Zollgebühren: Einfuhrabgaben in Deutschland
Falls du Waren nach Deutschland einführen möchtest, lohnt es sich, vorher bestens über die Zollgebühren informiert sein. In diesem Ratgeber erfährst du alles über die Zoll Einfuhr und wie du mit Wise bei Einkäufen im Ausland dank des fairen Devisenmittelkurses sparen kannst.
Was sind Zollgebühren?
Zollgebühren werden bei der Einfuhr von Produkten aus einem anderen Land fällig. Für Deutschland gilt, dass Zoll üblicherweise nur bei Produkten aus Nicht-EU-Ländern erhoben wird, da es die EU-Zollunion gibt. Die Höhe der Gebühren ist dabei einzig und allein abhängig von der importierten Ware, etwa ihrem Wert und bestimmte Zusatzregeln bestehen (Tabak, Alkohol, Kaffee). Wer die Ware aus welchem Land versendet, hat keinen Einfluss auf die Höhe des Einfuhrzoll.
Zollgebühren gibt es deshalb, um Preisvorteile, die durch nicht vorhandene Steuern im Exportland entstehen, wieder auszugleichen. Insgesamt gibt es mehrere Steuern und Zollsätze, aus denen sich die Gebühren für die Zoll Einfuhr zusammensetzen.
Erfahre mehr über die Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern und den Zollsatz.
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Zollgebühren in Deutschland
Wenn du Waren aus dem Ausland bestellst oder ein Paket von Freunden erhältst, fällt dafür unter Umständen Einfuhrzoll an. Anhand folgender Punkte kannst du dir einen ersten Überblick verschaffen, ob du für dein Paket Zollgebühren zahlen musst:
- Einfuhrabgaben fallen für alle Sendungen außerhalb der EU an, z. B. China, USA und Großbritannien.
- Einfuhrumsatzsteuer von 7 % bzw. 19 % wird berechnet.
- Liegt der Warenwert über 150 EUR, wird Zoll fällig und nach Zolltarif abgerechnet.
- Die Zollgebühren werden von einigen Händlern automatisch übernommen, sodass für den Käufer keine Extrakosten entstehen.
- Bei Einreise mit dem Auto gibt es eine Reisefreimenge bis 300 EUR, bei Schiff- und Flugzeugreisenden bis zu 430 EUR, auf die keine Einfuhrabgaben anfallen.
- Geschenksendungen bis 45 EUR von Privatperson zu Privatperson sind ebenfalls zollfrei.
Steuern auf den Zoll in Deutschland.
Steuern auf den Zoll in Deutschland.
Einfuhrabgaben | Höhe | Beschreibung |
---|---|---|
Einfuhrumsatzsteuer | 7 % oder 19 % | Einfuhrumsatzsteuer entsteht für Importe aus Nicht-EU-Ländern und entspricht in ihrer Höhe etwa der Umsatzsteuer, die bei Verbrauchern unter dem Namen Mehrwertsteuer bekannt ist. Oft wird die Einfuhrumsatzsteuer fälschlicherweise gleichgesetzt mit dem Zoll. Obwohl sie einen großen Teil der Einfuhrabgaben ausmacht, ist die Zoll Gebühr etwas anderes und wird ab 150 EUR Warenwert erhoben. |
Verbrauchsteuern | 13,03 € pro Liter reinen Alkohols, 2,19 € pro kg Röstkaffee, 4,78 € pro kg löslichen Kaffee | Alkohol, Kaffee und Tabak unterliegen den Verbrauchssteuern. Oft werden diese direkt vom Verkäufer übernommen und sind im Kaufpreis enthalten, das ist allerdings nicht die Vorschrift. Die Empfehlung vom Zoll lautet deshalb, zur Sicherheit beim Händler nachzufragen und sich eine schriftliche Bestätigung zu holen. |
Zollsatz | 0 % - 12 % | Der eigentliche Zoll fällt ab einem Warenwert von 150 EUR an und die Zollgebühr wird anhand des Zollsatzes berechnet. Dieser ist vom importierten Produkt und Ursprungsland abhängig und beträgt bei Blusen bspw. 12 Prozent, bei Mobiltelefonen hingegen 0 %. |
Zollgebühren berechnen
Stell dir vor, du importierst E-Book-Reader von China nach Deutschland. Die Geräte haben einen Warenwert von 15.000 EUR und der Versand und die Versicherung kosten 7000 EUR.
Da die Ware mehr als 150 EUR kostet und auch nicht als Geschenk gilt, wird anhand des Zollsatzes die Zollgebühr berechnet.
Um zu wissen, wie viel du bezahlen musst, benötigst du die Codenummer für E-Book-Reader und verwendest den zugehörigen Zollsatz: 3,7 %. Für den Zollwert wird sowohl der Warenwert, als auch die Versandkosten herangezogen, in unserem Beispiel also 22.000 EUR (15.000 + 7000 EUR). 3,7 % von 22.000 EUR sind 814 EUR (22.000 EUR ✖ 0,037).
Für die Ware, Versand und Zoll bezahlst du also 22.814 EUR. Dazu kommt noch die EUSt von 19 %, da die Waren von außerhalb der EU stammen.
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FAQ zum Zollgebühren
Zoll wird erst ab einem Warenwert (Ware zzgl. Verpackung und Versand) von €150 fällig. Einfuhrumsatzsteuer (7 % oder 19 %) wird für Waren fällig, die von außerhalb der EU importiert wurden.