Finde allgemeine Hinweise zum Thema Steuern bei der Verwendung von Wise Zinsanlagen oder Aktien.
Wenn du Zinsanlagen oder Aktien einschaltest, investierst du in Anteile an einem Fonds. Wenn du in Luxemburg steuerpflichtig bist, musst du unter Umständen Einkommens- und Kapitalertragssteuer zahlen.
Kapitalertragssteuer kann fällig werden, wenn du Anteile des Fonds verkaufst und einen Gewinn erzielst. Mit anderen Worten: wenn du Geld ausgibst, verschickst, umtauschst oder auf ein anderes Konto verschiebst. Wenn du dies tust, erzielst du entweder einen "kurzfristigen Gewinn", wenn du das Geld nicht länger als 6 Monate gehalten hast, oder einen "langfristigen Gewinn", wenn du es länger gehalten hast. Beide Arten von Gewinnen werden aus Sicht der luxemburgischen Steuer als sonstige Einkünfte betrachtet, aber die Unterscheidung zwischen kurzfristigen und langfristigen Gewinnen bestimmt den Steuersatz, den du zahlen musst.
Angesichts der Komplexität und insbesondere, wenn du dein Konto während der Ausgaben mehrfach auflädst, empfehlen wir dir, beim Ausfüllen deiner Steuererklärung die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.
Abgabe einer Steuererklärung
Steuerpflichtige in Luxemburg müssen kurzfristige Gewinne und Verluste in ihrer Steuererklärung angeben.
Du kannst mehr darüber lesen, wie du deine Steuererklärung bei den Luxemburgischen Steuerbehörden einreichst.
Wenn du Einzelhändler bist und Zinsanlagen oder Aktien passiv nutzt, gelten die obigen Hinweise auch für dich. In allen anderen Fällen raten wir dir, mit deinem Steuerberater zu sprechen.