Japan Visum beantragen: Schritt für Schritt erklärt

Roberto Hamidi

Japans Wirtschaft ist die drittgrößte der Welt, nach den USA und China.¹ Kein Wunder also, dass es so viele Geschäftsleute in das Land der aufgehenden Sonne zieht. Auch auf Touristen und Auswanderer hat die Kultur und das Essen eine ungeheure Anziehungskraft.

Welches japanische Visum für welchen Zweck passend ist und wie du es beantragst, bekommst du in diesem Artikel gezeigt. Auf geht’s!


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Braucht man für Japan ein Visum?

Wenn du nach Japan reist, dann brauchst du als deutscher Staatsbürger bis zu einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen kein Visum. Du kannst deinen Aufenthalt bei einer Einwanderungsbehörde vor Ort sogar auf insgesamt 180 Tage erweitern lassen.

Beabsichtigst du jedoch in Japan zu arbeiten, längerfristig oder sogar dauerhaft im Land zu bleiben, wirst du ein Visum brauchen. Dieses musst du vor deinem Abflug beantragen, zum Beispiel hier in Deutschland.²

Welche Arten von Visa gibt es in Japan?

Japan gibt für Einreisende verschiedenste Visa aus je nachdem, für welchen Zweck sie in das Land reisen. Generell gibt es kein Urlaubs- oder Touristenvisum für Japan, sondern eher solche Visa, die auch eine Beschäftigung erlauben.

Auch Geschäftsreisende können somit ohne weitere Umstände in das Land einreisen ohne, dass sie ein Visum für Japan beantragen müssen.

Das Arbeitsvisum für Arbeiter in Japan

In Japan gibt es verschiedene Arbeitsvisa, welche sehr differenziert in Hinsicht auf das jeweilige Arbeitsfeld vergeben werden. Auf der Webseite der japanischen Botschaft wird vor allem unterschieden zwischen dem “Entertainer-Visum”, dem “Intra-Company Transferee” Visum, für die Versetzung nach Japan und “weiteren Arbeitsvisa”.³

Für jegliche Visa, mit Ausnahme des Working Holiday Visum, wird immer das sogenannte “Certificate of Eligibility (CoE)” benötigt. Dieses Eignungszertifikat muss immer von dem Bürgen bei der japanischen Einwanderungsbehörde beantragt werden.⁴

Bei einem “Intra-Company Transferee” Visum muss es beispielsweise vom Arbeitgeber beantragt werden, der sie in die japanische Firma verlegt.

Unter “weitere Arbeitsvisa” fallen verschiedene Kategorien, zum Beispiel “Researcher, Professor, Spezialist in Humanities/International Services oder Engineer”. All dies sind eigenständige Visa, dessen Beantragung jedoch gleich funktioniert. Auch hier muss die einstellende Firma das CoE beantragen, sonst kann das Visum nicht ausgestellt werden.

Das Studentenvisum für Studenten an einer japanischen Universität

Wenn man als Student an einer japanischen Universität studieren möchte, dann dauert dies üblicherweise länger als 90 Tage. Studenten müssen deshalb ein Studentenvisum beantragen.

Die Anforderungen sind hier gering, es wird allerdings wieder ein CoE benötigt, welches die Universität beantragen muss. Sobald es ausgestellt und dir per Post zugesendet wurde, kannst du dein Visum beantragen.⁵

Das Praktikantenvisum für Erfahrungssammler in Japan

Ein Praktikantenvisum brauchst du erst dann, wenn dein Praktikum entweder (gut) bezahlt wird oder du länger als 90 Tage im Land bleiben möchtest. Bei einem unbezahlten Praktikum bzw. bei einer geringen Aufwandsentschädigung und einem Aufenthalt unter 90 Tagen wird kein Visum benötigt.

Wie bei den anderen Visa gilt auch hier, dass du für die Beantragung des Japan Visums ein Certificate of Eligibility benötigst. In diesem Fall muss es von deiner Praktikumsstelle beantragt werden.⁶

Das Ehepartnervisum für das Leben in Japan

Es gibt zwei Umstände, unter denen das Ehepartnervisum beantragt werden kann:

  1. Der Ehepartner arbeitet in Japan
  2. Der Ehepartner ist japanischer Staatsbürger

Mit diesem Visum wird es ermöglicht, langfristig in Japan zu leben. Der Partner, der die Verbindung zu Japan hat, muss in diesem Fall der Bürge für das CoE sein. In Ausnahmefällen und mit vorheriger Kontaktaufnahme mit der Botschaft kann auch auf das CoE verzichtet werden und der Antrag stattdessen mit Einzelunterlagen gestellt werden.⁷

Das Working Holiday Visum für Arbeit und Spaß in Japan

Wenn du vorhast, in Japan einen Ferienarbeitsaufenthalt zu machen, dann ist das Working Holiday Visum genau richtig für dich. Du musst jedoch deutscher Staatsbürger und zwischen 18 und 30 Jahren alt sein.

Mit dem Visum darfst du einmalig einreise, ein Jahr in Japan bleiben und fast überall arbeiten. Nur Tätigkeiten die “unter das Gesetz zur Kontrolle und Verbesserung des Vergnügungs- und Unterhaltungsgewerbe fallen (z. B. Nachtclubs o. ä.)” sind tabu.

Auf der Webseite der Botschaft wird ausdrücklich betont, dass das Visum nur beantragt werden sollte, falls Ferien bzw. Urlaub das Hauptziel sind. Die Förderung eines internationalen Dialogs und der freundschaftlichen Beziehung zwischen Japan und Deutschland ist das Ziel.

Deswegen sind all jene, die vordergründig das Visum zum Arbeiten nutzen möchten, unerwünscht.⁸

Was kostet ein Visum für Japan?

Es ist fast unglaublich diese Zeilen heutzutage noch schreiben zu können, doch als Deutscher gibt es keine Visagebühr, egal welches Visum beantragt wird.⁹ Einer Einreise nach Japan stehen also vorerst keine finanziellen Hürden im Wege.

Das bedeutet fast keine. Denn irgendwie musst du schließlich in Japan deine täglichen Kosten begleichen können. Der klassische Weg ist der Gang zur Wechselstube. Auf diese Art wirst du allerdings fast garantiert einen schlechten Wechselkurs bekommen und hohe Gebühren zahlen. Nutze deshalb lieber das kostenlose Multiwährungskonto von Wise und wechsle dein Geld immer zum offiziellen Devisenmittelkurs! Auch die Wechselgebühr fällt geringer aus als bei den meisten Alternativen. Das beste dabei ist, dass du mit der optional erhältlichen Debit Mastercard in Japan und vielen anderen Ländern einfach bargeldlos bezahlen kannst!

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Wie lange dauert ein Visum für Japan?

Nach der Beantragung eines Visums für Japan dauert es in der Regel bis zu 5 Arbeitstage, bis das Visum ausgestellt wird. In einzelnen Fällen kann es sich auch länger herausziehen und mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Bei den Arbeits- und Praktikantenvisa ist sogar die Rede von nur 3 - 5 Arbeitstagen. Allerdings setzt dies voraus, dass das CoE bereits vorhanden ist. Da es erst in Japan beantragt und anschließend nach Deutschland geschickt werden muss, kann es insgesamt länger dauern.

So kannst du ein Visum für Japan beantragen

Die Beantragung eines Visums für Japan ist fast schon im Handumdrehen erledigt. Beachten solltest du, dass Visumsanträge immer persönlich abgegeben werden müssen, der postalische Weg wird nicht akzeptiert.

Da der Visumsantrag kein Geld kostet, solltest du nur darauf achten, dass alle Dokumente vollständig sind und du vor allem das Certificate of Eligibility (CoE) vorliegen hast. Ohne dies kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Schritt 1 – Bereite die notwendigen Dokumente vor

Grundsätzlich werden in Japan nur wenige Dokumente gefordert, da das CoE des Bürgen bereits alle wichtigen finanziellen Dinge regelt. Folgende Dokumente werden jedoch immer gefordert:

  • Gültiger Reisepass für die Dauer des Aufenthalts¹⁰
  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Ein Passfoto, das nicht älter als 6 Monate ist
  • Certificate of Eligibility im Original
  • Kopie des Certificate of Eligibility

Besonderes für das Ehepartnervisum:

In Ausnahmefällen kann das Ehepartnervisum auch ohne CoE beantragt werden. Welche Unterlagen zusätzlich benötigt werden, hängt davon ab, ob der Partner Japaner ist oder nicht.

Falls der Ehepartner nur in Japan arbeitet, aber nicht japanischer Staatsbürger ist, wird zusätzlich zum Reisepass, Foto und Antragsformular folgendes benötigt:

  • Kopie des Reisepasses und Visums des Ehepartners und gegebenenfalls Residence Card (idealerweise als Original)
  • Beglaubigte Kopie der Eheurkunde
  • Bestätigung des Wohnsitzes in Japan (z. B. Mietvertrag)
  • Arbeitsvertrag aus Japan des Partners

Falls der Ehepartner japanischer Staatsbürger ist, werden folgende Zusatzdokumente benötigt:

  • Kopie des Reisepasses des Partners
  • Auszug aus dem Familienregister in Japan, in welchem die Ehe bereits eingetragen ist (Auszug nicht älter als 6 Monate)
  • Meldebestätigung aus Japan
  • Bürgschaft oder Finanzierungsnachweise (z. B. Arbeitsvertrag)

Besonderes für das Working Holiday Visum:

Beim Working Holiday Visum wird kein Eignungszertifikat (CoE) benötigt. Dafür muss er folgende zusätzliche Dokumente bereithalten:

  • Nachweis über 2000 EUR
  • Hin- und Rückflug, falls kein Rückflug vorhanden ist, dann zusätzlich 1200 EUR
  • Versicherungsschein einer Auslandskrankenversicherung über die gesamte Dauer des Aufenthalts
  • Reiseplan der zeigt, wo man bleiben möchte und was man arbeiten möchte (Englisch oder Japanisch)
  • Lebenslauf (Englisch oder Japanisch)
  • Einseitiges Motivationsschreiben das zeigt, warum man nach Japan möchte (Englisch oder Japanisch)

Schritt 2 – Visum beantragen

Um dein Visum zu beantragen, musst du alle benötigten Dokumente entweder bei der Botschaft oder einem Generalkonsulat vorbeibringen. Dafür hast du die Wahl zwischen:

  • Botschaft in Berlin
  • Generalkonsulat in Düsseldorf
  • Generalkonsulat in Frankfurt am Main
  • Generalkonsulat in Hamburg
  • Generalkonsulat in München

Wichtig ist, persönlich vorzusprechen, da Anträge via E-Mail oder Post nicht akzeptiert werden. Dabei müssen nur alle Unterlagen eingereicht werden und anschließend ist die Angelegenheit erledigt und nach durchschnittliche 3 - 5 Tagen wird man benachrichtigt.

Beim Working Holiday Visum kann es vorkommen, dass man an einem Interview teilnehmen muss. Dort wird noch einmal die Motivation abgeklärt, ob man tatsächlich wegen Urlaub in das Land einreist oder doch viel eher zum Arbeiten.

Schritt 3 – Visum empfangen

Wenn die Bearbeitungszeit verstrichen ist und man die Benachrichtigung erhalten hat, dass das Visum fertig ist, kann man es in der Botschaft abholen. Damit kann man nun nach Japan einreisen.

Bei der Einreise werden Fingerabdrücke gescannt sowie ein Passfoto gemacht. Anschließend gibt es ein kleines Interview des Einreisebeamten. Läuft alles in Ordnung, dann bekommt man den Pass vom Beamten zurück und kann ins Land einreisen.¹¹

Fazit zum Visum für Japan

In den meisten Fällen wird es aufgrund der großzügigen Einreisezeiträume für deutsche Staatsbürger nicht notwendig sein, ein Visum für Japan zu beantragen. Auch ohne darf man 90 Tage in das Land einreisen und den Aufenthalt sogar auf bis zu 180 Tage verlängern.

Wird man hingegen von seinem Arbeitgeber nach Japan versetzt, möchte zu seinem Ehepartner ziehen oder ein bezahltes Praktikum im Land absolvieren, wird ein Visum benötigt. Hier ist wichtig darauf zu achten, dass das Certificate of Eligibility (CoE) vorliegt.

Eine Alternative das Land ausgiebig kennenzulernen ist das Working Holiday Visum. Mit ihm ist ein Aufenthalt bis zu einem Jahr im Land möglich und es kann sogar gearbeitet werden. Der Fokus sollte jedoch auf dem Urlaub und Spaß liegen und das Visum nicht nur zum Arbeiten genutzt werden.

Quellen:

  1. Die 20 Länder mit dem größten Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2018, Statista, 2020
  2. Einreiseverfahren in Japan, Botschaft von Japan in Deutschland, 2020
  3. Arbeitsvisum, Botschaft von Japan in Deutschland, 2020
  4. Visa für Langzeitaufenthalte / Informationen zum Certificate of Eligibility (CoE), Botschaft von Japan in Deutschland, 2020
  5. Studentenvisum, Botschaft von Japan in Deutschland, 2020
  6. Praktikantenvisum, Botschaft von Japan in Deutschland, 2020
  7. Ehepartnervisum, Botschaft von Japan in Deutschland, 2020
  8. Working Holiday, Botschaft von Japan in Deutschland, 2020
  9. Konsularisches - Visum, Botschaft von Japan in Deutschland, 2020
  10. Einreiseverfahren in Japan, Botschaft von Japan in Deutschland, 2020
  11. Kurzfassung der neuen Einreisebestimmungen: Voraussetzungen für die Beschaffung von persönlichen Informationen, Einreiseamt, Justizministerium, 2007

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