Es gibt zwei Dinge zu erledigen, um JPY als Unternehmen überweisen zu können: Du musst dein Geschäftskonto registrieren und es anschließend verifizieren lassen. Wir benötigen hierfür ein paar Dokumente, abhängig von der Art deines Unternehmens.
Registriere dein Geschäftskonto
Bitte gib die Angaben deines Unternehmens hier ein.
Verifizierung für Einzelunternehmen
Wenn du Einzelunternehmer bist, musst du der Inhaber des Unternehmens sein, um ein Geschäftskonto für das Unternehmen einrichten zu können.
Als erstes musst du ein persönliches Konto erstellen. Danach musst du:
Den Namen, die Adresse, die Art sowie Details zu den Aktivitäten deines Unternehmens registrieren
Verifizierung für andere Unternehmen
Es gibt fünf übliche Arten von japanischen Unternehmen, die wir als Kunden aufnehmen können:
株式会社 (kabushiki-kaisha, "KK") For-profit corporation (INC)
有限会社 (yugen-kaisha, "YK") Limited company
合同会社 (godo-kaisha, "GK") Limited liability company (LLC)
合名会社 (gomei-kaisha, "GMK") General partnership
合資会社 (goshi-kaisha, GSK) Limited partnership (LP)
Wir können unsere Dienstleistungen leider nicht an Trusts, Foundations, Wohltätigkeitsorganisationen und NPOs anbieten.
Um andere Arten von Unternehmen zu verifizieren:
Der Vertreter des Unternehmens muss zuerst ein persönliches Konto erstellen. Dieser Vertreter muss dann deren Ausweisdokument und ein Selfie verifizieren lassen.
Registriere vom Unternehmen: den Namen, die Unternehmensart, die MyNumber, Details zum Unternehmen, die Adresse, Anteilseigner sowie die wirtschaftlichen Eigentümer (Name, Geburtsdatum, Adresse)
Stelle uns das ’Certificate of Registered Matters’ (in den letzten 6 Monaten ausgegeben) bereit
Registriere die E-Mail-Adresse des Vertreters
Was ist der wirtschaftliche Eigentümer?
Für KK- und YK-Unternehmen ist ein wirtschaftlicher Eigentümer:
Die natürliche Person, die mehr als 50% Stimmrechtsaktien besitzt
Falls nicht die oben benannte, dann jene natürliche Person, die mehr als 25% Staimmrechtsaktien besitzt
Falls keine der beiden oben benannten, dann jene natürliche Person, die großen Einfluss auf das Unternehmen hat
Falls keine der oben benannten, dann ist der wirtschaftliche Eigentümer der Vertreter des Unternehmens
Für GK-, GMK- und GSK-Unternehmen ist ein wirtschaftlicher Eigentümer:
Die natürliche Person, die mehr als 50% des Unternehmenseinkommens besitzt
Falls nicht die oben benannte, dann jene natürliche Person, die mehr als 25% Unternehmenseinkommens besitzt
Falls keine der beiden oben benannten, dann jene natürliche Person, die großen Einfluss auf das Unternehmen hat
Falls keine der oben benannten, dann ist der wirtschaftliche Eigentümer der Vertreter des Unternehmens
Zusätzliche Hinweise:
Wir können keine im Ausland registrierten Unternehmen als Kunden aufnehmen (jegliche Unternehmen, die außerhalb Japans registriert sind)
Wir können die japanische Niederlassung eines ausländischen Unternehmens als Kunde aufnehmen (wie bspw. eine Niederlassung eines britischen Unternehmens in Japan)
Wir benötigen das originale Registrierdokument des ausländischen Unternehmens
Bitte wähle als Unternehmenstyp ’Sonstige’
Wir könnten aufgrund von Anfragen seitens unserer Partner oder aufgrund von regulatorischen Gründen nach weiteren Angaben fragen.