Firma in Bulgarien gründen als Deutscher: Alles was du wissen musst

Emily Wendt

Aufgrund der steigenden Kosten für Löhne und Steuern denken immer mehr Deutsche über die Gründung einer Firma im Ausland nach. Dabei erweist sich Bulgarien, das oft im Schatten anderer Wirtschaftsgiganten steht, zunehmend als Geheimtipp für aufstrebende Unternehmer.

In diesem Artikel werden wir die Vorteile erkunden, die Bulgarien zu einem herausragenden Ziel für Unternehmensgründungen machen. Außerdem erfährst du alles zu den verschiedenen bulgarischen Rechtsformen, den Anforderungen und den Steuern, die für deine Geschäftstätigkeit in Bulgarien relevant sind.

Warum Firma in Bulgarien gründen?

Wenn du darüber nachdenkst, eine Firma zu gründen, solltest du Bulgarien als Standort in Betracht ziehen. Denn die Unternehmensführung in Bulgarien hat für Deutsche viele Vorteile, die du nutzen solltest, wenn du nach Möglichkeiten suchst, die Wettbewerbsfähigkeit deines Unternehmens zu steigern und gleichzeitig deine Kosten zu optimieren:¹

  • Geringe Körperschaftsteuer: Bulgarien bietet eine attraktive Körperschaftsteuer von nur 10%, was im Vergleich zu anderen europäischen Ländern besonders vorteilhaft ist. Dies ermöglicht es dir, die Steuerbelastung deiner Firma zu minimieren und mehr deiner Gewinne zu behalten.
  • Unbürokratische Gründung: Die Gründung eines Unternehmens in Bulgarien ist im Vergleich zu Deutschland unbürokratisch und relativ schnell erledigt – und ausländische StaatsbürgerInnen haben dabei keinen Nachteil, solange sie EU-BürgerInnen sind. Der Prozess der Unternehmensgründung ist effizient und transparent, was es ausländischen Unternehmern erleichtert, ihre Geschäfte schnell aufzunehmen.
  • Geringe Lohnkosten: Bulgarien überzeugt im Vergleich zu den meisten westeuropäischen Ländern durch niedrige Lohnkosten. Wenn du nach top qualifiziertem Personal suchst, dir aber das Budget für deutsche Arbeitskräfte fehlt, ist Bulgarien ein idealer alternativer Standort für dein Unternehmen, insbesondere im Bereich der Produktion und des IT-Sektors.
  • Stabile Steuerpolitik: Bulgarien hat sich durch eine stabile und konsistente Steuerpolitik ausgezeichnet. Dies schafft Vertrauen für Unternehmen, die langfristige Investitionen planen und auf eine vorhersehbare steuerliche Umgebung angewiesen sind.
  • Niedrige Lebenshaltungskosten: Wenn du nicht nur darüber nachdenkst, deine Firma in Bulgarien zu betreiben, sondern auch im Land wohnen möchtest, profitierst du von niedrigen Lebenshaltungskosten.

Wie gründe ich eine Firma in Bulgarien?

Wenn du dich wegen der vielen Vorteile für die Gründung einer Firma in Bulgarien interessierst, solltest du über die Schritte zum bulgarischen Unternehmen Bescheid wissen. Als erstes solltest du entscheiden, in welcher Rechtsform du dein Unternehmen gründen möchtest – davon hängen nämlich alle restlichen Schritte ab.

Folgende Unternehmensformen stehen dir bei einer Firmengründung in Bulgarien zur Auswahl:

  1. Das Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen in Bulgarien verkörpert eine einzigartige Form des Handelssubjekts: Durch die Eintragung im bulgarischen Handelsregister (BHR) erhältst du als EinzelunternehmerIn nämlich eine Rechtspersönlichkeit, ohne dass dabei ein eigenes Rechtssubjekt entsteht. In diesem Sinne ist es deutlich einfacher und unkomplizierter, ein Einzelunternehmen in Bulgarien zu gründen als eine andere Rechtsform.

Die einzige Bedingung für die Eröffnung eines Einzelunternehmens ist, dass du eine handlungsfähige natürliche Person mit festem Wohnsitz in Bulgarien bist, unabhängig von deiner Staatsbürgerschaft. Allerdings solltest du nicht außer Acht lassen, dass du in dieser Rechtsform persönlich mit deinem gesamten Eigentum für geschäftliche Verbindlichkeiten haftest.

  1. Die Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die OHG in Bulgarien ist eine Vereinigung von zwei oder mehr Personen, die gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben. Die Gesellschafter übernehmen dabei die volle Verantwortung mit unbeschränkter Haftung. Um eine offene Handelsgesellschaft in Bulgarien zu gründen, musst du mit deinen Partnern einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen, in dem die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern sowie die materiellen und immateriellen Rechte und Pflichten der Beteiligten festgehalten werden. Dieser Vertrag muss anschließend notariell beglaubigt werden, bevor die Eintragung im Handelsregister passiert.

  1. Die Kommanditgesellschaft (KG)

Die bulgarische Kommanditgesellschaft (KG) ist eine spezifische Form einer Personengesellschaft nach bulgarischem Recht. Im Gegensatz zu einer Offenen Handelsgesellschaft besteht die bulgarische KG aus Komplementären (mit unbeschränkter Haftung) und Kommanditisten (mit beschränkter Haftung). Um die persönliche Haftung der Komplementäre zu verdeutlichen, muss der Firmenwortlaut der KG den Namen eines oder mehrerer Komplementäre enthalten.

Genau wie bei der OHG erfordert auch die KG einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag und eine Eintragung im Handelsregister. Die Besonderheit der KG ist, dass sich die Kommanditisten zwar nicht in Geschäftsangelegenheiten einmischen dürfen, jedoch das Recht auf Gewinnanteile haben.

  1. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OOD)

Die GmbH ist eine weit verbreitete Kapitalgesellschaft in Bulgarien und wird vor Ort als OOD bezeichnet. Diese bulgarische Entsprechung der deutschen GmbH bietet eine klare und flexible Struktur und eignet sich auch für kleinere und mittlere Unternehmen, die eine beschränkte Haftung und eine einfache Organisationsstruktur bevorzugen.

Genau wie die KG und die OHG erfordert die OOD einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag, der nicht notariell beurkundet werden muss. Im Gegensatz zur Gründung einer deutschen GmbH kann das Stammkapital hier fast vernachlässigt werden, denn es beträgt nur 2 BGN (ca. 1 EUR). Ein wichtiges Merkmal der OOD ist, dass die Gesellschaftsanteile auch übertragen, geerbt und aufgeteilt werden können.

  1. Die Aktiengesellschaft (AG)

Die bulgarische Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft mit Aktionären, die durch den Erwerb von Aktien am Unternehmen beteiligt sind. Die Gründer müssen eine Gründungsversammlung abhalten, eine Satzung verabschieden und einen Vorstand oder Aufsichtsrat ernennen. In Bulgarien haftet die AG mit dem Gesellschaftsvermögen, während die Aktionäre selbst der beschränkten Haftung unterliegen.


Wenn du dich für eine der Rechtsformen entschieden hast, sind die Schritte zur Gründung relativ unkompliziert. Dennoch kann es sich lohnen, die Gründung einem Rechtsanwalt zu überlassen. Wenn der Titel deiner Firma ausgewählt und reserviert ist und das Mindestkapital eingezahlt ist, musst du dein Unternehmen nur noch bei den zuständigen staatlichen Stellen registrieren lassen.

Anforderungen

Natürlich musst du bei der Gründung deines Unternehmens in Bulgarien bestimmte Anforderungen und Voraussetzungen erfüllen, die von der gewählten Rechtsform abhängen. Hier ein kleiner Überblick:²

Rechtsform Anforderungen für Deutsche UnternehmensgründerInnen
Einzelunternehmen (ET) Personalausweis, Gewerbeanmeldung, Steuernummer
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OOD) Eintrag im Handelsregister, Gesellschaftsvertrag, Gründungsprotokoll, Mindestkapital von 2 BGN pro GesellschafterIn (ca. 1 EUR)
Kommanditgesellschaft (KG) Eintrag im Handelsregister, Gesellschaftsvertrag, Gründungsprotokoll, kein festgelegtes Mindestkapital, mindestens ein Komplementär mit unbeschränkter Haftung, mindestens ein Kommanditist mit beschränkter Haftung
Offene Handelsgesellschaft (OHG) Eintrag im Handelsregister, Gesellschaftsvertrag, Gründungsprotokoll, kein Mindestkapital erforderlich, jedeR GesellschafterIn haftet persönlich und unbeschränkt
Aktiengesellschaft (AG) Eintrag im Handelsregister, Gesellschaftsvertrag, Gründungsprotokoll, Mindestkapital: 50.000 BGN (ca. 25.500 EUR), Gründungsversammlung, Aktienausgabe

Benötigte Dokumente

Das wohl wichtigste Dokument, das du bei einer Firmengründung in Bulgarien benötigst, ist der Gesellschaftsvertrag, der nach Art. 114 BHG schriftlich abgeschlossen werden muss. Dieser Vertrag ist Pflicht für alle Rechtsformen in Bulgarien außer dem Einzelunternehmen – wenn du also EinzelunternehmerIn bist, brauchst du dir darum keine Sorgen machen.

Folgende Angaben muss der Gesellschaftsvertrag bei der Firmengründung in Bulgarien enthalten:

  • Die Rechtsform und die Vertretung;
  • Höhe des Stammkapitals;
  • Unternehmensgegenstand und Laufzeit des Vertrages;
  • Der Name der Firma und die Firmennummer laut dem Handelsregister (EIK);
  • Höhe der Beiträge der Gesellschafter;
  • Firmensitz und Adresse des Unternehmens;
  • Rechte und Pflichten der GesellschafterInnen.

Um auf Nummer sicher zu gehen und etwaige Fehler zu vermeiden, kannst du auch einfach einen Rechtsanwalt beauftragen, den Gesellschaftsvertrag für dich zu erstellen. Viele Rechtsanwälte und SteuerberaterInnen in Bulgarien haben sich auf das Geschäft mit ausländischen KundInnen spezialisiert. Das bedeutet, dass du in vielen Fällen sogar deutsch- oder englischsprachige Unterstützung bekommst. So stellst du sicher, dass alle Informationen rechtmäßig enthalten sind und deine Firmengründung so schnell wie möglich abgeschlossen werden kann.

Visum

Als deutscher StaatsbürgerInnen und EU-Mitglied benötigst du in der Regel kein spezielles Geschäftsvisum, um eine Firma in Bulgarien zu gründen. Da Bulgarien ebenfalls Mitglied der Europäischen Union ist, haben EU-BürgerInnen das sogenannte Recht auf Freizügigkeit und Niederlassung in anderen EU-Ländern.

Als DeutscheR kannst dich also in Bulgarien aufhalten, um geschäftlichen Aktivitäten wie der Firmengründung nachzugehen, ohne dafür ein Visum beantragen zu müssen. Anders ist das allerdings bei GründerInnen, die keinen EU-Reisepass haben, denn diese benötigen sehr wohl ein Visum für den dauerhaften Aufenthalt – eine Firmengründung in Bulgarien kann allerdings dabei helfen, schneller eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.

Firma in Bulgarien gründen: Steuern?

Genau wie in Deutschland spielen die Steuern auch bei der Unternehmensgründung in Bulgarien eine entscheidende Rolle. Wie hoch die Steuern für UnternehmerInnen sind, beeinflusst nicht zuletzt die finanzielle Leistungsfähigkeit von Unternehmen – und genau das macht Bulgarien zum idealen Standort für Deutsche, die sich für die Gründung einer Firma interessieren.

Denn im Vergleich zu den meisten anderen europäischen Ländern, profitieren Unternehmen in Bulgarien von einer niedrigen Besteuerung, was gerade beim Start deiner Tätigkeit, aber auch für Vielverdiener einen großen Unterschied macht. Hier sind einige wesentliche Steuern, die Unternehmen in Bulgarien betreffen:³/⁴

  • Körperschaftsteuer: Die Körperschaftsteuer wird für juristische Personen erhoben und ist daher vor allem für Kapitalgesellschaften interessant. Die Körperschaftsteuer beträgt in Bulgarien nur 10% auf den Gewinn von Unternehmen – diese Flat Rate ist in Europa nicht zu unterbieten. Zum Vergleich: In Deutschland müssen UnternehmerInnen mit einer Körperschaftsteuer von 29,9% rechnen.³
  • Kapitalertragsteuer bzw. Dividendensteuer: Die Dividendensteuer beträgt 5% und wird auf Gewinnausschüttungen an natürliche Personen erhoben – ob in Form einer Dividende des eigenen Unternehmens oder Dividendenauszahlungen wie Aktien von gehaltenen börsennotierten Aktienunternehmen. In Deutschland sind es im Vergleich stolze 25% zzgl. 5% Solidaritätszuschlag.
  • Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuerpflicht tritt ab einem Umsatz von etwa 50.000 BGN (ca. 25.000 EUR) pro Jahr ein. Wenn dein Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist, fällt eine Steuer von 20% an. Dazu musst du eine Umsatzsteuer-ID beantragen und die Mehrwertsteuer ausweisen.
  • Einkommensteuer: Während die Einkommensteuer in Deutschland von der Höhe des Einkommens abhängt, bietet Bulgarien eine vorteilhafte Flat Tax. Die pauschale Einkommensteuer für natürliche Personen beträgt 10% – damit gehört Bulgarien zu einem der Länder mit den niedrigsten Steuersätzen in der EU.

Wie viel kostet es eine Firma in Bulgarien zu gründen?

Wie hoch die Kosten für eine Firmengründung in Bulgarien sind, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Im Vergleich zu Deutschland sind die zu erwartenden Kosten in Bulgarien jedoch deutlich günstiger – das liegt nicht zuletzt am immens geringen Startkapital von nur einem Euro.

Aufgrund der Sprachbarriere beauftragen viele Deutsche eine Rechtsanwaltsfirma, die den gesamten Prozess von der Erstellung der Gründungsunterlagen über die notarielle Beurkundung bis hin zur Registrierung an allen notwendigen Stellen übernimmt. Wer ein Rundum-Sorglos-Paket für die Gründung einer Firma in Bulgarien möchte, sollte mit Kosten von circa 1.000 Euro rechnen.

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Welche Risiken gibt es bei der Firmengründung in Bulgarien?

Natürlich gibt es bei der Firmengründung in Bulgarien auch ein paar Nachteile, die du bei deiner Entscheidung bedenken solltest. Vor allem die kulturellen Unterschiede und die Schwierigkeiten der Sprachbarriere solltest du nicht außer Acht lassen: Den Prozess der Gründung selbst kannst du zwar outsourcen, die Führung deiner Geschäfte findet aber dennoch in einem anderen Land statt. Auch die mangelnde Infrastruktur des Landes kann Auswirkungen auf dein Business haben.

Mit der Sprachbarriere gehen auch die undurchsichtigen Gegebenheiten des bulgarischen Rechtssystems einher. Hier lohnt es sich also, einen dauerhaften vertrauenswürdigen Partner zu engagieren, der dir hilft, deine Unternehmensangelegenheiten zu klären.

Fazit

Die Firmengründung in Bulgarien bietet deutschen Unternehmen attraktive Vorteile wie eine niedrige Körperschaftssteuer von nur 10%, geringe Lohnkosten und eine stabile Steuerpolitik. Trotz möglicher Herausforderungen wie bürokratischen Hürden und kulturellen Unterschieden lohnt es sich für viele deutsche UnternehmerInnen, die Gründung in Bulgarien in Betracht zu ziehen, um von den wirtschaftlichen Chancen und der geografischen Nähe zum europäischen Markt zu profitieren. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung und dem Wise Geschäftskonto kannst du die Risiken minimieren und erfolgreich im bulgarischen Geschäftsumfeld agieren.

Quellen (zuletzt abgerufen 13.12.2023:

¹ Firmengründung Bulgarien, Gründungskanzlei, Dezember 2023

² Überblick über das Gründungsverfahren in Bulgarien, Haufe, Dezember 2023

³ Die wich­tigs­ten Steu­ern im in­ter­na­tio­na­len Ver­gleich, Bundesfinanzministerium, Dezember 2023

Auswandern nach Bulgarien, Dezember 2023


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