Ist Western Union sicher? Erfahre hier alles was du wissen musst
Sind Überweisungen ins Ausland mit Western Union sicher? Erfahre hier, wie das Unternehmen dein Geld schützt und welche Alternativen es gibt.
Wer größere Überweisungen ins Ausland tätigen möchte, setzt sich eigentlich immer mit den dabei entstehenden Kosten und verschiedenen Anbietern auseinander. Woran die Meisten allerdings nicht denken ist, dass es in Deutschland eine Meldepflicht gibt! Was genau diese festlegt und was man bei seinen Auslandsüberweisungen zu beachten hat, erklärt dieser Artikel.
Wenn deine Auslandsüberweisung groß genug ist, um meldepflichtig zu sein, ist besondere Vorsicht geboten! Unscheinbare Wechselkurs Aufschläge lassen die Kosten deiner Auslandsüberweisung gerade bei größeren Summen ordentlich zu Buche schlagen. Völlig unbemerkt, da diese Kosten auf keiner Rechnung auftauchen.
Achte immer darauf, dass die Auslandsüberweisung zum offiziellen Devisenmittelkurs, wie z.B. bei Wise, durchgeführt wird! Der Kurs sollte nie nennenswert von dem Kurs abweichen, den du z.B. bei Google finden kannst. Banken berechnen fast immer einen Aufschlag!
AWV ist die Kurzform der Außenwirtschaftsverordnung. Diese legt eine Meldepflicht für alle Auslandsüberweisungen ab einem Betrag von 12.500 EUR oder Gegenwert fest. Diese Zahlungen müssen bei der deutschen Bundesbank gemeldet werden.
Die Bundesbank ist die Zentralbank der deutschen Bundesrepublik. Als einzige Institution in Deutschland darf diese Geld drucken und ist damit dafür verantwortlich Bargeld in Umlauf zu bringen.
Sie muss sicherstellen, dass in Deutschland immer ausreichend EUR-Bargeld vorhanden ist. Neben dem Drucken von neuen Banknoten sorgt sie auch dafür, dass beschädigte Banknoten und Münzen, sowie Falschgeld, eingezogen werden.
Einer ihrer wichtigsten Aufgaben ist außerdem Daten zu sammeln und verschiedenste Statistiken anzufertigen, um einen Überblick des Geldstroms in Deutschland, aber auch auf internationaler Ebene, zu behalten. ¹
Zuerst einmal sollte man wissen, für wen die AWV eigentlich gilt. Sie greift für alle, die als “in Deutschland ansässig” bezeichnet werden. Ansässig in Deutschland ist man, wenn man einen gewöhnlichen Aufenthalt, Wohnsitz oder Sitz in Deutschland hat. Die Meldepflicht greift bei Privatpersonen, aber auch bei Unternehmen, Instituten und öffentlichen Stellen.
Wie bereits erwähnt, sind alle Auslandsüberweisungen ab einem Betrag von 12.500 EUR oder Gegenwert meldepflichtig. Ein oft vergessener Punkt ist, dass nicht nur ausgehende Überweisungen meldepflichtig sind, sondern auch eingehende Überweisungen. Das bedeutet auch, dass die Meldepflicht selbst bei eigenen Überweisungen auf ein anderes eigenes Konto gilt. ²
Für die meisten interessant zu wissen ist, dass die Meldepflicht nur bei Beträgen über 12.500 EUR greift. Das gilt auch dann, wenn es sich um mehrere Zahlungen derselben Person von jeweils unterhalb 12.500 EUR handelt. Diese sind nämlich ebenfalls von der Meldepflicht ausgenommen.
Da die Regelung sich mit Überweisungen auseinandersetzt, sind Bargeldmitnahmen davon ausgeschlossen. Außerdem werden Ausnahmen bei Kontoüberträgen, Wareneinfuhrzahlungen, sowie bei Auszahlung und Rückzahlung von Krediten und Einlagen mit einer ursprünglich vereinbarten Laufzeit von bis zu 12 Monaten gemacht. ²
Um seine Auslandsüberweisungen zu melden, gibt es verschiedene Möglichkeiten. In jedem Fall muss man die Meldung direkt an die Bundesbank überbringen. Die eigene Bank oder ein Zahlungsdienstleister wie Wise können dies nicht für einen erledigen.
Die erste und schnellste Möglichkeit seine Auslandsüberweisungen bei der Bundesbank zu melden ist ganz einfach über das Telefon. Dafür wurde eine Service Hotline eingerichtet, bei der man gebührenfrei anrufen kann und zusammen mit einem Service Mitarbeiter seine Auslandsüberweisungen melden kann.
Dies ist der wohl unkomplizierteste Weg, da man nicht auf sich alleine gestellt ist und keine wichtigen Informationen vergessen kann. Reicht man seine Meldung selber ein, kann es immer sein, dass man etwas vergessen hat und dann mehrere Mails hin- und herschicken muss. Das Melden über das Telefon ist für Privatpersonen gedacht. Für Unternehmen, aber auch für Privatpersonen die regelmäßig Meldungen machen müssen, wurden andere Möglichkeiten eingerichtet.
Zu erreichen ist die Bundesbank unter :
+49 800 1234 111.
Innerhalb der Woche sind von 9 bis 15 Uhr Service Mitarbeiter erreichbar. An Wochenenden ist die Hotline geschlossen.
Wer regelmäßig Auslandsüberweisungen vornimmt, kann einiges an Zeit sparen, wenn er diese per E-Mail meldet. Man muss nicht im Service-Center auf einen Mitarbeiter warten und kann die Daten schnell aufschreiben, anstatt diese per Telefon durchzugeben.
Bei der Bundesbank gibt es dazu Beispielexemplare, die zeigen wie so eine Meldung aussehen sollte. Es handelt sich dabei aber nur um Beispielexemplare und keine wirklichen Formulare. ³
Wichtig ist, dass eine Meldung die folgenden Punkte beinhaltet:
Die E-Mail schickt man dann einfach an szawstat-dtazv@bundesbank.de oder über die Kontakt-Seite.
Bevor du deine Meldungen machst, solltest du dir eine Meldenummer besorgen. Dafür schicke zunächst eine E-Mail an szawstat-dtazv@bundesbank.de** und frage nach einem Antrag für eine individuelle Meldenummer. Dieser wird dir anschließend zugeschickt und muss dann ausgefüllt per E-Mail wieder zurückgeschickt werden. Anschließend bekommt man dann seine Meldenummer.
Mittlerweile wurde von der Bundesbank ein eigenes Meldeportal entwickelt, dass die Meldung von Auslandsüberweisungen leichter machen soll. Hast du bereits deine eigene Meldenummer, kannst du dich dort Online registrieren und deine Meldungen dann ganz einfach im Mitgliederbereich machen. ⁴
Auf der Bundesbank Seite des AWS findest du auch noch weitere Informationen zu dem Portal, sowie die Links zu Erstanmeldung und zum Mitgliederlogin.
Privatpersonen sollten ihre Auslandsüberweisungen telefonisch melden. Die Meldung per E-Mail ist vor allem für Unternehmer gedacht. Vor einer Meldung per Mail sollte eine Meldenummer beantragt werden, welche man dann in seinen Meldungen anhängen kann. Auch Privatpersonen, die regelmäßig meldepflichtige Auslandsüberweisungen tätigen, sollten eine Meldenummer beantragen.
Die Service Hotline der Bundesbank zum Melden einer Auslandsüberweisung ist gebührenfrei. Von Kosten die in dem Prozess der Meldung oder bei der Beantragung einer Meldenummer entstehen können, wird von der Bundesbank nicht gesprochen. Eine Garantie, dass der komplette Prozess kostenfrei ist, können wir allerdings nicht geben.
Geld ins Ausland zu verschicken kann oft teuer werden. Neben Gebühren, die dabei von den Banken erhoben werden und Kosten, die durch die komplizierten Abläufe der Banken entstehen, stößt man hier auch oft auf schlechte Wechselkurse.
Mit Hilfe von Wise kann man Geld in über 60 verschiedenen Währungen besitzen und sein Geld in diesen auch verschicken und wechseln. Tätigst du eine Auslandsüberweisung mit Wise, bekommst du immer den aktuellen Wechselkurs und musst keine Aufschläge zahlen, wie es bei den meisten Banken der Fall ist.
Jedes Jahr veröffentlicht die Bundesrepublik Deutschland eine Zahlungsbilanz. Sie erfasst alle wirtschaftlichen Transaktionen zwischen dem Inland und dem Ausland.
Es ist wichtig für Staaten, dass diese wissen, wie viel Geld ins Land und aus dem Land bewegt wird.
Die Bundesbank und das Außenwirtschaftliche Meldewesen sind dafür zuständig, dass Informationen zu allen größeren Transaktionen erhalten werden, damit die Bilanzen richtig geführt werden können. Diese werden dann nochmal in Kategorien eingeteilt, wie z.B Dienstleistungen oder Warenhandel.
Dadurch können die Zahlungsbilanzen darüber informieren, wie gut es der Wirtschaft gerade geht. Anhand dieser Daten kann der Staat außerdem wichtige wirtschaftspolitische Entscheidungen treffen, wie z.B Subventionen oder Anpassungen von Zollgebühren.
Die Zahlungsbilanzen sind also essentiell dafür, dass optimale Bedingungen für den internationalen Handel gewährleistet werden können.
Wichtig zu wissen ist, dass diese Meldungen nicht für steuerliche Zwecke verwendet werden. Die Meldungen gehen direkt an die Bundesbank und sind in keinster Weise mit dem Finanzamt verbunden.
Die Meldung muss bei der Deutschen Bundesbank bis zum 7. Kalendertag des Folgemonats, der ausgeführten oder empfangenden Zahlungen, erfolgen. Ist dies nicht der Fall, gilt die Meldung als verspätet eingereicht und nicht abgegeben.
Das nicht Einreichen einer AWV-Meldung ist eine Straftat und wir mit einem Bußgeld bestraft. Dieses kann bis zu 30.000 EUR betragen. ¹
Da die Welt immer globalisierter wird und dadurch internationale Überweisungen, sowohl bei Unternehmen, als auch bei Privatpersonen, immer normaler werden, ist es wichtig sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Es gibt mittlerweile mehrere Anbieter, die dafür sorgen diesen Prozess einfacher zu gestalten. Wise ist komplett transparent, was den Vorteil hat, dass man alle Gebühren vor Tätigung der Überweisungen kennt und weiß wie viel Geld am Ende beim Empfänger ankommt.
Dabei ist das Melden von größeren Auslandsüberweisungen enorm wichtig, da es essentiell für die internationale Handels- und Wirtschaftspolitik ist. Aus diesem Grund müssen alle Meldungen ab 12.500 EUR unbedingt bei der Bundesbank gemeldet werden!
Quellen (Stand 29.01.2020)
1 Aufgaben der Bundesbank
2 FAQs zur AWV Zahlungsmeldung bei der Bundesbank
3 Formular Center der Bundesbank
4 Allgemeines Meldeportal Statistik der Bundesbank
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