mindestens eine formlose Mitteilung über den Erwerb ein, sobald Sie vom Erbe erfahren haben – nicht erst dann, wenn später Steuern berechnet werden.

Die Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (ErbStDV) regelt im Detail Formulare und besondere Meldepflichten, etwa für Banken, Versicherungen und Vermögensverwalter.

Doppelbesteuerung vermeiden – Anrechnung ausländischer Steuer

Wenn Sie im Ausland bereits Erbschaftsteuer gezahlt haben, kann diese unter bestimmten Bedingungen auf Ihre deutsche Steuer angerechnet werden, aber nur bis zur Höhe der deutschen Steuer, die auf das ausländische Vermögen entfällt. Falls zwischen Deutschland und dem anderen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) über Erbschaftsteuer besteht (z. B. mit der Schweiz), hat dieses Abkommen Vorrang und regelt die Zuständigkeit.

❗ Wichtig:

Nicht alle Staaten haben ein DBA mit Deutschland für Erbschaftsteuer; in solchen Fällen gilt die Anrechnungsmethode, sofern das ausländische Objekt nach deutschem Recht als inländisch gilt (z. B. italienische Immobilie oder französisches Wertpapier).

Politische Entwicklungen 2026

Im Jahr 2026 arbeitet die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) an einem Reformkonzept der Erbschaftsteuer, das tiefgehende Änderungen vorsieht. Geplant ist u. a. ein lebenslanger Freibetrag von etwa 1 Millionen EUR pro Erben, um die komplexen aktuellen Regelungen abzulösen. Teil des Entwurfs sind auch neue Freibeträge für Betriebsvermögen und weitreichendere Stundungsoptionen für Unternehmensübertragungen bis zu 20 Jahre. Ziel ist eine gerechtere Besteuerung großer Vermögen, was erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Planung von Erbfällen haben könnte.4

Diese Reform ist Stand Anfang 2026 noch nicht verabschiedet, wird aber in der politischen Diskussion stark vorangetrieben und könnte 2026/2027 in Gesetzesform gegossen werden, sofern die Koalitionsparteien sich einigen.5

Praktische Schritte für Erben

Wenn Sie ein Erbe antreten – insbesondere eines mit Auslandsbezug – ist es wichtig, strukturiert vorzugehen.

💡 Die Abwicklung umfasst mehrere Etappen:

Rechtlicher Nachweis der Erbenstellung, Klärung von Vermögenswerten in verschiedenen Ländern und die praktische Verwaltung von Geldeingängen und Auszahlungen.

Nachlass eröffnen und Nachlasszeugnis

Bevor Sie über geerbte Vermögenswerte verfügen, müssen Sie natürlich rechtlich eindeutig als Erbe identifiziert werden. Und dann gibt es allerhand wichtiger Dokumente.

Die Sterbeurkunde ist selbstverständlich. Das Testament (insofern es vorhanden ist) legt fest, wer Erbe wird. Ein im Ausland erstelltes Testament kann auch in Deutschland wirksam sein, sofern es notariell beglaubigt ist.

In Deutschland ist der Erbschein ein amtliches Dokument, das die Erbenstellung und den jeweiligen Anteil am Nachlass ausweist – erforderlich etwa für Grundbucheintragungen oder manche Behördenwege.

Auf EU Ebene gilt das Europäisches Nachlasszeugnis (European Certificate of Succession). Bei grenzüberschreitenden EU-Erbfällen erleichtert dieses Zeugnis den Nachweis Ihrer Erbenstellung gegenüber Banken, Behörden und Gerichten im gesamten EU-Binnenmarkt. Es fungiert teilweise als Ersatz für einen einzelnen nationalen Erbschein, ist in der Regel sechs Monate gültig und in der gesamten EU ohne erneute Anerkennung nutzbar.6

Auch das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts oder notarielle Bestätigung der Erbenstellung sind wichtige Dokumente.

❗ Hinweis:

Banken im Ausland oder Behörden verlangen oft ein eindeutiges Dokument über Ihre Stellung als Erbe. Ein alleiniger deutscher Erbschein wird nicht überall automatisch anerkannt; deshalb kann ein Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) im EU-Kontext deutliche Vereinfachungen bringen.

Wertgegenstände, Bankkonten, Immobilien

💡 Bankkonten und Finanzvermögen:

Viele Banken verlangen, bevor sie Gelder freigeben, einen Erbschein oder ein notarisiertes Testament/ENZ, um Ihre Berechtigung nachzuweisen. Für Konten in Drittstaaten, wie den USA oder der Schweiz, können zusätzliche Legitimations- oder Übersetzungsanforderungen gelten.

💡 Immobilien:

Für Immobilien im Ausland ist – zusätzlich zum Nachweis der Erbenstellung – die Eintragung im dortigen Grundbuch oder Immobilienregister erforderlich, oft mit örtlicher notarielle Beglaubigung. In Deutschland kann die Umschreibung einer geerbten Immobilie im Grundbuch nur mit einem Erbschein oder einem Europäischen Nachlasszeugnis erfolgen; ein allein in Deutschland ausgestellter Erbschein ist Voraussetzung.

💡 Weitere Wertgegenstände:

Wertpapiere, Kunstgegenstände oder Unternehmensanteile im Ausland müssen häufig über Zusatzdokumente wie Inventarlisten, Rechnungen oder Eigentumsnachweise identifiziert werden. Im französischen System etwa erfordert der Notar eine acte de notoriété zur Feststellung der Erben und ihrer jeweiligen Anteile.

Geldeingänge international verwalten

Nach dem Nachweis der Erbenstellung stehen oft internationale Geldeingänge und -ausgänge an, z. B. Auszahlung von Bankkonten, Verkauf von Immobilien oder Ausgleich von Forderungen. Hier ist die Wahl der richtigen Überweisungs-/Kontolösung entscheidend für Effizienz und Kosten.

💡 Und hier kommt ein Multi-Währungs-Konto von Wise ins Spiel:

➡️ Multi-Währungs-Konto: Sie können Gelder in verschiedenen Währungen halten und verwalten, bevor Sie sie in Ihre Zielwährung überweisen (z. B. EUR, USD, CHF).

➡️ Faire Wechselkurse: Wise nutzt den echten Devisenmittelkurs ohne versteckte Aufschläge – das kann bei größeren Summen, wie sie bei Erbschaften üblich sind, erhebliche Kosten sparen.

➡️ Geringe Gebühren: Im Vergleich zu klassischen Banken sind die Gebühren für grenzüberschreitende Zahlungen oft deutlich niedriger, was bei häufigen Transfers innerhalb einer Erbauseinandersetzung relevant ist.

➡️ Einfacher Geldempfang: Ein Wise-Konto ermöglicht es Ihnen, internationale Zahlungen wie Erbteile aus dem Ausland direkt und nachvollziehbar zu empfangen – wichtig im Hinblick auf Meldepflichten und Dokumentation des Herkunftsnachweises.

Sie können Ihr Geld in Multi-Currency-Wallet halten, anschließend zu attraktiven Kursen umtauschen und schlussendlich in Ihr deutsches Konto auszahlen lassen – alles mit wesentlich geringeren Kosten als es traditionelle Banken verlangen.

So registrieren Sie sich bei Wise

Die Registrierung bei Wise ist einfach und unkompliziert. So funktioniert’s:

Schritt für Schritt zum Wise Konto

💡 Website oder App öffnen:

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Privat oder geschäftlich - entscheiden Sie direkt oder später. Viele nutzen beides, sauber getrennt.

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Mit E-Mail und Passwort oder via Google, Apple oder Facebook. Ganz nach Geschmack.

💡 Verifizieren:

Laden Sie ein gültiges Ausweisdokument hoch. Bei Business-Konten zusätzlich Infos zur Firma.

💡 Adresse bestätigen:

Per Stromrechnung, Steuerbescheid oder Kontoauszug - Hauptsache: klar lesbar und aktuell.

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💡 Unser Tipp:

Legen Sie gleich ein paar Währungen an, testen Sie die Wise App, empfangen Sie erste Zahlungen. Ein Konto, das weltweit denkt, eröffnet auch neue Wege.

Fazit

Ein grenzüberschreitender Erbfall kann komplex sein, weil unterschiedliche Rechtsordnungen, Steuerregelungen und Behörden involviert sind. Innerhalb der EU bestimmt die EU-Erbrechtsverordnung, welches Erbrecht gilt und welches Nachlassgericht zuständig ist – gewöhnlich das des letzten Aufenthalts des Verstorbenen. Oder das Recht des Heimatlandes ist im Testament/ Erbvertrag festgehalten.

Frühzeitige Organisation der rechtlichen Nachweise, rechtzeitige Meldung an das Finanzamt und ein strukturiertes Vorgehen bei internationalen Vermögenswerten sind entscheidend, um teure Fehler zu vermeiden.

Steuerlich gilt, wenn Sie oder der Erblasser einen Bezug zu Deutschland haben, müssen Sie den Erbfall dem Finanzamt melden innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis und unterliegen grundsätzlich der deutschen Erbschaftsteuer auf Ihren weltweiten Erwerb. Ohne Bezug zu Deutschland kann nur Inlandsvermögen steuerpflichtig sein.

Garantieren kann das niemand allein: Oft wird in mehreren Staaten Erbschaftsteuer fällig, auch Doppelbesteuerung ist möglich – vermeidbar mithilfe von Anrechnung bzw. bestehenden Abkommen.

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Verwendete Quellen (Stand 02.02.2026):
  1. Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (Erbrechtsverordnung), Wikipedia
  2. Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO)
  3. Deubner Steuern & Praxis
  4. Reformkonzept der SPD zur Erbschaftsteuer, KPMG
  5. SPD will Erbschaftsteuer reformieren – was ist geplant?, Deutschlandfunk
  6. Abwicklung grenzüberschreitender Erbsachen, europa.eu

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