Finde allgemeine Hinweise zum Thema Steuern bei der Verwendung von Wise Zinsanlagen oder Aktien.
Wenn du Zinsanlagen oder Aktien einschaltest, investierst du in Anteile eines Fonds. Wenn du in Frankreich steuerpflichtig bist, musst du möglicherweise Kapitalertragssteuer zahlen.
Kapitalertragssteuer kann fällig werden, wenn du Anteile des Fonds verkaufst und einen Gewinn erzielst. Mit anderen Worten: wenn du Geld ausgibst, verschickst, umtauschst oder auf ein anderes Konto verschiebst.
Kapitalgewinne unterliegen in Frankreich sowohl der Kapitalertragssteuer als auch den Sozialabgaben. Kapitalgewinne werden pauschal mit 12,8% und Sozialabgaben mit 17,2% besteuert, insgesamt also mit 30%.
Abgabe einer Steuererklärung
Steuerpflichtige in Frankreich müssen jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Wenn du schon einmal eine Steuererklärung abgegeben hast, solltest du automatisch ein vorausgefülltes Formular erhalten, das du überprüfen und ändern kannst.
Wenn du keine Steuererklärung zum Ausfüllen erhalten hast, kannst du sie bei deinem Finanzamt oder online über die Website der Regierung anfordern. Weitere Informationen findest du unter Déclarer mes revenus.
Wenn du Einzelhändler bist und Zinsanlagen oder Aktien nutzt, gelten die obigen Hinweise nicht für dich — wir empfehlen dir, dich an deinen Steuerberater zu wenden, wenn du Unterstützung brauchst.